Dienstag, Juli 22, 2008

Securenta AG - Der Ausgang des Insolvenzverfahrens ist offen.

Von der Einstellung mangels Masse bis zu einer respektablen Quote – im Insolvenzverfahren der Securenta AG ist vieles möglich. Forderungsanmeldung ist weiterhin sinnvoll.

In Göttingen berichtete der neu eingesetzte Insolvenzverwalter Prof. Rattunde, Berlin, heute anlässlich einer weiteren Gläubigerversammlung über den aktuellen Stand des Insolvenzverfahrens und wagte außerdem einen Blick in die Zukunft.

Ob das Verfahren überhaupt fortgeführt werden könne, hänge derzeit am seidenen Faden. Die Gesellschaft erhalte nur dann die zur Weiterführung des Verfahrens notwendige Liquidität, wenn der – ursprünglich von dem ehemaligen Insolvenzverwalter Knöpfel angestoßene – Verkauf des Immobilienportfolios der Securenta AG neu verhandelt werde. Die von Knöpfel vereinbarten Vertragsmodalitäten hätten erhebliche finanzielle Belastungen für die Insolvenzmasse zur Folge. Die Gläubigerversammlung stimmte deshalb dem freihändigen Verkauf durch Herrn Prof. Rattunde zu. Er ist damit in der Lage, die Immobilien zu besseren Konditionen als bisher zu verkaufen und mit dem verbleibenden Verkaufserlös das Insolvenzverfahren fortzuführen.

Die Frage, ob am Ende des Verfahrens eine Insolvenzquote ausgezahlt wird, hängt nach Aussage von Rattunde maßgeblich von dem Ausgang der Steuerstreitigkeiten der Securenta AG mit dem Finanzamt und der Stadt Göttingen ab. Würde die Insolvenzschuldnerin obsiegen, stünde ihr eine Steuerrückerstattung in großem Umfang zu. Ungeklärt ist außerdem, ob der Insolvenzverwalter im Zusammenhang mit dem Verkauf der Gutingia Versicherung und dem Bankhaus Partin zusätzliches Vermögen zur Masse ziehen kann.

Anhand dieser Problemstellungen skizzierte Rattunde, wie es in dem Verfahren weiter gehen könnte: Von der Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels Masse bis zur Ausschüttung einer respektablen Insolvenzquote sei alles möglich.

Der Insolvenzverwalter stellte noch einmal ausdrücklich klar, dass er Anleger, die ihre Schadensersatzforderungen ordnungsgemäß angemeldet haben, im Gegensatz zu Knöpfel als Insolvenzgläubiger einstuft. Mit diesen Schadensersatzforderungen könnten Anleger auch gegen etwaige Nachforderungen des Insolvenzverwalters aufrechnen.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt Rechtsanwalt Florian Johst von der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar Anlegern, die ihre Forderungen noch nicht angemeldet haben, hiermit eine in Insolvenzfällen des Grauen Kapitalmarkts erfahrene Kanzlei zu beauftragen.
Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Göttinger Gruppe/Securenta AG" anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
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Telefon: 06071-823780
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Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 22.07.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtig

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