In diesen Tagen erhalten die Gesellschafter des VIP Medienfonds 4 erneut Post von der Film & Entertainment VIP Medienfonds 4 GmbH & Co.KG. Inhalt des Schreibens ist die Einladung zur ordentlichen Gesellschafterversammlung, die am 17. September 2008 in Garching bei München stattfinden soll.
Die Geschäftsführung mit dem neu amtierenden Geschäftsführer Thierry Potok, wird hierbei, so ist zu hoffen, neben dem Bericht über das Geschäftsjahr 2007 insbesondere Stellung zu der Frage nehmen, mit welcher weiteren Entwicklung beim VIP Medienfonds 4 zu rechnen ist. Von Interesse ist ferner die angestrengte Schadensersatzklage gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KMPG.
Darüber hinaus wird der Bericht des neu gewählten Anlegerbeirats und des Fachbeirats zum Geschäftsablauf mit Spannung erwartet.
Wie bisher bekannt wurde, wird die Marktsituation 2007 von der VIP Medienfonds GmbH nur verhalten eingeschätzt. Danach wuchs der Kinomarkt im vergangenen Geschäftsjahr in den USA nur um 0,3 %, während die Besucherzahlen in Europa sogar um 1,3 % zurückgingen. Als ursächlich hierfür wird der Umstand angesehen, dass die Digitalisierung der Kinos, von der sich die Branche weiteres Wachstum erhofft, nur langsam vorangeht.
Die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte, die als erste Kanzlei vor dem Landgericht München I und Oberlandesgericht München klagestattgebende Urteile gegen die Commerzbank AG im Zusammenhang mit dem VIP Medienfonds 4 erstritten hat, rät daher allen Anlegern, die Veranstaltung selbst zu besuchen oder sich durch eine Person ihres Vertrauens vertreten zu lassen. „Nur so ist sichergestellt, die aktuellsten Informationen zum weiteren Vorgehen der VIP Geschäftsführung zu erhalten“, so Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz, der selbst an der Versammlung teilnehmen wird.
Unabhängig von der Gesellschafterversammlung sollten Anleger des VIP Medienfonds 4, die sich bei dessen Erwerb falsch beraten fühlen, die Verjährungsfristen im Auge behalten, so Rechtsanwalt Alexander Kainz. Auf Grund der kenntnisabhängigen 3-jährigen Verjährungsfrist bei Schadenersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung drohen diese ab dem 31.12.2008 zu verjähren, so der BSZ® e.V. Vertrauensanwalt weiter.
Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „VIP“ anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Die Geschäftsführung mit dem neu amtierenden Geschäftsführer Thierry Potok, wird hierbei, so ist zu hoffen, neben dem Bericht über das Geschäftsjahr 2007 insbesondere Stellung zu der Frage nehmen, mit welcher weiteren Entwicklung beim VIP Medienfonds 4 zu rechnen ist. Von Interesse ist ferner die angestrengte Schadensersatzklage gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KMPG.
Darüber hinaus wird der Bericht des neu gewählten Anlegerbeirats und des Fachbeirats zum Geschäftsablauf mit Spannung erwartet.
Wie bisher bekannt wurde, wird die Marktsituation 2007 von der VIP Medienfonds GmbH nur verhalten eingeschätzt. Danach wuchs der Kinomarkt im vergangenen Geschäftsjahr in den USA nur um 0,3 %, während die Besucherzahlen in Europa sogar um 1,3 % zurückgingen. Als ursächlich hierfür wird der Umstand angesehen, dass die Digitalisierung der Kinos, von der sich die Branche weiteres Wachstum erhofft, nur langsam vorangeht.
Die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte, die als erste Kanzlei vor dem Landgericht München I und Oberlandesgericht München klagestattgebende Urteile gegen die Commerzbank AG im Zusammenhang mit dem VIP Medienfonds 4 erstritten hat, rät daher allen Anlegern, die Veranstaltung selbst zu besuchen oder sich durch eine Person ihres Vertrauens vertreten zu lassen. „Nur so ist sichergestellt, die aktuellsten Informationen zum weiteren Vorgehen der VIP Geschäftsführung zu erhalten“, so Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Alexander Kainz, der selbst an der Versammlung teilnehmen wird.
Unabhängig von der Gesellschafterversammlung sollten Anleger des VIP Medienfonds 4, die sich bei dessen Erwerb falsch beraten fühlen, die Verjährungsfristen im Auge behalten, so Rechtsanwalt Alexander Kainz. Auf Grund der kenntnisabhängigen 3-jährigen Verjährungsfrist bei Schadenersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung drohen diese ab dem 31.12.2008 zu verjähren, so der BSZ® e.V. Vertrauensanwalt weiter.
Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „VIP“ anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 26.08.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtig