Auf einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung müssen die Anleger des Schiffsfonds Lloyd Fonds Schiffsportfolio II über den Verkauf der beiden Schiffe MS Annina Schulte und MS Valentina Schulte. Anleger können prüfen lassen, ob ihnen Schadensersatzansprüche zustehen.
Die Anleger des Schiffsfonds Lloyd Fonds Schiffsportfolio II
sollen bei einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung über den Verkauf
der beiden Schiffe MS Annina Schulte und MS Valentina Schulte entscheiden.
Bereits im Frühjahr wurde den Anlegern der Schiffsbeteiligung Lloyd Fonds
Schiffsportfolio II über die „angespannte Liquiditätslage“ der beiden
Schiffsgesellschaften berichtet. Eine Sanierung ohne einen Forderungsverzicht
der Banken wird in dem Schreiben vom 15.08.2012 als nicht „vernünftig“
bezeichnet, weswegen jetzt der Verkauf der MS Annina Schulte und MS Valentina
Schulte angestrebt werde.
In der Beschlussvorlage des Schreibens vom 15.08.2012 ist
vorgesehen, dass die beiden Schiffe des Lloyd Fonds Schiffsportfolio II „ohne
Vorgabe eines Mindestveräußerungserlöses“ verkauft werden sollen. Zwar
prognostiziert die Fondsgesellschaft, dass der „durch den Verkauf der beiden Schiffe
entstehende Verlust in den folgenden Jahren wieder aufgefangen“ werden könne.
Ob dies tatsächlich der Fall sein wird, ist allerdings – wie stets bei
Prognosen – noch offen. Die anderen vier Schiffe des Lloyd Fonds
Schiffsportfolio II – MS Memphis, MS Chicago, MS Lloyd Don Carlos und MS Lloyd
Don Giovanni – müssen sich ebenfalls bei den aktuell schwierigen Bedingungen am
Markt bewähren.
Geringe Charterraten verursachten bereits im letzten Jahr
Probleme
Bereits im letzten Jahr hatten die Schiffe des Lloyd Fonds
Schiffsportfolio II mit wirtschaftlichen Engpässen zu kämpfen. Es konnten nur
geringe Charterraten erzielt werden, was die Einnahmen der Schiffe reduzierte.
Aber auch die Darlehen der Schiffe verursachen Probleme: So verstießen
verschiedene Schiffe bereits gegen die sogenannte 105 %-Klausel, die den Banken
Sonderkündigungsrechte bei den Krediten einräumt. Und es mussten wegen der
unzureichenden Einnahmen mit den finanzierenden Banken bereits
Tilgungsstundungen vereinbart werden.
Darüber hinaus sorgen Fremdwährungskredite in japanischen
Yen für unausgeglichene Bilanzen der Schiffe des Lloyd Fonds Schiffsportfolio
II. Vor der Finanzkrise waren solche Fremdwährungskredite bei Schiffsfonds sehr
beliebt, da sie wegen des Kursgefälles eine günstige Tilgung ermöglichen
sollten. Seinerzeit war der Yen eine schwache Währung. Wegen des Kursgefälles
gegenüber dem US-Dollar – der Währung, in der das Tagesgeschäft der Schifffahrt
abgewickelt wird – ermöglichte dies eine günstige Kredittilgung. Aufgrund des unerwarteten
Höhenflugs des Yen kehrte sich dieser Effekt ins Gegenteil um und die Tilgung
der Kredite ist jetzt teurer als ursprünglich kalkuliert. Diese Entwicklung
brachte bereits die Finanzen vieler Schiffsfonds ins Ungleichgewicht.
Anlegern des Lloyd Fonds Schiffsportfolio II können
Schadensersatzansprüche zustehen
Anleger des Lloyd Fonds Schiffsportfolio II können nun an
der Abstimmung teilnehmen, um ihrer Auffassung hinsichtlich eines Verkaufs der
MS Valentina Schulte und MS Annina Schulte Gewicht zu verleihen. Doch was
können Anleger darüber hinaus unternehmen? Eine Option ist die Beratung durch
einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. So kann im Rahmen einer
Überprüfung der Kapitalanlage ausgelotet werden, ob Anlegern der verlustfreie
Ausstieg aus dem Lloyd Fonds Schiffsportfolio II ermöglicht werden kann. Um
dies zu erreichen, kann beispielsweise die Anlageberatung auf Fehler überprüft
werden.
Im Rahmen einer Anlageberatung müssen die Berater über die
Funktionsweise und die Risiken eines Schiffsfonds aufklären. Wurden Anleger
nicht über die Risiken, die sich aus dem unternehmerischen Charakter eines
Schiffsfonds ergeben, aufgeklärt, stehen Schadensersatzansprüche im Raum. Denn
nicht jedem Anleger wurde in der Anlageberatung erklärt, dass es sich bei einem
Schiffsfonds um ein Unternehmen handelt. Daher sind Schiffsfonds auch keine
sichere Kapitalanlage oder nicht für die sichere Altersvorsorge geeignet. Auch
mussten Anleger darauf hingewiesen werden, dass sie sich nicht jederzeit
problemlos von ihrer Beteiligung an einem Schiffsfonds trennen können. Der
Zweitmarkt für „gebrauchte“ Fondsanteile ist nicht geregelt und ein Verkauf der
Beteiligungen am Lloyd Fonds Schiffsportfolio II ist daher nicht immer möglich.
Haben Anleger des Lloyd Fonds Schiffsportfolio II, das
Gefühl, dass ihr Beratungsgespräch Defizite aufwies, sollten sie sich an einen
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Fehlerhafte Anlageberatungen
lösen Schadensersatzansprüche der Anleger gegenüber der beratenden Bank.
Anleger des Lloyd Fonds Schiffsportfolio II, die von der BSZ e.V.
Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen beraten und vertreten werden,
werden aus diesem Grund Schadensersatzansprüche geltend machen. In Kürze wird
eine Schadensersatzklage gegen die Deutsche Bank erhoben werden.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Anlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/Lloyd Fonds Schiffsportfolio II" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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Anlegerschutzgemeinschaft:
Bildquelle: © Gerd Altmann / PIXELIO www.pixelio.de
Dieser Text gibt den Beitrag vom 16. August 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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