Wie die Heidelberger Vertrauensanwälte Seelig und Widmaier dem BSZ e.V. bereits jüngst berichteten, können Anleger teils mit guten Aussichten ihre Berater und Vermittler bzw. die Banken beim Erwerb von griechischen Staatsanleihen in Anspruch nehmen.
Dieses Thema wurde nun gestern von Frontal 21 aufgegriffen.
Die Reporter berichteten zu Recht darüber, dass auch zu dem Zeitpunkt, als über
einen möglichen griechischen Schuldenschnitt bereits öffentlich diskutiert
wurde, zahlreiche Banken noch immer griechische Staatsanleihen als absolut
sicher und risikofrei bewarben. Unter anderem wurde das Argument der
angeblichen Sicherheit dieser Anleihen damit begründet, dass der EU
Rettungsschirm bis 2013 gelten würde und daher ein Verlust keinesfalls möglich
sei. Wie jedoch Betroffene leidvoll selbst erfahren mussten, sind die
eingetretenen Schäden bereits jetzt schon enorm und kommen häufig de facto
einem Totalverlust gleich.
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass schon nach der
bisherigen ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Bank immer dann
zum Schadensersatzanspruch verpflichtet ist, wenn ihr ein Interessenkonflikt
nachweisbar ist. In allen Fällen, in denen beratende Banken bereits ihre
eigenen Griechenland Anleihen verkauften, während sie gleichzeitig Anleihen am
Privatinvestoren vermittelten, sollten Schadensersatzansprüche gründlich
geprüft werden.
Rechtsfolge eines Schadensersatzanspruchs wegen
Falschberatung ist die vollständige Rückabwicklung des Anleiheerwerbs. Nach
Erfahrungen der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte Seelig und Widmaier streiten die
beteiligten Banken bisher jede Falschberatung beziehungsweise
Interessenkonflikte ab.
Erwerber von griechischen Staatsanleihen (grundsätzlich
können auch Erwerber von Anleihen weiterer europäischer Staaten betroffen sein)
sollten dringend hierauf spezialisierte Anwälte einschalten, da in der Regel
nur so eine vollständige Rückabwicklung tatsächlich durchgesetzt werden kann.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Staatsanleihen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Griechenland Anleihen" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Axel Widmaier
Dieser Text gibt den Beitrag vom 11. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 11. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
aw
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