Auch den Investoren des Schiffsfonds HCI Shipping Select XVI drohen unliebsame finanzielle Überraschungen. Denn nach Erkenntnissen der auf Investorenschutz spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht liegen die Ausschüttungen dieser Schiffsbeteiligung derzeit mehr als 72,5 Prozent unter Plan. Um Vermögenseinbußen zu vermeiden oder zu begrenzen, sollten Anleger Schadenersatzansprüche wegen Falschberatung prüfen.
Der Schiffsfonds HCI Shipping Select XVI hat ein Volumen von
187,97 Millionen Euro. Davon haben Anleger rund 56,67 Millionen Euro als
Eigenkapital eingebracht, der Rest wurde finanziert. Der Fonds wurde im Jahr 2005
aufgelegt und im Jahr 2006 platziert. Investoren konnten sich mit mindestens
15.000,00 Euro plus 5 Prozent Ausgabeaufschlag beteiligen. Die Auflösung des
Fonds ist für das Jahr 2016 vorgesehen.
Gemäß Prospekt hätten Anleger bis heute Ausschüttungen in
Höhe von rund 22,4 Millionen Euro erhalten müssen. Überwiesen wurden nur knapp
6,16 Millionen Euro – mehr als 72,50% unter Plan also. „Nach unseren
Erkenntnissen werden die Investoren, unter der Voraussetzung, dass der Fonds
künftig wie projektiert läuft, frühestens im Jahr - wieder Ausschüttungen erhalten“, sagt BSZ
e.V. Vertrauensanwalt Jan-Henning Ahrens, Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht sowie KWAG-Partner. Erschwerend komme hinzu, dass nur 80,99
Prozent des von Anlegern aufgebrachten Kapitals in die eigentliche
Schiffsinvestition geflossen seien. 19,01 Prozent waren demnach so genannte
Weichkosten, inklusive des Agios, die für Investoren keine Erträge abwerfen.
Die aktuellen Probleme des Schiffsfonds HCI Shipping Select
XVI resultieren einerseits aus den negativen ökonomischen Rahmenbedingungen mit
einer eher schwächeren Nachfrage nach Ladekapazitäten, einem anhaltend hohen
Schiffsangebot sowie sinkenden oder stetig niedrigen Charterraten.
Auf der anderen Seite „machen sich insbesondere Fehleinschätzungen
des Fondsmanagements im Hinblick auf die Wechselkursentwicklung speziell bei
Euro und US-Dollar negativ bemerkbar“, erläutert Fachanwalt Ahrens.
So habe man seit Fondsauflage bis zum laufenden Jahr einen
zum Euro tendenziell oder sogar deutlich stärkeren Dollar unterstellt. „Dieses
Kalkül ist aber bis vor Kurzem nicht aufgegangen, eher im Gegenteil“, stellt
Jan-Henning Ahrens fest. Folge: Die Charterraten, die weltweit in US-Dollar
abgerechnet werden, mussten bis dato zu einem für in Euro rechnende Investoren
ungünstigen Wechselkurs umgetauscht werden. „Dies belastet zwangsläufig die
Wirtschaftlichkeit des Schiffsfonds“, sagt Ahrens.
Erhebliche Probleme bereitet der Schiffsbeteiligung, dass
die sogenannte 105 Prozent-Klausel gegriffen hat. „Diese hat erheblichen
Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung eines Fonds, sobald dieser teils
in einer Fremdwährung wie dem japanischen Yen oder dem Schweizer Franken
finanziert wurde“, erklärt Fachanwalt Ahrens.
Die Klausel sieht die Stellung zusätzlicher Sicherheiten
durch den Kreditnehmer vor, wenn der Wert des Fremdwährungsdarlehens (z.B. in
japanischen Yen) gegenüber der Leitwährung des Schiffsdarlehens ( meistens
US-Dollar) um mehr als 5 % steigt. Wenn die 105 % Klausel greift und Sondertilgungen
oder zusätzliche Sicherheiten seitens des Reeders/Fonds nicht geleistet werden
können, "setzen die Banken in aller Regel Ausschüttungsverbote
durch", weiss Fachanwalt Ahrens.
Investoren wird nicht empfohlen, Sanierungskonzepten
grundsätzlich und bedenkenlos zuzustimmen. Denn „in jedem Fall sollte
sorgfältig geprüft werden, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass die
Probleme dauerhaft gelöst werden können“, betont BSZ e.V. Vertrauensanwalt KWAG-Partner Jan-Henning Ahrens. Erfolg
versprechender sei es hingegen häufiger, Schadenersatzansprüche wegen
fehlerhafte Anlageberatung oder mangelnder Prospektgestaltung geltend zu machen
und dann auch vor Gericht durchzusetzen.
Am 14 September diesen Jahres wurde die vorläufige
Zwangsversteigerung der Schiffe angeordnet. Die rd. 2700 Anleger, die sich im
Jahr 2006 an dem Flottenfonds beteiligt haben, dürften damit ihr investiertes
Kapital abschreiben, der Totalverlust ist eingetreten
Grund für diese Situation sei die Weigerung der involvierten
Banken, die schiefliegenden Gesellschaften weiter zu unterstützen, so der
Sprecher des Fondshauses HCI.
Im März dieses Jahres hatte die 1934 gegründete Sanko über
Zahlungsschwierigkeiten informiert und die Zahlungen an die
Schifffahrtsgesellschaften reduziert. Seit Juli kamen dann überhaupt keine
Gelder mehr von den Japanern weshalb im August die Schiffe an die Eigner
zurückgeliefert wurden.
Um möglichst vielen Schiffsfonds-Investoren zu ihrem Recht
zu verhelfen, bietet der BSZ e.V. mit der Interessengemeinschaft Schiffsfonds
eine Informationsoffensive zum Thema „Investorenrechte kennen und
durchsetzen". Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht
erläutern plausibel und verständlich, wie Geschlossene Fonds funktionieren,
welche Chancen und Risiken sie für Investoren bieten, was zu tun ist, sobald
das Investment einen unerfreulichen Verlauf nimmt, und welche rechtlichen
Möglichkeiten bestehen, Schadenersatzansprüche - etwa wegen fehlerhafter
Anlageberatung - durchzusetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ HCI Shipping Select XVI“ gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ®
Anlegerschutzgemeinschaft:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 19. 09. 2012 wieder.
Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung
führen.
kwagjha
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