Mit Beschluss vom 01.08.2012 hat das Amtsgericht Dresden das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Solarwatt AG eröffnet, die Eigenverwaltung wurde angeordnet. Zum Sachwalter wurde RA Rainer Bähr, Dresden, bestellt. Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 03.09.2012 bei dem Sachwalter anzumelden.
Termin zur Gläubigerversammlung der
Anleihegläubiger wurde auf den 27.08.2012 bestimmt. Einziger Tagesordnungspunkt
ist die Abstimmung über die Wahl eines gemeinsamen Vertreters.
Berichtstermin und Prüftermin wurden
vom Gericht auf den 11.09.2012 gelegt.
Im Berichtstermin soll unter anderem
über den vorgelegten Insolvenzplan abgestimmt werden. Nach diesem sollen die
Anleihegläubiger 16 Prozent auf ihre Forderungen erhalten.
Nach Mitteilung der Solarwatt AG
beabsichtigt der Unternehmer Stefan Quandt die Sanierung als Ankerinvestor zu
unterstützen. So soll zunächst das Stammkapital zunächst auf Null gesetzt und
anschließend auf 5 Mio. Euro erhöht werden, die Stefan Quandt zu 96 Prozent
zeichnet. Zusätzlich wäre er bereit, der Solarwatt Ag weitere 5 Mio. Euro als
Gesellschafterdarlehen zur Verfügung zu stellen.
Voraussetzung ist, dass die
Gläubiger dem Sanierungskonzept zustimmen und das Gericht den Plan bestätigt.
Das Insolvenzverfahren könnte so zügig durchlaufen werden und die Gläubiger
hätten schnell den auf sie entfallenden Teil der Quote. Die Zahlung der
Mindestquote soll innerhalb von vier Wochen nach der Bestätigung des Plans
erfolgen.
Betroffene Anleger sollten zunächst
fristgerecht ihre Forderungen beim Sachwalter anmelden, um nicht ihrer
Ansprüche verlustig zu gehen.
„Ob sich die angebotene Quote als zu
niedrig darstellt, lässt sich derzeit noch nicht einschätzen“, mein
Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Torsten Geißler von MHG Rechtsanwälte Jena.
„Ein zustimmungsfähiges Sanierungskonzept muss alle Gläubiger gleich einbinden
und darf nicht auf dem Rücken einzelner Gläubigergruppen ausgetragen werden“,
so Geißler weiter.
Die Solarwatt AG ist Produzent von
Solarmodulen und bietet Systemlösungen bis hin zur Errichtung kompletter
Photovoltaikanlagen an. Zur Entwicklung des Geschäftsbetriebs hatte die
Solarwatt AG im Jahr 2010 Inhaberteilschuldverschreibungen in Höhe von
insgesamt 25 Mio. Euro begeben.
Damit die Anleger im
Insolvenzverfahren keiner Rechte verlustig gehen. sind die bestimmten Termine
dringend zu beachten. Gleichzeitig ist eine Interessenbündelung vorteilhaft, um
sich gegen andere Gläubigergruppen durchsetzen zu können.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus dieser Anlage durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Solarwatt AG" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Torsten Geißler
Dieser Text gibt den Beitrag vom 09. August 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
mhg