Auch den Investoren des Schiffsfonds MPC ReeferFlotte 1 drohen unliebsame finanzielle Überraschungen. Denn nach Erkenntnissen der auf Investorenschutz spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht liegen die Ausschüttungen dieser Schiffsbeteiligung derzeit mehr als 73,81 Prozent unter Plan. Um Vermögenseinbußen zu vermeiden oder zu begrenzen, sollten Anleger Schadenersatzansprüche wegen Falschberatung prüfen.
Der Schiffsfonds MPC ReeferFlotte 1 hat ein Volumen von
151,49 Millionen Euro. Davon haben Anleger rund 144,27 Millionen Euro als
Eigenkapital eingebracht, der Rest wurde finanziert. Der Fonds wurde im Jahr
2006 aufgelegt und im Jahr 2006 platziert. Vertrieben wurde der Fonds von
der in Euro. Investoren konnten sich mit
mindestens 10.000,00 Euro plus 5 Prozent Ausgabeaufschlag beteiligen. Die
Auflösung des Fonds ist für das Jahr 2020 vorgesehen.
Gemäß Prospekt hätten Anleger bis heute Ausschüttungen in
Höhe von rund 66,36 Millionen Euro erhalten müssen. Überwiesen wurden nur knapp
17,381 Millionen Euro – mehr als 73,81% unter Plan also. „Nach unseren
Erkenntnissen werden die Investoren, unter der Voraussetzung, dass der Fonds
künftig wie projektiert läuft, frühestens im Jahr 2013 wieder Ausschüttungen
erhalten“, sagt BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jan-Henning Ahrens, Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht sowie KWAG-Partner. Erschwerend komme hinzu, dass nur 79,62
Prozent des von Anlegern aufgebrachten Kapitals in die eigentliche
Schiffsinvestition geflossen seien. 20,38 Prozent waren demnach so genannte
Weichkosten, inklusive des Agios, die für Investoren keine Erträge abwerfen.
Die aktuellen Probleme des Schiffsfonds MPC ReeferFlotte 1
resultieren einerseits aus den negativen ökonomischen Rahmenbedingungen mit
einer eher schwächeren Nachfrage nach Ladekapazitäten, einem anhaltend hohen
Schiffsangebot sowie sinkenden oder stetig niedrigen Charterraten.
Auf der anderen Seite „machen sich insbesondere
Fehleinschätzungen des Fondsmanagements im Hinblick auf die
Wechselkursentwicklung speziell bei Euro und US-Dollar negativ bemerkbar“,
erläutert Fachanwalt Ahrens.
So habe man seit Fondsauflage bis zum laufenden Jahr einen zum
Euro tendenziell oder sogar deutlich stärkeren Dollar unterstellt. „Dieses
Kalkül ist aber bis vor Kurzem nicht aufgegangen, eher im Gegenteil“, stellt
Jan-Henning Ahrens fest. Folge: Die Charterraten, die weltweit in US-Dollar
abgerechnet werden, mussten bis dato zu einem für in Euro rechnende Investoren
ungünstigen Wechselkurs umgetauscht werden. „Dies belastet zwangsläufig die
Wirtschaftlichkeit des Schiffsfonds“, sagt Ahrens.
Erhebliche Probleme bereitet der Schiffsbeteiligung, dass
die sogenannte 105 Prozent-Klausel gegriffen hat. „Diese hat erheblichen
Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung eines Fonds, sobald dieser teils
in einer Fremdwährung wie dem japanischen Yen oder dem Schweizer Franken
finanziert wurde“, erklärt Fachanwalt Ahrens.
Die Klausel sieht die Stellung zusätzlicher Sicherheiten
durch den Kreditnehmer vor, wenn der Wert des Fremdwährungsdarlehens (z.B. in
japanischen Yen) gegenüber der Leitwährung des Schiffsdarlehens ( meistens
US-Dollar) um mehr als 5 % steigt. Wenn die 105 % Klausel greift und
Sondertilgungen oder zusätzliche Sicherheiten seitens des Reeders/Fonds nicht
geleistet werden können, "setzen die Banken in aller Regel Ausschüttungsverbote
durch", weiss BSZ e.V. Vertrauensanwalt Ahrens.
Investoren wird nicht empfohlen, Sanierungskonzepten
grundsätzlich und bedenkenlos zuzustimmen. Denn „in jedem Fall sollte
sorgfältig geprüft werden, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass die
Probleme dauerhaft gelöst werden können“, betont BSZ e.V. Vertrauensanwalt KWAG-Partner
Jan-Henning Ahrens. Erfolg versprechender sei es hingegen häufiger,
Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafte Anlageberatung oder mangelnder
Prospektgestaltung geltend zu machen und dann auch vor Gericht durchzusetzen.
Um möglichst vielen Schiffsfonds-Investoren zu ihrem Recht
zu verhelfen, bietet der BSZ e.V. mit der Interessengemeinschaft Schiffsfonds
eine Informationsoffensive zum Thema „Investorenrechte kennen und
durchsetzen". Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht
erläutern plausibel und verständlich, wie Geschlossene Fonds funktionieren,
welche Chancen und Risiken sie für Investoren bieten, was zu tun ist, sobald
das Investment einen unerfreulichen Verlauf nimmt, und welche rechtlichen
Möglichkeiten bestehen, Schadenersatzansprüche - etwa wegen fehlerhafter
Anlageberatung - durchzusetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ MPC ReeferFlotte 1“ gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ®
Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jan-Henning Ahrens
Dieser Text gibt den Beitrag vom 19. 09. 2012 wieder.
Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung
führen.
kwagjha
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