Für die Anleger des Schiffsfonds DS-Fonds Nr. 103 von Dr. Peters brachte das Jahr 2012 viel Ungemach mit sich. Wie geht es jetzt mitten in der Schifffahrtkrise mit dem Fonds weiter? Was können Anleger jetzt unternehmen?
Die Anleger des Schiffsfonds Dr. Peters DS-Fonds Nr. 103 MT
Sunlight Venture mussten in den vergangenen Wochen und Monaten einige schlechte
Nachrichten verdauen. Im Frühjahr 2012 kürzte der Charter The Sanko Steamship
die Charterraten des Schiffs. Und jetzt muss das Management des Dr. Peters
DS-Fonds Nr. 103 MT Sunlight Venture mitten in der Schifffahrtskrise den Schiffsfonds
auf Kurs bringen. Für die Anleger wird die Hoffnung, dass sie im Jahr 2012
endlich wieder Ausschüttungen erhalten geringer. Dabei mussten die Anleger des
Dr. Peters DS-Fonds Nr. 103 MT Sunlight Venture bereits in den vergangenen
Jahren mit nicht erwartungsgemäßen Ausschüttungen vorlieb nehmen.
Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 103 MT Sunlight Venture,
die nicht tatenlos die weitere Entwicklung des Schiffsfonds abwarten wollen,
können sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Ein
Fachanwalt kann ermitteln, wie gut die Chancen sind, einen verlustfreien
Ausstieg ermöglichen zu können. Ein erfolgversprechender Ansatzpunkt sind die
Vermittlungsprovisionen. Oftmals wurden Anleger nicht auf Provisionen
hingewiesen, die gerade bei Schiffsfonds oft und üppig flossen. Die
Anlageberatung kann auch auf weitere, schadensersatz- auslösende Fehler
untersucht werden.
Schadensersatz bei falscher Beratung
Beispielsweise versäumten Berater des öfteren, die Anleger
über den unternehmerischen Charakter eines Schiffsfonds aufzuklären. Wünschten
Anleger eine sichere Kapitalanlage oder gar eine Altersvorsorge, ist ein
Schiffsfonds wegen des ihm innenwohnenden Verlustrisikos ungeeignet. Auch
müssen Anleger wissen, dass sie sich nicht jederzeit problemlos von ihren
Anteilen am Dr. Peters DS-Fonds Nr. 103 MT Sunlight Venture lösen können. Der
Zweitmarkt für gebrauchte Fondsanteile ist nicht geregelt und hängt von Angebot
und Nachfrage ab.
Im Fall einer Falschberatung bestehen für die Anleger des
Schiffsfonds Dr. Peters DS-Fonds Nr. 103 MT Sunlight Venture gute Chancen, dass
sie sich von ihrer Kapitalanlage trennen können und Schadensersatz von Banken
und Anlageberatern, im Idealfall verzinst, fordern können. Anleger, die
angesichts der ungewissen Zukunft des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 103 MT Sunlight
Venture wissen möchten, ob sie aussteigen können, sollten nicht zögern, sich an
einen Fachanwalt für Kapitalanlagenrecht zu wenden.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Dr. Peters DS-Fonds Nr. 103 MT Sunlight Venture" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Ralf Stoll
Dieser Text gibt den Beitrag vom 09. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 09. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drst
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