Das Jahr 2012 verläuft nicht besonders glücklich für den Schiffsfonds HCI Shipping Select 26. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Anlegern helfen.
Das Jahr 2012 steht beim dem Schiffsfonds HCI Shipping
Select 26 unter keinem besonders guten Stern. Die Krise der Schifffahrt schlug
bei diesem Fonds gleich mehrfach zu. Anfang des Jahres mussten 4 Tanker des HCI
Shipping Select 26 Insolvenz anmelden. Und auch um die Zukunft der restlichen 4
Schiffe des Fonds müssen die Anleger jetzt mehr denn je bangen. Bereits im
Frühjahr 2012 wurden finanzielle Schwierigkeiten des Charterers The Sanko
Steamship bekannt. Die Charterraten wurden gekürzt, was geminderte Einnahmen für
den HCI Shipping Select 26 bedeutete. Im Juli 2012 folgt die nächste
Hiobsbotschaft: The Sanko Steamship ist zahlungsunfähig. Wie es mit den 4
übrigen Schiffen des HCI Shipping Select 26 weiter gehen wird, wird sich
zeigen. Auf ein günstiges Marktumfeld treffen sie auf jeden Fall nicht – wegen
der Krise der Schifffahrt sind die Charterraten gering und die Konkurrenz durch
andere Schiffe ist groß.
Der 2008 aufgelegte Dachschiffsfonds HCI Shipping Select 26
investierte nicht direkt in konkrete Schiffe, sondern in andere
Zielschiffsfonds. Die 65 Mio. Euro, die die Anleger in den HCI Shipping Select
26 investierten, wurden auf 8 Schiffsfonds verteilt. Die Hälfte der Schiffe
sind Produkten- und Chemikalientanker namens Hellespont Centurion, Hellespont
Challenger, Hellespont Charger und Hellespont Chieftain. Diese Schiffe mussten
bereits Insolvenz anmelden. Daneben gibt es noch 4 Plattformversorger namens
Hellespont Daring, Hellespont Dawn, Hellespont Defiance und Hellespont Drive,
welche jetzt ebenfalls einer ungewissen Zukunft entgegensehen.
Hilfe für Anleger
Die weiteren Aussichten sind für die Anleger des HCI
Shipping Select 26 alles andere als rosig. Doch auch die Vergangenheit des
Dachschiffsfonds war wenig erquicklich für die Anleger, da die Ausschüttungen
bislang ausblieben. Ob der HCI Shipping Select 26 jemals erwartungsgemäß
ausschütten wird, ist momentan fraglicher als je zuvor. Anleger des HCI
Shipping Select 26, die sich angesichts der geballten Schreckensnachrichten von
ihrer Kapitalanlage lösen möchten, können von einem im Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht Möglichkeiten eines verlustfreien Ausstiegs überprüfen
lassen.
Ein Ansatzpunkt kann beispielsweise die Überprüfung der
Anlageberatung sein. Häufig versäumten Banken und Anlageberater, die Anleger
über den unternehmerischen Charakter und die Risiken eines Dachschiffsfonds
aufzuklären. Viele Anleger waren im Unklaren darüber, dass den Zielschiffsfonds
wie jedem Unternehmen das Risiko der Insolvenz innewohnt und dass deshalb auf
Ebene des Dachschiffsfonds das Risiko eines Totalverlusts besteht. Weiterhin
versäumten Banken und Anlageberater oft, die Anleger über
Vermittlungsprovisionen aufzuklären.
Sollten Banken oder
Anlageberater falsch beraten haben, bestehen für die Anleger des HCI Shipping
Select 26 gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem
Dachschiffsfonds lösen können und Schadensersatz von Banken oder Anlageberatern
fordern können. Da die weitere Entwicklung des HCI Shipping Select 26 offen
ist, sollten Anleger nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht zu wenden, um ihre Beteiligung an dem Dachschiffsfonds HCI
Shipping Select 26 überprüfen zu lassen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr.
Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät bereits Anleger, die
in den HCI Shipping Select-Fonds investierten.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ HCI Shipping Select 26" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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Anlegerschutzgemeinschaft:
Bildquelle: © Kurt Michel / PIXELIO www.pixelio.de
Dieser Text gibt den Beitrag vom 10. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 10. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drst
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