Wie können Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P trotz der zeitlich unbegrenzten Schließung des Fonds an ihr Geld kommen? Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert über Rechte und Ansprüche der Anleger.
Seit Beginn des Jahres 2012 ist der Fonds Santander
Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P (WKN: SEB1AA) geschlossen.
Währenddessen verursacht die Krise der offenen Immobilienfonds bei immer mehr
Zielfonds des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P immense
Probleme. Im Mai 2012 wurden die beiden Zielfonds CS Euroreal und SEB
Immoinvest aufgelöst und werden in den kommenden Jahren abgewickelt. Damit ist
auch das von dem Dachfonds investierte Geld in der Abwicklung
"gefangen". Insgesamt sind über 75 % des Fondsvermögens des Santander
Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P von Liquidationen betroffen, da
neben den Fonds CS Euroreal und SEB Immoinvest auch noch weitere Zielfonds von
der Krise der offenen Immobilienfonds heimgesucht wurden. Für die Anleger
bedeutet das, dass sie ihre Anteile bis auf Weiteres wohl nicht zurückgeben
können, da Dachfonds wie der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt
P für unbegrenzte Zeit geschlossen bleiben können.
Was können Anleger, die sich mit dieser Situation nicht
einfach abfinden möchten, unternehmen? Ein Verkauf der Anteile an der Börse ist
für viele Anleger nicht die erste Wahl, da der Kurs der Anteile des Santander
Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P sich bei der Hälfte des Anteilswerts
bewegt. Alternativ können Anleger sich an einen Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht wenden. So kann geklärt werden, ob die Anleger des Santander
Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P sich verlustfrei von ihren Anteilen
an dem Dachfonds trennen können. Hierfür kann beispielsweise überprüft werden,
ob die Anlageberatung Fehler aufwies, die Schadensersatzansprüche auslösen.
Schadensersatz bei falscher Anlageberatung
Zu den häufig auftretenden Fehlern einer Anlageberatung
zählt, dass Anlegern nicht erklärt wurde, dass Dachfonds wie der Santander
Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P die Anteilsrücknahme unbefristet
aussetzen können. Daher ist gerade die jederzeitige Verfügbarkeit des
investierten Kapitals nicht gegeben. Auch war nicht allen Anlegern bewusst,
dass sich offene Immobilienfonds seit längerem in einer Krise befinden, die
sich auch auf jene Fonds auswirkte, in die der Santander
Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P investierte. Seit 2008 kam es zu
zahlreichen Schließungen und Liquidationen offener Immobilienfonds - dennoch
wurden Anleger nicht immer in der Anlageberatung hierüber aufgeklärt.
Auch ist zu überprüfen, ob die Anlage- oder Bankberater
Vermittlungsprovisionen (kick backs) erhielten, über die Anleger aufgeklärt
werden mussten. Bei der Anlageberatung muss den Anlegern ein Prospekt übergeben
werden, in dem der Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P
ausführlich beschrieben wird.
Haben Anlageberater falsch beraten, bestehen für Anleger des
Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P gute Chancen, dass sie
Schadensersatz fordern können. So können Anleger ihr eingezahltes Geld
zurückerhalten und müssen sich nicht die zeitlich unbegrenzte Schließung
einlassen. Erste Urteile zu offenen Immobilienfonds bestätigen dies. Anleger
des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P können sich von einem
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen, der sich speziell
mit offenen Immobilienfonds auskennt. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien beraten
und vertreten bereits Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds
Kapitalprotekt P. Die Kanzleien führen
bundesweit Prozesse und Verfahren für Anleger, die Schadensersatz einfordern.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Anlagen bei „Santander
Kapitalprotekt" durch Fachanwälte
für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft
"Santander Kapitalprotekt"
gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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Anlegerschutzgemeinschaft:
Bildquelle: © Dieter Schütz / PIXELIO www.pixelio.de
Dieser Text gibt den Beitrag vom 16. August 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drst