Mittwoch, Juli 11, 2012

Credit Suisse und Bermuda-Produkte


Nach neuesten Informationen der Frankfurter Allgemeinen und dem Handelsblatt sollen die Steuerfahnder bei deutschen Kunden der Credit Suisse wieder mit Hausdurchsuchungen aktiv geworden sein. Federführend leitet dies die Wuppertaler Steuerfahndung.


Der Hintergrund ist diesmal nicht eine den Fahndern auf zweifelhafte Art und Weise zugespielte CD, vielmehr sollen Daten über ein Leck innerhalb der Bank an die Fahnder gelangt sein. So berichtet das Handelsblatt davon, dass ca. 7000 Kunden betroffen seien, davon überwiegend Deutsche. Die unversteuerten Gelder werden auf mehrere Milliarden geschätzt und es geht um Anlagebeträge von € 500.000,-- aufwärts, vereinzelt ist die Rede von Beträgen über € 12 Millionen und mehr.

Die Steuerfahndung hat anscheinend Erkenntnisse über Scheinversicherungen erlangt, mit denen mehrere Milliarden Euro am deutschen Fiskus vorbeigeschleust worden sein sollen. So sollen Konten der Anleger bei der Credit Suisse als steuerfreie Versicherungen getarnt worden sein. Zwar lässt die Credit Suisse darauf hinweisen, dass es sich wohl um legale Bankprodukte handelt, dass aber der Kunde darauf hingewiesen worden sei, dass die Steuerpflicht bei ihm selbst liege.

Für den Betroffenen stellt sich nun die Frage, ob es nicht ratsam ist, unverzüglich für eine Nacherklärung der nicht versteuerten Gelder Sorge zu tragen. Es spricht vieles dafür zu erwägen, ob nicht der Weg in die Steuerehrlichkeit gesucht werden soll. Anzuraten ist jedoch eine sachgerechte Beratung im Hinblick auf die Durchführung einer solchen Nacherklärung, insbesondere sind bestehende Hindernisse zu beachten. Der Gesetzgeber hat die Voraussetzungen des 371 AO in der jüngsten Zeit mehr und mehr verschärft.

Wie die Anforderungen genau sind, erläutert der BSZ e.V. Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, Rechtsanwalt Axel Widmaier in Heidelberg, gerne in einem ausführlichen Beratungsgespräch.

Der Verfasser dieses Artikels hat über Jahre hinweg eine größere Anzahl solcher Verfahren wegen Nacherklärung von Steuern für Mandanten erfolgreich durchgeführt. Sofern nur eine Beratung gewünscht wird, ist im Hinblick auf das bestehende Mandatsgeheimnis auch für einen solchen Fall die Verschwiegenheit gewährleistet und es brauchen keine Bedenken bestehen, der Sachverhalt könnte offenbart werden.

Der BSZ e.V.  weist darauf hin, dass es für Betroffene auf alle Fälle von Vorteil ist Fachanwälte für Steuerrecht einzuschalten.  Für die Prüfung durch Fachanwälte für Steuerrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Steuerehrlichkeit" gegründet zu der sich Betroffene online anmelden können.


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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Axel Widmaier

Dieser Text gibt den Beitrag vom 11. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
awrs

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