Nach neuesten Informationen der Frankfurter Allgemeinen und dem Handelsblatt sollen die Steuerfahnder bei deutschen Kunden der Credit Suisse wieder mit Hausdurchsuchungen aktiv geworden sein. Federführend leitet dies die Wuppertaler Steuerfahndung.
Der Hintergrund ist diesmal nicht eine den Fahndern auf
zweifelhafte Art und Weise zugespielte CD, vielmehr sollen Daten über ein Leck
innerhalb der Bank an die Fahnder gelangt sein. So berichtet das Handelsblatt
davon, dass ca. 7000 Kunden betroffen seien, davon überwiegend Deutsche. Die
unversteuerten Gelder werden auf mehrere Milliarden geschätzt und es geht um
Anlagebeträge von € 500.000,-- aufwärts, vereinzelt ist die Rede von Beträgen
über € 12 Millionen und mehr.
Die Steuerfahndung hat anscheinend Erkenntnisse über
Scheinversicherungen erlangt, mit denen mehrere Milliarden Euro am deutschen
Fiskus vorbeigeschleust worden sein sollen. So sollen Konten der Anleger bei
der Credit Suisse als steuerfreie Versicherungen getarnt worden sein. Zwar
lässt die Credit Suisse darauf hinweisen, dass es sich wohl um legale
Bankprodukte handelt, dass aber der Kunde darauf hingewiesen worden sei, dass
die Steuerpflicht bei ihm selbst liege.
Für den Betroffenen stellt sich nun die Frage, ob es nicht
ratsam ist, unverzüglich für eine Nacherklärung der nicht versteuerten Gelder
Sorge zu tragen. Es spricht vieles dafür zu erwägen, ob nicht der Weg in die
Steuerehrlichkeit gesucht werden soll. Anzuraten ist jedoch eine sachgerechte
Beratung im Hinblick auf die Durchführung einer solchen Nacherklärung,
insbesondere sind bestehende Hindernisse zu beachten. Der Gesetzgeber hat die
Voraussetzungen des 371 AO in der jüngsten Zeit mehr und mehr verschärft.
Wie die Anforderungen genau sind, erläutert der BSZ e.V.
Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, Rechtsanwalt Axel Widmaier in
Heidelberg, gerne in einem ausführlichen Beratungsgespräch.
Der Verfasser dieses Artikels hat über Jahre hinweg eine
größere Anzahl solcher Verfahren wegen Nacherklärung von Steuern für Mandanten
erfolgreich durchgeführt. Sofern nur eine Beratung gewünscht wird, ist im
Hinblick auf das bestehende Mandatsgeheimnis auch für einen solchen Fall die
Verschwiegenheit gewährleistet und es brauchen keine Bedenken bestehen, der
Sachverhalt könnte offenbart werden.
Der BSZ e.V. weist darauf hin, dass es für Betroffene auf alle Fälle von Vorteil ist Fachanwälte für Steuerrecht einzuschalten. Für die Prüfung durch Fachanwälte für Steuerrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Steuerehrlichkeit" gegründet zu der sich Betroffene online anmelden können.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Axel Widmaier
Dieser Text gibt den Beitrag vom 11. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 11. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
awrs