Freitag, April 18, 2008

ISS Immobilien Schutz und Service AG bittet um Zahlungsaufschub

Die Zinsen für das 1. Quartal 2008 können nicht bedient werden

Die Immobilienfirma ISS Immobilien Schutz und Service AG (ISS AG) teilte ihren Anleger schriftlich mit, dass sie die zum 31.03.2008 fälligen Zinsen nicht auszahlen kann. Die ISS AG begründet ihre nun schon seit Monaten andauernden Liquiditätsschwierigkeiten damit, dass zwei sicher gewähnte Geschäfte gescheitert seien. Darüber hinaus wirke sich die Immobilienkrise in den USA auch auf den schleppenden Verkauf der ISS-Immobilien aus.

Viele Anleger haben jedoch das Vertrauen in die erneuten Vertröstungen der ISS AG verloren. Die ISS AG hat in den vergangenen sechs Monate schon oft angekündigt, dass in Kürze die Liquidität über anstehende Immobilienverkäufe wieder hergestellt werde. Die Ankündigungen der ISS AG sind jedoch stets wage und nicht nachprüfbar. Konkrete Angaben zu dem vorhandenen Immobilienbestand nennt die ISS AG nicht. Auch fehlen konkrete Angaben zu den gescheiterten Geschäften bzw. zu möglichen Immobilienverkäufen.

Offenkundig ist jedenfalls, dass die ISS AG bis heute keine Verbesserung der Unternehmenssituation erreichen konnte. Im Gegenteil: Die Lage scheint sich nochmals dramatisch verschlechtert zu haben.
Darüber hinaus verschweigt die ISS AG, dass sie nicht lediglich mit Zinszahlungen in Verzug ist, sondern in vielen Fällen zudem fällige Inhaber-Teilschuldverschreibungen nicht ausbezahlte.

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte hat bereits zahlreiche Klagen auf Auszahlung der Inhaber-Teilschuldverschreibungen gegen die ISS AG beim Landgericht Mönchengladbach eingereicht. Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Thomas Sittner, LL.M., von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, rät den Anlegern der ISS Immobilien Schutz und Service AG, ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen zu lassen.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „ISS Immobilien Schutz und Service AG " anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
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Dieser Text gibt den Beitrag vom18.04.08 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Auch EECH Group AG insolvent! Anleger fürchten um ihr Geld!

Nach dem Insolvenzantrag der European Energy Consult Holding AG (EECH AG), deren Insolvenzverfahren seit Ende März 2007 beim Insolvenzgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 67a IN 68/08 geführt wird, hat am 17.04.08 nun auch die EECH Group AG Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht Hamburg gestellt.

Durch die Insolvenzen droht vermutlich über 10.000 Anlegern, die bei den Unternehmen in Inhaberteilschuldverschreibungen der „Anleihe Solar“, der „Anleihe Frankreich“ und der „Art Invest“ mit versprochener jährlicher Rendite bis zu 8,25 % investiert hatten, der Totalverlust, der Gesamtschaden bei den Unternehmen dürfte sich auf ca. 60.000 bis 100.000 Mio. € belaufen.

Anleger der Anleihe „Art Invest“ waren seit einiger Zeit mit ihren Zinszahlungen vertröstet worden, die von Seiten der EECH Group AG mit „Restrukturierungsmaßnahmen“ begründet wurden. BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Walter Späth von der Kanzlei Rohde & Späth „überzeugt diese Argumentation nicht, es besteht vielmehr der konkrete Verdacht von Karusselgeschäften und der Verdacht eines Schneeballsystems, indem alte Anleger mit dem Geld neuer Anleger ausbezahlt worden sein könnten.“ Ein Fall von Kapitalanlagebetrug kann somit nicht ausgeschlossen werden.

Anleger werden in einiger Zeit vom Insolvenzverwalter dazu aufgefordert werden, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden. BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Istvan Cocron von der Kanzlei CLLB, der bereits vor der Insolvenz über 100 Urteile vor dem Landgericht Hamburg gegen die EECH AG erstritten hatte, rät Anlegern dazu, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden. „Es ist zumindestens nicht ausgeschlossen, dass im Insolvenzverfahren noch Gelder zurückgeführt werden können.“ Der BSZ® e.V. wird demnächst auch Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen prüfen, vor allem gegenüber dem Vorstand, den Aufsichtsräten und den Wirtschaftsprüfern.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „EECH" anschließen.

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Mittwoch, April 16, 2008

EECH KG – BSZ® e.V. Vertrauensanwälte erstreiten erstes Urteil in Sachen „Windkraft Italien“

AG Hamburg verurteilt EECH KG zur vorzeitigen Rückzahlung der Anleihe und zur Übernahme der Verfahrenskosten

Das Amtsgericht Hamburg hat heute zum ersten Mal auch die EECH Windkraft Italien KG zur vorzeitigen Rückzahlung der Inhaberteilschuldverschreibung „Windkraft Italien“ und zur Übernahme der durch das gerichtliche Verfahren entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten verurteilt. Nach Auffassung des Gerichts, können Anleger der EECH Windkraft Italien GmbH & Co.- KG die sofortige Rückzahlung ihrer Inhaberschuldverschreibungen verlangen. Betroffen ist die „Anleihe Italien“.

Die BSZ® Anlegerschutzkanzlei CLLB-Rechtsanwälte, die bereits mehr als 600 Anleger der EECH Gruppe (Anleihe Solar, Anleihe Frankreich, Art Invest, Windkraft Italien) vertritt, sprach für ihre Mandanten die Kündigung der Inhaberteilschuldverschreibungen aus und forderte die sofortige Rückzahlung. Nachdem sich auch die EECH KG außergerichtlich nicht auf eine sofortige Rückzahlung eingelassen hatte, mussten für zahlreiche Anleger Zahlungsklagen beim Amts- und Landgericht Hamburg eingereicht werden. Derzeit sind noch diverse weitere Klageverfahren gegen die EECH KG vor dem LG Hamburg anhängig.

Das nun verkündete Urteil hat die Rechtsauffassung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vollumfänglich bestätigt, wonach auch die Anleihengläubiger der EECH KG ihre Anleihen vorzeitig kündigen können.

Durch den seitens des Finanzamts Hamburg gestellten Insolvenzantrag über das Vermögen der EECH Windkraft Italien KG wird die Vollstreckung aus dem Urteil derzeit noch nicht beeinträchtigt, erklärt Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt István Cocron, von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte, der das für seinen Mandanten Urteil erstritten hat. Eine etwaige Unterbrechung der Vollstreckung tritt frühestens mit der Bestellung eines Insolvenzverwalters ein. Bislang wird jedoch seitens des zuständigen Amtsgerichts Hamburg noch geprüft, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der EECH KG auch tatsächlich vorliegen. Nach Darstellung der EECH KG versucht diese, die Insolvenz durch entsprechende Zahlungen an das Finanzamt abzuwenden. Ob dies gelingt, bleibt abzuwarten. Für Freitag, den 18.04.2008 sind weitere Verhandlungen in Sachen „Windkraft Italien“ angekündigt.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „EECH" anschließen.

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Juragent: Chaos beim Prozessfinanzierer! Wie ernst ist die Lage wirklich?

Vorstand und Aufsichtsrat ausgewechselt! Neues Team will externe Hilfe holen! Ist ein Teil der Anlegergelder in die Schweiz geflossen? Wo ist Ex-Vorstand Heinen und hat er Schaden verursacht? Anonyme Anrufe beim BSZ® e.V.!

Aufregende Zeiten für die Anleger des Berliner Prozessfinanzierers Juragent: Auf der turbulenten Hauptversammlung der AG vom 31.03.2008, auf der aufgebrachte Aktionäre herum schrien und auf der auch der BSZ® e.V., seit nahezu 10 Jahren einer der führenden Anlegerschutzvereine in Deutschland, anwesend war, wurden der Vorstand und der Aufsichtsrat komplett ausgewechselt. Die bisherigen Vorstandsmitglieder Mirko Heinen und Anette Ehlers wurden aus wichtigem Grund und mit sofortiger Wirkung abberufen. Zum neuen Vorstand der AG wurde Herr RA Georg Christian Kilgus bestellt.

Die komplette Abwahl von Vorstand und Aufsichtsrat mit anschließender Neubesetzung lässt darauf schließen, dass das bisherige Team bei Juragent seinen Verpflichtungen nicht in ausreichendem Maße nachgekommen ist. Was tatsächlich passiert ist, darüber können bisher nur Spekulationen angestellt werden.

Etwas merkwürdig ist, dass ein Box-Kampf zwischen den „Box-Oldies“ Dariusz Michalczewski und Sven Ottke, der in Hannover stattfinden sollte, inzwischen abgesagt wurde. Michalczewski begründete seine Absage laut einem Bericht in der „Welt“ vom 09.04.2008 mit „der Nichteinhaltung wichtiger Vertragsbestandteile durch den Vermarktungspartner Brain Support AG.“ Brain Support wollte den ca. 5 Mio. € teuren Kampf gemeinsam mit einem Box-Veranstalter finanzieren. Chef von Brain Support war/ist Mirko Heinen, der wiederum bis vor kurzem eben auch Vorstand bei der Juragent AG war, bevor er dort abgesetzt wurde. Brain Support war auch ein Tochterunternehmen der Juragent AG – bis vor kurzem jedenfalls – denn in einer Meldung der Juragent AG vom 08.04.2008 wies man aus aktuellem Anlass darauf hin, dass „die … Brain Support AG nach den jetzt vorliegenden Informationen nicht mehr Tochtergesellschaft der Juragent AG ist. Es besteht auch keine kapitalmäßige Verflechtung.“

Leider ist völlig unklar, wie Brain Support den Boxkampf hätte finanzieren wollen, denn weiter – so die „Welt“ – stand dort laut dem letzten veröffentlichten Jahresabschluss 2006 dem Verlust in Höhe von 1,2 Mio. € ein Eigenkapital in Höhe von nur knapp 6000 € entgegen. Laut der „Welt“ vermutet die Zeitschrift „Finanztest“, dass Ex-Vorstand Heinen das Geld für den Boxkampf von Juragent abgezogen haben könnte. Ein – sollte es so sein- rechtmäßiger Abfluss von Anlegergeldern? Heinen selber ist leider für eine verbindliche Auskunft nicht zu sprechen, er soll sich laut der „Financial Times Deutschland“ vom 07.04.08 „in die Schweiz abgesetzt haben“ – was auch immer darunter zu verstehen sein soll? Laut der „Welt“ vom 09.04.08 soll sein Handy ausgeschaltet sein, auf Mailbox-Nachrichten soll er nicht reagieren.

Dass auch ein Teil von Anlegergeldern in die Schweiz geflossen sein könnte, darüber wurde auch schon in der Online-Ausgabe der Zeitschrift test.de spekuliert. Heinen habe, so auch die „Welt“, kurz vor seiner Abwahl offenbar den vierten Juragent-Fonds an die vor kurzem neu gegründete Schweizer Firma Juraswiss AG übertragen. Ob das rechtmäßig war, müsse noch geprüft werden. Warum der Juragent-Fonds auf eine neu gegründete Firma in der Schweiz übertragen worden sein könnte und was dies für einen Zweck haben soll, bleibt völlig im Dunkeln. Außerdem sei auch ein Teil der Unternehmensdaten gelöscht. Wir fragen uns schon, was für einen Grund es dafür geben könnte, dass Unternehmensdaten gelöscht sein könnten?

Sehr nachdenklich stimmt uns leider auch eine Passage in der aktuellen Pressemitteilung der Juragent AG vom 08.04.2008, in der mitgeteilt wird, dass die neuen Verantwortlichen eine intensive Bestandsaufnahme beabsichtigen würden, teilweise unter Hinzuziehung externer Fachleute, um sich ein umfassendes Bild von der derzeitigen Lage der Gesellschaft und der Fonds zu verschaffen. Wenn also eine intensive Bestandsaufnahme vonnöten ist – und das sogar unter Hinzuziehung externer Fachleute, lässt das leider befürchten, dass Ex-Vorstand Heinen und die anderen Verantwortlichen bei Juragent nicht mit der erforderlichen Sorgfalt gearbeitet haben – im Gegenteil lässt es leider auf recht chaotische Zustände schließen.

Inzwischen haben sich beim BSZ® e.V. auch einige anonyme Anrufer gemeldet, die behaupten, über den Verbleib von irgendwelchen Geldern Auskunft geben zu können und auch über den Aufenthaltsort von Mirko Heinen. Ex-Vorstand Mirko Heinen wurde von den anonymen Anrufern ausnahmslos als echter „Lebemann“ bezeichnet, der angeblich für seine exzessiven und kostspieligen, durchaus „exotischen“ Partys bekannt gewesen sein soll. Mirko Heinen und einige andere Personen aus seinem Dunstkreis wurden von den Anrufern jedenfalls nicht unbedingt als 100%ig seriös und Vertrauen erweckend beschrieben. Ob diesen anonymen Anrufern Glauben zu schenken ist, wir wissen es nicht und hoffen es auch nicht.

Wir fassen zusammen: Der ehemalige Vorstand und Aufsichtsrat der Juragent AG wurde komplett abgewählt – ein neues Team eingesetzt! Ein ehemaliges (nicht mehr gegenwärtiges) Tochterunternehmen der Juragent AG wollte einen Boxkampf für einige Millionen finanzieren, wobei nicht ganz klar ist, womit – Ex-Vorstand Heinen ist nach Angaben telefonisch und auch sonst nicht erreichbar und soll sich eventuell in der Schweiz aufhalten – er soll auch einen Teil eines Juragent Fonds in die Schweiz übertragen haben – ein Teil der Unternehmensdaten wurde Angaben zufolge gelöscht – die neuen Verantwortlichen wollen eine intensive Bestandsaufnahme durchführen und sind dabei auf die Hilfe externer Fachleute angewiesen!

Was es mit all dem nur auf sich haben könnte – auch wir sind sehr gespannt und hoffen, dass die neue Geschäftsleitung bald Licht ins Dunkel bringen kann! Leider lässt es aber befürchten, soviel steht fest, dass es für die zahlreichen Anleger bei „Juragent“ überhaupt nichts Gutes bedeutet!

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Dienstag, April 15, 2008

EECH AG: BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte bereiten erste Klagen gegen den Vorstand vor!

BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte konnten als erste Urteile gegen die EECH AG erstreiten.
BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte bereiten nun als erste Klagen gegen den Vorstand vor!

Die EECH Energy Consult Holding AG ist insolvent! Anleger werden in einiger Zeit ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden können und nach Abschluss des Insolvenzverfahrens die Insolvenzquote ausbezahlt bekommen. Das Insolvenzverfahren wird voraussichtlich längere Zeit, unter Umständen Jahre, in Anspruch nehmen. Wie hoch die zu erwartende Insolvenzquote ausfallen wird, darüber ist zur Zeit keine seriöse Angabe möglich, vergleichbare Insolvenzen im Anlagebereich zeigen aber, dass voraussichtlich nur ein Teil des Geldes, wenn nicht sogar nur ein Bruchteil, über das Insolvenzverfahren allein an die Anleger zurückgeführt werden kann.

Umso wichtiger ist es für Anleger, die einen Großteil ihres Schadens ersetzt bekommen wollen, mögliche Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen zu prüfen. Die BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte können im Massenschadenfall EECH AG auf einen reichhaltigen Erfahrungsschatz zurückgreifen. Als erster Kanzlei in Deutschland gelang es der BSZ® e.V.-Vertrauenskanzlei CLLB, in von BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Istvan Cocron vor dem Landgericht Hamburg geführten Verfahren vor der Insolvenz der EECH Energy Consult Holding AG in über 100 Fällen Urteile auf Rückabwicklung gegen die EECH AG zu erstreiten, wenigstens für einen Teil der Anleger konnte noch erfolgreich die Vollstreckung durchgeführt werden.

Das Landgericht Hamburg bejahte dabei in den über 100 von Herrn Rechtsanwalt Cocron geführten Verfahren einen eindeutigen Rückzahlungsanspruch der Anleger. Nach der Insolvenz sind Klagen gegen die EECH AG selbst sinnlos, da diese nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht mehr vollstreckt werden können –aber:
Es ist möglich, im Wege der deliktischen Haftung die Verantwortlichen der EECH AG in Anspruch zu nehmen, hierbei ist vor allem an eine Haftung des Vorstands der EECH AG zu denken. „Wir können dabei aus den bisher geführten Verfahren auf einen reichhaltigen Erfahrungsschatz zurück greifen, der uns entscheidend dabei hilft, Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen der EECH Energy Consult Holding vorzubereiten,“ so Rechtsanwalt Istvan Cocron von CLLB Rechtsanwälte. „Wir sehen einige Ansatzpunkte, um Schadensersatzklagen gegen den Vorstand der EECH Energy Consult Holding AG für die Geschädigten zu begründen,“ so Rechtsanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von Rohde & Späth Rechtsanwälte.

Auch die seit einiger Zeit begonnenen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wegen des Verdachts des Kapitalanlagebetrugs legen den Verdacht nahe, dass deliktische Ansprüche durchgesetzt gegenüber dem Vorstand durchgeführt werden können. Die BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte wollen somit den Geschädigten die Möglichkeit geben, umgehend ihre Schadensersatzansprüche gegen den Vorstand gelten zu machen. Erste Klagen gegen den Vorstand der EECH Energy Consult Holding werden daher demnächst von den BSZ® e.V.-Vertrauensanwälten vorbereitet werden. Hierbei sollten Geschädigte immer das Prioritätsprinzip berücksichtigen, das heißt, wer als erster einen vollstreckbaren Titel in den Händen hält, kann auch als erster vollstrecken. Wenn das Vermögen der Verantwortlichen aufgebraucht ist, kann leider nicht mehr erfolgreich vollstreckt werden. Aus diesem Grund könnte eine frühzeitige Klage durchaus sinnvoll sein, um im Erfolgsfall möglichst umgehend die Vollstreckung einleiten zu können.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „EECH" anschließen.

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Montag, April 14, 2008

Schrottimmobilien - Das Buch! Wertvolle Informationen für Geschädigte und Fachleute!


Ab sofort beim BSZ® e.V. zu bestellen! Die Buchneuerscheinung „Schrottimmobilien-Anlegerschutz nach aktueller Rechtsprechung-Anlegerschutz beim Immobilienerwerb-Staatshaftung“ von Dr. Walter Späth gibt Geschädigten, Fachleuten und Immobilienanlegern auf 287 Seiten alle wichtigen Informationen zu dem Thema und kann nun zum Preis von 39,90 € inkl. Porto und Verpackung beim BSZ® e.V. bestellt werden.

Die Neuerscheinung, das Buch „Schrottimmobilien - Anlegerschutz nach aktueller Rechtsprechung - Anlegerschutz beim Immobilienerwerb - Staatshaftung“ von BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth gibt Geschädigten, Fachleuten und Immobilienanlegern alle wichtigen Informationen zu dem Themenkomplex.
Schrottimmobilien – ein Thema, das in seiner Aktualität nichts eingebüßt hat.
Informieren Sie sich z.B. über folgende wichtigen Themengebiete:

- Die wichtigsten Verantwortlichen und Schadensersatzmöglichkeiten
- Rechtsprechung des BGH und EuGH zum Thema „Schrottimmobilien“ der letzten Jahre: In welchen Fällen haben Geschädigte bessere, in welchen Fällen schlechtere Schadensersatzchancen? Welche Neuigkeiten gibt es von Seiten der Rechtsprechung?
- Der Bundesrepublik Deutschland droht eine „neue Generation von Schrottimmobilien:“
Wie kann ich mich als Anleger davor schützen, worauf ist beim Immobilienkauf zur Kapitalanlage wirklich zu achten, wie kann ich gute von schlechten Immobilien unterscheiden und wie kann ich somit als Anleger den Erwerb einer „Schrottimmobilie“ vermeiden?
- Droht der Bundesrepublik Deutschland die Staatshaftung und können die Anleger somit die BRD auf Schadensersatz in Anspruch nehmen?
Wurden EU-Richtlinien nicht richtig umgesetzt und entwickelt sich das Thema „Schrottimmobilien“ für die Bundesrepublik Deutschland somit zum Milliardengrab? Wie sind die aktuellen Entwicklungen in dem Bereich?
- Welche aktuellen Fallstricke drohen Anlegern zur Zeit im Bereich „Schrottimmobilien“ und wo ist zur Zeit besondere Vorsicht angebracht?
- Was muss sich in Zukunft ändern, um Betroffene wirksam vor „Schrottimmobilien“ zu schützen?

Viele Checklisten, die beim Immobilienerwerb helfen, ein umfangreiches Rechtsprechungsverzeichnis und eine Rechtsprechungsübersicht runden das umfangreiche Werk ab.

Das hochwertige Buch von BSZ®-e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth ist im Berliner SKVS-Verlag erschienen, hat einen Umfang von 287 Seiten im DIN-A5-Format, ist im Offsetdruckverfahren gedruckt und hat einen hochwertigen und schönen Hardcover-Einband.
Das Buch kann ab sofort beim BSZ® e.V. zum günstigen Preis von 39,90 € inkl. Porto, Verpackung und MwSt gegen Vorauskasse bestellt werden (oder zzgl. 5 € Nachnahmegebühr) und steht ab sofort beim BSZ® e.V. zur Auslieferung bereit.


Auch mehrfache Nachfrage teilen wir mit, dass wir Buchhändlern auf Nachweis den normalen Buchhandelsrabatt in Höhe von 30 % einräumen. Teilweise können wir dem Buchhandel das Buch auch auf Rechnung ausliefern. Sprechen Sie uns dazu als Buchhändler einfach an.


Sichern Sie sich jetzt Ihr persönliches Exemplar des hochaktuellen Buches „Schrottimmobilien“ von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth.

Das Buch von Dr. Walter Späth, „Schrottimmobilien - Anlegerschutz nach aktueller Rechtsprechung - Anlegerschutz beim Immobilienerwerb - Staatshaftung"288 Seiten, SKVS Verlag, Berlin1. Auflage, 2008 ISBN 978-3-9812175-0-6,
kann zum Preis von € 39,90 bezogen werden bei:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Groß-Zimmerner-Str. 36 A

D-64807 Dieburg

Telefon 06071- 823780

Telefax 06071- 23295




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Samstag, April 12, 2008

Deltoton AG unterliegt im Rechtsstreit gegen BSZ® e.V. Vertrauenskanzlei Brüllmann Rechtsanwälte

Die Deltoton AG aus Würzburg hat Ende letzten Jahres zahlreiche Anwaltskanzleien per Anwaltsschriftsatz aufgefordert, es zukünftig zu unterlassen, den Firmennamen, den sie sich markenrechtlich hat schützen lassen, als so genanntes Keyword für Google-Adwords-Anzeigen zu verwenden. Dem Schreiben beigefügt war eine strafbewährte Unterlassungserklärung. Die Deltoton AG vertritt die Auffassung, dass in der Art und Weise der Verwendung ihres Firmennamens eine Markenrechtsverletzung und zugleich eine Verletzung des unternehmerischen Persönlichkeitsrechts zu sehen sei.

In einem „Pilotverfahren“ gegen die auf das Anlegerrecht spezialisierte BSZ® e.V. Vertrauenskanzlei Brüllmann Rechtsanwälte aus Stuttgart, ist das Landgericht Braunschweig mit seinem Urteil vom 26.03.2008 (nicht rechtskräftig) in Abkehr seiner bisherigen Rechtsprechung jetzt der Rechtsauffassung der Kanzlei Brüllmann Rechtsanwälte gefolgt. Es sah in der Art und Weise der von dieser geschalteten Internetanzeige weder eine Markenrechtsverletzung, noch eine Verletzung des unternehmerischen Persönlichkeitsrechts.

Rechtsanwalt Marcel Seifert von der Kanzlei Brüllmann Rechtsanwälte: „Es freut uns, dass wir ausgerechnet vor dem Landgericht Braunschweig den Rechtsstreit für uns entscheiden konnten. Bisher war das Landgericht Braunschweig dafür bekannt, dass es die Verwendung eines markenrechtlich geschützten Firmennamens als Keyword für eine Internetanzeige gleich behandelt, wie die Verwendung einer fremden Marke als versteckter Suchbegriff (so genannter Meta-Tag). Die Verwendung einer fremden Marke als Meta-Tag hatte der Bundesgerichtshof (Urteil vom 18. Mai 2006, Az.: I ZR 183/03) nämlich bereits als unzulässig angesehen. Viele Gerichte, insbesondere auch das Landgericht Braunschweig hatten diese Rechtsprechung dann auf Adwords übertragen.“

„Wir sind optimistisch, dass die Entscheidung des Landgericht Braunschweig auch im Berufungsverfahren ‚hält’, nicht zuletzt deswegen, weil kürzlich auch das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. eine markenrechtliche Benutzung bei der Verwendung einer Marke als Keyword für eine Adword-Anzeige abgelehnt hat“, ergänzt BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Jakob Brüllmann. „Für uns und viele unserer Kollegen geht es letztlich nicht nur um eine spannende Rechtsfrage, sondern auch um die Frage, inwieweit Anwälte für ihre Dienstleistung im Internet werben dürfen.“

Mitgeteilt durch:
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Freitag, April 11, 2008

Südwestrenta - typisch atypische Beteiligung?

„Im wesentlichen ist es immer die selbe Geschichte, die wir zu hören bekommen“ weiß Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Jakob Brüllmann von Brüllmann Rechtsanwälte zu berichten: “Eigentlich wollten Anleger nur etwas für ihre Altersvorsorge tun und wurden dann ohne es zu ahnen - geschweige denn zu wollen - als atypisch still Beteiligte mithaftende Gesellschafter einer Anlagefirma.

Bei einer solchen atypisch stillen Beteiligung wird der Anleger wie ein Mitunternehmer der Beteiligungsgesellschaft behandelt. Als „stille“ wird die Beteiligung bezeichnet, weil der Anleger i.d.R nicht nach außen in Erscheinung tritt und in der Gesellschaft praktisch nicht mitreden oder -entscheiden darf. Atypisch ist die Beteiligung, weil der Beteiligte dennoch wie ein Mitunternehmer behandelt wird und als solcher sowohl am Gewinn als auch am Verlust „seiner“ Anlagefima beteiligt ist.

Zu den wohl bekanntesten Firmen dieser Art, die atypisch stille Beteiligungen an ihrer Gesellschaft anboten, gehören neben der „Frankonia-Gruppe“ und der mittlerweile insolventen „Göttinger Gruppe“, die Südwest-Finanz-Vermittlung erste, zweite und dritte AG aus Markdorf mit ihrem „Ratensparprogramm Südwestrenta plus“.

Im Rahmen einer solchen Beteiligung ist die Einlage entweder als sog. Einmalanlage - i.d.R. zwischen € 10.000,00 und € 50.000,00 oder in monatlichen Raten i.H.v. € 50,00 - € 300,00 zu erbringen. Die meisten Gesellschaften spekulieren mit den Anlegergeldern dann in Immobilien, Wertpapieren und anderen Unternehmen. Sind die Investitionen nicht erfolgreich, haftet der Anleger für die Verluste bis zur Höhe seiner Gesamteinlage. „Es besteht somit“ so Rechtsanwalt Marcel Seifert von Brüllmann Rechtsanwälte „für den Anleger grundsätzlich das Risiko eines Totalverlustes. Sind die stillen Beteiligungsmodelle darüber hinaus als sog. "Blind-Pool" konstruiert, wissen die Anleger nicht, in was ihr Geld konkret investiert wird. Sie erfahren nur allgemein, dass ihr Geld in Immobilien oder andere Unternehmen fließt. In den Prospekten der Firmen wird dies gerne als "Vertrauensinvestition" in das Management bezeichnet.

„Kaum einem Anleger ist bekannt,“ so Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Seifert weiter, „welches Risiko er mit seiner Beteiligung eingegangen ist. Vielmehr suggerierten Begriffe wie ‚Pensionssparplan, oder ‚südwestrenta’, dass es sich bei der erworbenen Anlage um eine sichere Kapitalanlage, vor allem für die Absicherung im Alter handelt“. Hinzu kommt, dass atypisch stille Beteiligungen meist mit Laufzeiten zwischen 10 und 40 Jahren abgeschlossen werden und eine ordentliche Kündigung - laut Gesellschaftsvertrag - i.d.R ausgeschlossen ist. Wer trotzdem vorher aussteigen will, muss hierfür eine Abgangsentschädigung in Höhe von 15 bis 25 % seiner Gesamtanlagesumme bezahlen.

„Wir machen in letzter Zeit die Erfahrung, dass - wohl aufgrund einer wachsenden Sensibilisierung für die Risiken des grauen Kapitalmarkts - zunehmend viele Anleger so schnell als möglich wieder aus den Gesellschaften aussteigen und ihr eingezahltes Geld zurückerhalten wollen“, weiß Rechtsanwalt Brüllmann. Da die Gesellschaften jedoch i.d.R. nicht bereit sind, einmal geworbene Gesellschafter vorzeitig aus ihren Verträgen zu entlassen, gibt es inzwischen zahlreiche Urteile zu diesem Themenkomplex. Grundsätzlich sind dabei zwei Vorgehensweisen erfolgversprechend - eine Auseinandersetzung mit der Beteiligungsgesellschaft oder ein Vorgehen gegen den Berater:

So besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die Beteiligung mit sofortiger Wirkung zu kündigen. „Hierfür ist das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 19.07.2004 (Az: II ZR 354/02) von großer Bedeutung, durch welches die Rechte zehntausender Anleger gestärkt wurden“, führt Rechtsanwalt Seifert weiter aus. Der BGH entschied nämlich, dass derjenige, der sich aufgrund falscher Angaben über Nachteile und Risiken der Anlage als atypisch stiller Gesellschafter auf eine Investition eingelassen hat, von der Gesellschaft so gestellt werden muss, als hätte er die Verträge nicht abgeschlossen. Das bedeutet, die Gesellschaft muss dem Anleger sämtliche geleistete Zahlungen erstatten.

Bisher waren die Instanzgerichte davon ausgegangen, dass einem getäuschten Anleger, der vorzeitig aus dem Vertrag aussteigt, nach den Grundsätzen der sog. fehlerhaften Gesellschaft nur ein Auseinandersetzungsguthaben zusteht. Dieses Guthaben beläuft sich auf den aktuellen Wert der Beteiligung und beträgt häufig nur ein Bruchteil der geleisteten Einlage. Das Urteil des BGH ist daher für viele stille Gesellschafter von entscheidender Bedeutung, da sie jetzt eine echte Chance haben, ihre gesamte Einlage zurückzuerhalten.

Eine weitere Erfolg versprechende Möglichkeit stellt ein Vorgehen gegen den Anlageberater bzw. Vermittler dar. So wurde beispielsweise vom Landgericht Würzburg in seiner Entscheidung vom 17.08.2006 (Az: 64 O 2446/05) einem Anleger Schadensersatz gegen einen Vermittler zugesprochen, welcher nach Überzeugung des Gerichts „die Klägerin nicht in dem erforderlichen Maße über die Risiken der Beteiligung aufgeklärt und ihr keinen Emissionsprospekt übergeben hat“.

Zusammenfassend gibt die aktuelle Rechtsprechung atypisch stillen Gesellschaftern Anlass zur Hoffnung, sich nicht nur von ihrer Beteiligung zu lösen, sondern darüber hinaus auch ihre bisher geleisteten Einlagen ersetzt zu bekommen. Betroffene Anleger sollten daher nach Möglichkeit ihren Fall von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisieren Anwalt überprüfen lassen.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Südwest Finanz Vermittlung“ anschließen.

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Donnerstag, April 10, 2008

VIP 3-Medienfonds:

OLG München bestimmt im VIP 3-Medienfonds - Kapitalanlegermusterverfahren einen von der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Kälberer & Tittel vertretenen Anleger als Musterkläger

Mit Beschluss vom 20.03.2008 (Az.: KAP 2/07) wurde ein Mandant der Kanzlei Kälberer & Tittel zum Musterkläger in Sachen VIP 3-Medienfonds bestimmt. Bemerkenswert ist, dass nunmehr als Musterkläger auch jener Kläger ausgewählt wurde, der bundesweit am 23.02.2006 die erste Klage gegen VIP-Verantwortliche beim Landgericht Berlin eingereicht hatte. Dies dürfte allerdings kein entscheidendes Kriterium für die Wahl des Musterklägers gewesen sein. Das übergeordnete Ziel bei der Auswahl des Musterklägers ist die Sicherstellung einer angemessen Interessenwahrnehmung aller Kläger. Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Kälberer ist erfreut: "Da wir weder die meisten Anleger noch den Kläger mit dem höchsten Streitwert vertreten, hatten wir nicht erwartet, dass unser Kläger ausgewählt wird. Wir freuen uns deshalb umso mehr über die Benennung des von uns vertretenen Klägers als Musterkläger, denn das versetzt uns in die Lage, das VIP-Verfahren auch weiterhin federführend zu betreuen." Das KapMuG-Verfahren hat für die Kläger große Kostenvorteile und erspart ihnen den Weg durch die Instanzen. Allerdings hat der Gesetzgeber durch unnötige, umständliche und unklare gesetzliche Regelungen leider dafür gesorgt, dass ein derartiges Verfahren lange dauern kann. "Da das VIP 3-Musterverfahren im Vergleich zum Telekom-Verfahren noch einigermaßen überschaubar ist, rechnen wir trotz der Mängel der gesetzlichen Regelungen mit einer deutlich kürzeren Verfahrensdauer als beim Telekom-Verfahren.", erläutert Rechtsanwalt Kälberer.

Zum Hintergrund der VIP-Verfahren:

Die Kapitalanlegermusterverfahren in Sachen VIP 3 und VIP 4 haben für den Fondsbereich eine ähnliche Bedeutung wie das Telekom-Verfahren für den Wertpapierbereich. Viele andere Fonds weisen ähnliche Strukturen oder Probleme auf, so dass die KapMuG-Verfahren in Sachen VIP 3 und VIP 4 für die gesamte Branche grundsätzliche Bedeutung haben werden. Beim VIP 3-Medienfonds haben sich insgesamt 4.923 Anleger mit einer Beteiligungssumme von 235 Mio. Euro beteiligt. Beim Nachfolgefonds, dem VIP 4-Medienfonds, haben sich sogar 7.484 Anleger mit ca. 398 Mio. Euro beteiligt. Der Großteil der Fondsanteile wurde von der Commerzbank vertrieben. Zwischenzeitlich hat sich u.a. herausgestellt, dass vier Fünftel des angeblichen Produktionskapitals der beiden Fonds an die jeweilige sog. schuldübernehmende Bank - bei VIP 3 die Dresdner Bank AG - weitergeleitet und dort quasi festgeldähnlich angelegt wurden. Die Anleger haben somit bei wirtschaftlicher Betrachtung die ‚Bankgarantie' selbst finanziert. Diese Konstruktion führte zwischenzeitlich dazu, dass der Initiator Andreas Schmid, vom Landgericht München zu sechs Jahren Haft (Az.: 4 KLs 313 Js 38077/05, nicht rechtskräftig) verurteilt wurde.Im VIP3-Musterverfahren werden Andreas Schmid und die Dresdner Bank AG als Musterbeklagte verklagt. Darüber hinaus hat das Verfahren aber auch für alle Prozesse gegen die Commerzbank AG und andere Berater und Vermittler der VIP 3-Fondsanteile eine weitreichende Bedeutung. Wird im Musterverfahren ein Prospektmangel bejaht, so wird damit eine grundlegende Haftungsvoraussetzung für die Commerzbank AG und andere beratende Finanzdienstleister, die diesen Prospekt bei ihren Beratungen verwendet haben, bejaht. Mehrere Gerichte haben deshalb angekündigt, die Prozesse gegen die Commerzbank AG gemäß § 7 KapMuG auszusetzen. Die Commerzbank AG muss damit gemäß § 8 Abs. 2 Satz 3 KapMuG zum Musterverfahren beigeladen werden.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „VIP" anschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 10.04.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Mittwoch, April 09, 2008

First Real Estate Grundbesitz GmbH: BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth erstreitet Schadensersatz gegen Verantwortliche!

BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth erstreitet erstes Urteil in Deutschland auf Schadensersatz gegen Hintermann Böhle und Strohfrau Cmok in Höhe von 20.000,- € vor dem Landgericht Düsseldorf.

Mit Urteil vom 03.04.2008 (Az.: 3 O 269/07) hat das Landgericht Düsseldorf in einem von BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth geführten Verfahren die Verantwortlichen bei First Real Estate, den wahren Verantwortlichen und „Hintermann“ Michael Böhle und die „Strohfrau“ Anna Cmok, zu Schadensersatz in Höhe von 20.000,- € und zur Begleichung weiterer Kosten verurteilt. Unseres Wissens nach handelt es sich hierbei um das erste Urteil gegen die Verantwortlichen der FRE GmbH in Deutschland.

Die rechtsschutzversicherten Kläger hatten sich in Höhe von 20.000,- € in Form von Inhaberteilschuldverschreibungen an der First Real Estate Grundbesitz GmbH beteiligt, wie sich herausstellte, war die Geschäftsführerin Cmok nicht die wahre Verantwortliche bei der Firma, sondern ihr Lebensgefährte Michael Böhle, der sich jedoch bewusst im Hintergrund hielt.

Dem BSZ® e.V. ist es letztes Jahr als erstem Anlegerschutzverein in Deutschland gelungen, die Geschädigten auf die wahren Verhältnisse bei FRE, das Konstrukt „Hintermann“ – „Strohfrau“ hinzuweisen, diese Konstellation wurde später vom Insolvenzverwalter vollauf bestätigt. Der Insolvenzverwalter führte auch in seinem Gutachten aus, dass es bei FRE wohl von Anfang an nicht möglich war, die Anlegergelder zurück zu bezahlen und die Verantwortlichen dies wohl auch nicht vorhatten.

Das Gericht kam damit eindeutig zu einem Rückzahlungsanspruch der Beklagten, obwohl sich die Beklagtenseite vehement zu verteidigen versuchte. „Dieser Rechtsstreit wurde mit ungewöhnlich harten Bandagen geführt, von dem Prozessbevollmächtigten der Beklagtenseite wurde mir hier ein reichhaltiges Einschüchterungspotenzial entgegen gehalten, die Vorwürfe, die mir in dem Prozess entgegen gehalten wurden, reichten von „Unwissenheit“ über „Lüge“ bis hin zum „versuchten Prozessbetrug“, wir freuen uns, dass das Gericht sich hiervon nicht beeindrucken ließ und unserer Argumentation gefolgt ist,“ so BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von Rohde & Späth Rechtsanwälte.

Als letzter verzweifelter Versuch wurde von dem Prozessbevollmächtigten der Beklagtenseite noch ein „Plausibilitätsgutachten“ übersandt, in dem die „Gutachter“ zu dem Ergebnis kamen, dass das Geschäftsmodell bei FRE natürlich plausibel gewesen sei und eine Rückzahlung der Anlegergelder möglich gewesen sei. „Wir freuen uns, dass das Landgericht Düsseldorf unserer Argumentation gefolgt ist, dass das Gutachten für den gegenwärtigen Rechtsstreit völlig unbrauchbar ist und keine Aussagekraft hat,“ so Rechtsanwalt Dr. Späth. Zahlreiche weitere Verfahren sind noch vor dem Landgericht Düsseldorf anhängig und sollen demnächst entschieden werden.

Die BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte werden demnächst umgehend die Zwangsvollstreckung einleiten. „Es muss allerdings ehrlicherweise gesagt werden, dass es unsicher ist, ob erfolgreich Gelder vollstreckt werden können,“ so Rechtsanwalt Dr. Späth. Der BSZ e.V. wird hierüber weiter berichten.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „First Real Estate Grundbesitz" anschließen.

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Dienstag, April 08, 2008

Dubai-1000-Hotel-Fonds endgültig am Ende?

Staatsanwaltschaft Dortmund ermittelt gegen Fondsinitiator. Am grauen Kapitalmarkt zeichnet sich ein neues Desaster ab. Offenbar steckt der Dubai-1000-Hotel-Fonds jetzt massiv in Schwierigkeiten.

Wie Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Jens-Peter Gieschen von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei KWAG aus Bremen mitteilt, habe er bereits im Herbst 2005 vor der Kapitalanlage gewarnt: „Ich habe mir damals zusammen mit interessierten Anlegern das geplante Projekt in Dubai angesehen. Die Prognosen waren völlig unrealistisch.“

Initiator des geschlossenen Immobilienfonds ist der Diplom-Finanzwirt Georg Recker aus dem westfälischen Hamm. Das Fondsvolumen umfasst rund 142 Millionen Euro. Wie viel allerdings tatsächlich eingezahlt wurden, ist offen. Die Mindestbeteiligung lag bei 10.000,- Euro. Recker hatte eine Ausschüttung von neun bis 12 Prozent prognostiziert. „Viel zu optimistisch“, meint Gieschen. Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft Dortmund wegen Betruges gegen den Fondsinitiator.

Der Fonds plante den Bau eines 1.000-Zimmer-Luxushotels am Persischen Golf. Eigentlich sollte das Haus bereits im Juli des vergangenen Jahres bezugsfertig sein. Rechtsanwalt Gieschen ist in diesem Februar selbst nach Dubai gereist und hat vor Ort die aktuelle Situation sondiert: „Ein Baufortschritt ist bei dem Objekt, verglichen mit vor Monaten veröffentlichten Fotos, nicht zu sehen.“ Aktuell werde lediglich ein Sichtzaun rund um die ausgehobene Grube errichtet. Tatsächliche Bautätigkeiten habe es auf dem Grundstück nicht gegeben: „Stattdessen wurden wir von Wachleuten verjagt und aufgefordert, keine Fotos zu machen.“

Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen: „Ich habe mir die Baustelle mit einem einheimischen Bauunternehmer angesehen. Dem ist sofort aufgefallen, dass schon der äußere Anschein der Baustelle nicht dem entspricht, was in Dubai von den Behörden vorgeschrieben ist.“ So würden jegliche Hinweise auf den Konstrukteur, die Plotnummer und ähnliche Daten fehlen, die bei jedem Bauvorhaben sichtbar auf entsprechenden Schildern ausgewiesen werden müssen.

Die Staatsanwaltschaft Dortmund geht nun offensichtlich auch den Vorwürfen nach, dass der Fonds zwar offiziell geschlossen worden ist, weil angeblich das prospektierte Fondsvolumen eingesammelt wurde, tatsächlich aber nach wie vor Zeichner für den Recker-Fonds akquiriert werden. Am Markt werden laut Gieschen nach wie vor große Pakete des Fonds angeboten: „Wir haben die Behörden in Dubai auf das Objekt aufmerksam gemacht und warten nun auf eine offizielle Stellungnahme zu dieser, nach unserer Ansicht illegalen Baustelle mitten in der Wüste.“

Außerdem suggerierte Recker potentiellen Anlegern zusätzliche Sicherheit, weil sie nicht wie bei anderen Dubai-Fonds, in einen so genannten Blindpool, sondern in „ein klar definiertes Projekt“ investieren würden.

Laut Gieschen haben insbesondere vermögende Freiberufler und Ärzte in den Recker-Fonds investiert. Er ist der größte von sechs ähnlichen Dubai-Fonds, die alle im Jahr 2005 aufgelegt worden sind. Man hatte den Anlegern suggeriert, sie könnten mit satten Gewinnen am sagenhaften Boom des Wüstenstaates teilhaben. Gieschen: „Ein Märchen aus 1001 Nacht.“

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Dubai-1000-Hotel-Fonds " anschließen.

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Montag, April 07, 2008

Juragent Prozessfinanzierungsfonds: „Anleger bangen um ihr Geld“

Merkwürdige Vorkommnisse rund um die Hauptversammlung am 31.03.2008. Vorstand und Aufsichtsrat ausgewechselt! Weitere erstaunliche Veränderungen! Ist ein Teil der Anlegergelder in die Schweiz geflossen? Was passiert wirklich hinter den Kulissen?

Wie der BSZ® e.V. bereits berichtete, wurden auf der Hauptversammlung vom 31.03.2008 der Juragent AG nicht alle Fragen zur vollständigen Zufriedenheit beantwortet, im Gegenteil blieben viele Fragen offen. Erschienen waren auf der Hauptversammlung im Hotel Steigenberger in Berlin, auf der sich auch der BSZ® e.V. durch einen BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt vertreten ließ, ca. 60 Aktionäre, darunter auch einige Vertreter diverser Aktionärsvereinigungen und einige bekannte Persönlichkeiten, wie z.B. der skurille und schillernde Klaus Zapf, Deutschlands größter Umzugsunternehmer.

Auf der Hauptversammlung wurden einige gravierende Maßnahmen beschlossen, so wurden die Vorstandsmitglieder Mirko Heinen und Annette Ehlers mit sofortiger Wirkung und aus wichtigem Grund abberufen. Die Geschäftsführung der Juragent Verwaltungs GmbH als alleinige persönlich haftende Gesellschafterin der Prozesskostenfonds I – IV obliegt nunmehr gemäß einer Mitteilung von Juragent vom 04.04.2008 wieder Herrn Heinz Stöppel. Gemäß einer Mittteilung von Juragent vom 03.04.2008 wurde Herr Rechtsanwalt Georg-Christian Kilgus zum Vorstand bestellt. Auch die Abwahl des bisherigen Aufsichtsrats der Juragent AG, bestehend aus den Aufsichtsräten Gierk, Gruttmann und Dr. Seidemann wurde beschlossen.

Es wurde ein neuer Aufsichtsrat gewählt, bestehend aus sechs neuen Aufsichtsratsmitgliedern. Diese Veränderungen sind für sich gesehen schon recht erstaunlich, von weiteren merkwürdigen Vorkommnissen berichtet die Zeitschrift test in ihrer Internetausgabe www.test .de mit Datum vom 04.04.2008 in einem Artikel mit der Überschrift „Anleger bangen um ihr Geld“:

So hat laut test.de Ende März die Geschäftsführung des vierten Juragent-Fonds die Anleger darüber informiert, dass nun nicht mehr durch die Berliner Juragent AG versucht werde, Erfolg versprechende Gerichtsverfahren zu suchen und mit Anlegergeld zu finanzieren, sondern dies werde nun von einer Schweizer Firma namens Juraswiss AG erledigt, die laut test.de erst seit kurzem im Schweizer Handelsregister eingetragen sei. Test.de weist darauf hin, dass in den Vereinbarungen zwischen dem Fonds und der Juragent AG eine Übertragung der Juragent-Aufgaben auf ein anderes Unternehmen nicht vorgesehen sei.

Auch der BSZ® e.V. fragt sich, ob es Ziel führend ist, diese Aufgabe in Zukunft von der Schweiz aus von einer neu gegründeten Gesellschaft aus durchführen zu lassen? Weiter fragt test.de, ob auch Anlegergeld bereits in der Schweiz sei? Es sei möglich, dass noch viel mehr Geld von Konten der Juragent AG abgeflossen sei, ohne dass dies vom Gesellschaftszweck gedeckt gewesen sei, denn nach Erkenntnissen von Finanztest soll der Deutsche Lars Schudack, der im Handelsregister als Zeichnungsberechtigter für die Juraswiss AG eingetragen sei, gegenüber Dritten bereits geprahlt haben, in der Schweiz über 21 Millionen Euro verfügen zu können, nach Angaben von test.de bis auf einige Millionen der Betrag, den die Anleger dem Fonds 4 der Juragent AG zur Verfügung gestellt haben.

Ob Geld der Anleger tatsächlich in großem Stil in die Schweiz geflossen ist, konnten die neuen Verantwortlichen bei Juragent test.de zufolge noch nicht ermitteln, in der EDV des Unternehmens seien Angaben zufolge viele Daten gelöscht und der Bestand an Unterlagen äußerst dürftig. Tja, das ist nun aber doch ein wenig merkwürdig, was könnte es für einen Grund geben, dass Daten gelöscht sind???

Auf der Hauptversammlung der Juragent AG konnten auch die Umstände um die Kautionszahlung für ein ehemaliges Aufsichtsratsmitglied nicht vollständig aufgeklärt werden. So hatte die Juragent AG im Jahre 2006 für ein ehemaliges Aufsichtsratsmitglied, das kurzzeitig in Untersuchungshaft kam wegen des Verdachts der Untreue, eine Million € als Kaution aus Anlegergeldern hinterlegt, um das Aufsichtsratsmitglied freizukaufen. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat test.de zufolge die Millionenzahlung als „Verletzung von Vermögensbetreuungspflichten“ bewertet, trotzdem wurden die Ermittlungen gegen die Verantwortlichen bei Juragent eingestellt. Auch das ehemalige Aufsichtsratsmitglied Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski legte im Jahr 2007 sein Aufsichtsratsmandat nieder. Nach Angaben von test.de hatte Schwintowski Finanztest gegenüber die Millionenzahlungen erst bestritten und dann erklärt, dass er den Sachverhalt nicht verstanden habe – Äußerungen, die einen bei einem damaligen Aufsichtsratsvorsitzenden und renommierten Jura-Professor durchaus schmunzeln lassen. Wie auch im aktuellen „Schwarzbuch Börse“ der SdK berichtet wird, werfen die schlechten Zahlen bei Juragent durchaus Fragen auf, der vierte Juragent Fonds steht auch auf der Warnliste von Finanztest.

Fazit: Die aktuellen Vorgänge bei dem Prozesskostenfinanzierer Juragent können durchaus als „aufregend“ und „merkwürdig“ bezeichnet werden und lassen uns befürchten, dass es sich hierbei nicht nur um positive Neuigkeiten für die Anleger handelt.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Juragent" anschließen.

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EECH AG: Auch EECH Windkraft Italien GmbH & Co. KG insolvent!

Auch über Vermögen der EECH Windkraft Italien Projektentwicklung GmbH & Co. KG wurde Insolvenzantrag gestellt. Ermittlungen bei EECH European Energy Consult Holding AG sind schwierig. BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte prüfen Schadensersatz ggü. Verantwortlichen!

Auch über das Vermögen der EECH Windkraft Italien Projektentwicklung GmbH & Co. KG wurde nun Insolvenzantrag gestellt, das Insolvenzverfahren läuft unter dem Aktenzeichen 67 a IN 69/08, zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Burckhardt Reimer aus Hamburg bestellt. Die Anleger werden voraussichtlich auch hier mit hohen Verlusten bezüglich ihrer Beteiligung rechnen müssen.

Betreffend die ebenfalls insolvente EECH European Energy Consult Holding AG schrieb der Insolvenzverwalter Reimer inzwischen die Anleger an und teilte ihnen mit, dass die Ermittlung der Werte der Projekte, welche die EECH –European Energy Consult Holding AG entwickelt hat, außerordentlich schwierig und umfangreich sei. Er habe daher bereits ausgesprochene Spezialisten in diesem Bereich einschalten müssen. Wirklich genaues wisse man erst, wenn solche Projekte verwertet werden konnten, so Burckhardt Reimer.

Der Insolvenzverwalter bittet die Anleger auch, abzuwarten, bis diese zur Forderungsanmeldung aufgefordert werden würden, was sich bis Ende Juni 2008 hinziehen könne, erst dann sollten die Anleger, falls sie bis dahin nicht gehört haben sollten, Kontakt mit dem Insolvenzverwalter aufnehmen.
Der BSZ® e.V., der demnächst durch seine Vertrauensanwälte mit dem Insolvenzverwalter Kontakt aufnehmen wird, bittet die zahlreichen Geschädigten darum, dieser Aufforderung des Insolvenzverwalters nachzukommen, damit dieser in seiner schwierigen Arbeit nicht gestört wird, die Anleger werden automatisch –jedoch erst in einiger Zeit- zur Forderungsanmeldung aufgefordert.

„Die Aussagen des Insolvenzverwalters bestätigen, dass auch in diesem Verfahren ein schwieriges und langwieriges Insolvenzverfahren zu erwarten ist, das voraussichtlich erst in ein paar Jahren abgeschlossen sein dürfte,“ so BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von Rohde & Späth Rechtsanwälte.

Inzwischen wurde auch von der EECH European Energy Consult Holding AG in einer Pressemitteilung vom 27.03.08 teilweise Anlegerschützern die Schuld für den Absturz der EECH AG in die Schuhe geschoben. „Diese Argumentation überzeugt uns nicht, vielmehr sollten die Verantwortlichen der EECH AG bei sich selber die Verantwortung suchen, denn wenn bei der Firma alles in Ordnung gewesen wäre, hätte wohl kaum das Landgericht Hamburg in etlichen Verfahren den jeweiligen Anlegern einen klaren Rückzahlungsanspruch zuerkannt,“ so Rechtsanwalt Dr. Späth.

Die BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte prüfen daher auch mit Hochdruck mögliche Schadensersatzansprüche gegenüber den Verantwortlichen, u.a. aus Prospekthaftung, z.B. gegenüber dem Vorstand Tarik Yoleri. Auch möglicherweise in Betracht kommende Ansprüche aus Kapitalanlagebetrug sollten auf jeden Fall geprüft werden, denn vor einiger Zeit hat auch die Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen des Verdachts des Kapitalanlagebetrugs aufgenommen.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „EECH" anschließen.

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Samstag, April 05, 2008

Schrottimmobilien: Nur ein dunkles Kapitel der Vergangenheit?


Beim Thema Schrottimmobilien handelt es sich um ein dunkles Kapitel der Vergangenheit, bei dem die Altfälle, nun noch mühselig von den Gerichten aufgearbeitet werden müssen. Weitere Zeit der Unsicherheit wird für viele Betroffene leider bleiben. Es wäre nun aber ein Fehler, zu denken, dass zukünftigen Erwerbern von Kapitalanlage-Immobilien nur noch wenig Gefahr drohen würde, weil man aus den „Sünden“ der Vergangenheit gelernt hätte – weit gefehlt!

Schwarze Schafe am grauen Kapitalmarkt haben nach Beobachtung des Berliner Rechtsanwalts Dr. Walter Späth Autor der Buchneuerscheinung „Schrottimmobilien“ die Schrottimmobilien wieder entdeckt, um Anleger um ihr Geld zu bringen. Ein Grund hierfür liegt schlicht und einfach darin, dass es im Bereich der Immobilienanlage um viel Geld geht. Allein in geschlossenen Fonds sind nach Berechnungen des Branchendienstes Fondstelegramm derzeit 165,5 Milliarden Euro investiert. Leider locken diese hohen Summen nicht nur seriöse Anbieter auf den Markt, sondern auch eine Reihe von unfähigen und unseriösen Marktteilnehmern.

Ein weiterer Grund hierfür liegt z.B. darin, dass in den vergangenen Jahren von internationalen Private-Equity-Fonds über 650.000 Wohnungen im Gesamtwert von mehr als 15 Milliarden Euro aufgekauft wurden, von denen ein Teil inzwischen an kleinere Immobiliengesellschaften weitergereicht wurde. Einige dieser Endabnehmer versuchen nun nach Beobachtung des Autors, schwer vermietbare Wohnungen an private Kapitalanleger zu verkaufen. Ein anderer Experte fühlt sich gar an die Zeit der sog. „Schrottimmobilien-Deals“ der 90er Jahre erinnert, nun wiederhole sich offenbar das Spiel. Die hohen Vertriebsprovisionen würden wieder viele unseriöse Vermittler an den Markt locken.

Dabei wird gerade mit dem Argument „Immobilienanlage“ viel Schindluder getrieben, denn bei vielen Anlegern herrscht die Meinung vor, dass gerade eine Investition in Immobilien ein sehr solides und sicheres Investment darstelle, bei dem sichere Mieteinnahmen und hohe Wertsteigerungen programmiert seien und somit praktisch überhaupt nichts passieren könne. Aus diesem Grunde sind viele Anleger für die Versprechungen von Vermittlern, die ihnen Immobilien als Kapitalanlage anbieten, besonders anfällig. „Diese alte Masche kommt wieder ganz groß in Mode,“ bestätigt denn auch der bekannte Berliner Anlegerschutzanwalt Jochen Resch gegenüber der Zeitschrift „Börse online“ (unter www.graumarktinfo.de). Man wollte ja sowieso etwas für die Altersvorsorge tun und die Zinsen bei der Bank sind in Niedrigzinszeiten leider erschreckend niedrig. Das Buch Schrottimmobilien macht deutlich, dass, es sich hierbei bei vielen Anlegern bei all diesen Vorstellungen um einen bedauerlichen ernsthaften Irrtum handelt. Dies verdeutlicht, dass dringender Handlungsbedarf besteht, um diesem Treiben einiger unseriöser Anbieter und Vermittler Einhalt zu gebieten.


BSZ® e.V. Empfehlung:
Anleger, die bereits eine Schrottimmobilie erworben haben, erhalten mit der Buchneuerscheinung „Schrottimmobilien - Anlegerschutz nach aktueller Rechtsprechung - Anlegerschutz beim Immobilienerwerb – Staatshaftung“ von Dr. Walter Späth wichtige Hinweise auf die aktuellen Ausstiegs- und Schadensersatzmöglichkeiten nach aktueller Rechtsprechung. Die Rechtsprechung der Jahre 2004 bis 2007 wurde dabei intensiv ausgewertet. Anleger, die eine Immobilie oder einen geschlossenen Immobilienfonds als Kapitalanlagemodell erwerben wollen, erhalten zahlreiche Hinweise, worauf sie beim Immobilienerwerb achten müssen, wie somit die Spreu vom Weizen getrennt werden kann und so der Erwerb einer Schrottimmobilie vermieden werden kann. Ergänzt wird dies durch Checklisten, worauf beim Erwerb von Immobilien und Immobilienfonds geachtet werden sollte.

Das Buch von Dr. Walter Späth, „Schrottimmobilien - Anlegerschutz nach aktueller Rechtsprechung - Anlegerschutz beim Immobilienerwerb – Staatshaftung“
288 Seiten, SKVS Verlag, Berlin
1. Auflage, 2008 ISBN 978-3-9812175-0-6,
kann zum Preis von € 39,90 bezogen werden bei:

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Freitag, April 04, 2008

Falk Fonds 40: Insolvenzverfahren eröffnet / Fordert der Insolvenzverwalter die Ausschüttungen zurück?

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB vertritt die rechtlichen Interessen vieler Anleger von Falk-Fonds-Beteiligungen. Wahrscheinlich werden sich die Befürchtungen der Anleger des Falk- Fonds 40 bewahrheiten. So wurde bereits im Jahr 2005 darüber spekuliert, dass der Falk-Fonds 40 wegen des Wegfalls der staatlichen Förderung nicht mehr tragfähig sein würde. Nunmehr wurde über das Vermögen des Falk-Fonds 40 am 10.12.2007 das Insolvenzverfahren eröffnet und der Insolvenzverwalter Nachmann prüft gegenwärtig, ob die Ausschüttungen von den Anlegern des Falk-Fonds 40 Anleger zurück gefordert werden können.

Es steht zu befürchten, dass wie bei den Falk-Fonds 59, 64, 68 und 71 die von den Anlegern vereinnahmten Ausschüttungen nicht aus Gewinnen der Gesellschaft, sondern aus den Einlagen bezahlt wurden. Aus diesem Grund forderten bereits die Insolvenzverwalter Nachmann und Dr. Bruder sämtliche Ausschüttungen bezüglich der Falk-Fonds 59, 64, 68 und 71 zurück.

Für viele Anleger stellt sich nun auch beim Falk-Fonds 40 die Frage, wie sie sich verhalten sollen.

Grundsätzlich können dem Begehren des Insolvenzverwalters Gegenansprüche entgegen gehalten werden. Diese Gegenansprüche können sich aus Schadensersatzansprüchen wegen Prospekthaftung oder fehlerhafter Anlageberatung/ Anlagevermittlung ergeben. In diesem Zusammenhang muss allerdings die Frage der Verjährung einer Prüfung unterzogen werden. Darüber hinaus ist es so, dass noch nicht höchstrichterlich geklärt ist, ob ein Prospekthaftungsanspruch mit einem Freistellungsanspruch aufgerechnet werden kann.

In der Vergangenheit haben die Richter in diesem Zusammenhang unterschiedlich entschieden. Anleger, die ein entsprechendes Risiko nicht eingehen wollen, haben daher die Möglichkeit, zu versuchen, sich vergleichsweise mit dem Insolvenzverwalters zu einigen und den ihnen verbleibenden Schaden z.B. gegen den Anlageberater/ Anlagevermittler oder die finanzierende Bank geltend zu machen, sofern eine fehlerhafte Anlageberatung dem Erwerb der Falk Fonds 40 Beteiligung zugrunde lag.

Die Rechtsanwälte der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei empfehlen den Anlegern des Falk-Fonds 40 dringend, fundierten Rat einzuholen, welche Möglichkeiten bei der jeweiligen Fallgestaltung in Betracht kommen, um ihren Schaden möglichst gering zu halten bzw. sogar völlig zu kompensieren.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Falk Capital" anschließen.

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Donnerstag, April 03, 2008

Count Down bei der Care Life Gruppe

Die Pleite der Care Life Gruppe ist jetzt offensichtlich: Bei der Care Life Investment Trust II AG & Co. KG ist am 11.03.2008 das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Geschädigte Anleger müssen jetzt Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn sie nicht leer ausgehen wollen.

Am 11.03.2008 hat das Amtsgericht Würzburg über das Vermögen der Care Life Investment Trust II AG & Co. KG das Insolvenzverfahren eröffnet und Herrn Rechtsanwalt Fraas (Würzburg) zum Insolvenzverwalter bestellt. Das Insolvenzverfahren beruht auf einem Antrag eines Mandanten der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar, der bereits am 05.07.2007 aus Anlegerschutzgründen bei Gericht eingereicht worden war. Das Amtsgericht Würzburg bestätigt damit die Auffassung von Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Johst, der schon seit längerer Zeit von einer insolvenzreifen Überschuldung der Care Life Investment Trust II AG & Co. KG ausgegangen war.

Bis zum 15.05.2008 sollen jetzt Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Viel Zeit bleibt den betroffenen Kapitalanlegern also nicht. Wer im Insolvenzverfahren nicht leer ausgehen will, sollte unbedingt einen kompetenten Anwalt einschalten, der über entsprechende Erfahrungen in vergleichbaren Insolvenzverfahren verfügt.

Die Staatsanwaltschaft Würzburg hat gegen Herrn Roland Martin, den Vorstand der Care Life AG (Helmstadt), und Herrn Stefan Sebold, den Geschäftsführer der HVS Treuhand Steuerberatungsgesellschaft mbH strafrechtlich ermittelt und Anklage wegen Betrugs beim Landgericht Würzburg erhoben. Dies hat auch in zivilrechtlicher Hinsicht Konsequenzen: Aus den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen geht eindeutig hervor, dass die Unternehmensverantwortlichen der Care Life Gruppe schadensersatzpflichtig sind. Zur Wahrnehmung von Schadensersatzansprüchen empfiehlt die Staatsanwaltschaft den betroffenen Anlegern die Einschaltung von Rechtsanwälten.

Die Kapitalanlagen der Care Life Gruppe wurden größtenteils über die GK Finanz AG (Bad Mergentheim) und die Provenum GmbH (Heilbronn) vertrieben. Häufig wurde den Anlegern im Beratungsgespräch vorgetäuscht, dass sie sichere Kapitalanlagen erwerben würden, die auch zur Altersvorsorge geeignet wären. War dies der Fall, haften die Vermittlerfirmen auf Schadensersatz. Rechtsanwalt Johst: „Mandanten unserer Kanzlei können bereits von erfolgreichen Schadensersatzprozessen berichten.“

Es ist zu befürchten, dass die Anlagevermittler der Care Life Gruppe sich aus der Verantwortung stehlen wollen und sich selbst als die eigentlichen Betrugsopfer darstellen. Sie werden dann einen Rechtsanwalt vorschlagen, der grundsätzlich keine Schadensersatzansprüche gegen die Vermittlerfirma verfolgt. Diese unsinnige Mandatsbeschränkung, die den Anlegerschutz mit Füßen tritt, geht eindeutig zu Lasten der Geschädigten, die keinem Anlagevermittler trauen sollten, dessen Angaben sich bislang als falsch erwiesen haben. „Die geschädigten Anleger sollten vielmehr jede sinnvolle Gelegenheit der Entschädigung nutzen“, so Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Dr. Steinhübel, „wer jetzt eingleisig fahren will läuft Gefahr, dass der Zug ohne ihn abfährt.“

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Care Life“ anschließen.

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Anhaltinische Wohnungsbaugenossenschaft: Genossenschaftsbeteiligungen mit Risiken

Mit dem Erwerb von Genossenschaftsbeteiligungen, wie z.B. von der Anhaltinische Wohnungsbaugenossenschaft (AWO eG) aus Zerbst, trägt der Anleger eine Vielzahl von Risiken.

Genossenschaftsbeteiligungen sind unternehmerische Beteiligungen. Der Anleger der Kapitalanlage ist nicht nur am Gewinn des Unternehmens, sondern auch an dem Verlust beteiligt. Mithin droht den Anlegern im schlimmsten Fall eine Minderung ihres eingesetzten Kapitals bis hin zum Totalverlust. Aufgrund dieser Risiken ist die Beteiligung insbesondere auch nicht als Altersvorsorge geeignet.

Sollten Anleger der AWO eG beim Abschluss der Genossenschaftsbeteiligung nicht auf die mit der Anlage verbundenen Risiken hingewiesen oder sollte ihnen die Kapitalanlage sogar als sichere Altersvorsorge angeboten worden sein, so haben diese Anleger unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatzansprüche. Ebenso können Anlegern Schadensersatzansprüche zustehen, wenn ihnen bei der Beratung Eigenheimzulagen vom Finanzamt versprochen wurden, die sie dann aber nicht erhalten haben.

Das bedeutet für diese Anleger, dass sie ihr eingezahltes Geld in vielen Fällen zurückfordern können und gleichzeitig von allen Zahlungsverpflichtungen befreit werden. Betroffene sollten deshalb umgehend einen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt zu Rate ziehen und alle Möglichkeiten prüfen lassen.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Anhaltinische Wohnungsbaugenossenschaft" anschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 03.04.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

Mittwoch, April 02, 2008

EECH AG-Insolvenz: Was müssen Geschädigte jetzt wissen?

BSZ® e.V. befragt BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte Istvan Cocron von CLLB Rechtsanwälte und Dr. Walter Späth von Dres. Rohde & Späth, um betroffenen Anlegern Rat und Hilfe im Insolvenzverfahren der EECH Energy Consult Holding AG zu geben.

BSZ® e.V.: Herr Cocron, was für Neuigkeiten gibt es bzgl. der EECH Energy Consult Holding AG und was ist für Geschädigte nun wichtig zu wissen?

Rechtsanwalt Cocron: Über die EECH Energy Consult Holding AG wurde am 25.03.2008 beim zuständigen Insolvenzgericht Hamburg Insolvenzantrag gestellt. Das Insolvenzverfahren wird unter dem Aktenzeichen 67a IN 68/08 geführt. Seitens des Insolvenzgerichts wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Das ist für viele Geschädigte ein schwerer Schock. Geschädigte sollten unbedingt ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Zur möglichen Insolvenzquote können noch keine vernünftigen Angaben gemacht werden.
Allerdings ist zu erwarten, dass allein durch das Insolvenzverfahren nur ein Teil der Anlegergelder zurückgeführt werden kann. Das Insolvenzverfahren wird auch wahrscheinlich lange Zeit, unter Umständen sogar Jahre, in Anspruch nehmen. Wir prüfen daher gerade auch intensiv Schadensersatzansprüche gegenüber den Verantwortlichen. Dass dies berechtigt ist, beweist unter anderem auch die Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft Hamburg vor einiger Zeit gegenüber dem Vorstand Yoleri Ermittlungen wegen des Verdachts des Kapitalanlagebetrugs aufgenommen hat.

BSZ® e.V.: Herr Dr. Späth, es gab teilweise in der Presse den Ratschlag, dass Anleger ihre Forderungen alleine zur Insolvenztabelle anmelden sollten und keine Anwälte einschalten sollten, sogar Kritik, was sagen Sie dazu?

Rechtsanwalt Dr. Späth: Hier muss klar getrennt werden zwischen dem Insolvenzverfahren und der Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche gegenüber den Verantwortlichen. Bzgl. des Insolvenzverfahrens ist es prinzipiell richtig, dass Anleger generell ihre Forderungen alleine zur Insolvenztabelle anmelden könnten, es ist auch richtig, dass Anleger im Insolvenzverfahren allein durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts keine höhere Insolvenz-Quote zu erwarten haben als andere Anleger, die keinen Anwalt mit der Forderungsanmeldung beauftragen. Ob deshalb jedoch generell geschlussfolgert werden sollte, dass für das Insolvenzverfahren kein Anwalt beauftragt werden sollte, ist eine andere Frage.
Viele Anleger haben uns schon für das Insolvenzverfahren beauftragt, weil sie sich hiermit nicht befassen wollen, sondern dies lieber in professionelle Hände legen wollen. Bei der Forderungsanmeldung können auch durchaus Fehler passieren, die zum Verlust oder der Beeinträchtigung der Forderungen der Anleger führen können. Dies sollte berücksichtigt werden. Wenn ein Anwalt die Forderungsanmeldung übernimmt, können Fehler somit minimiert werden. Teilweise sind auch enge Fristen für die Forderungsanmeldung zu beachten.
Auch können wir an der Gläubigerversammlung, die in einiger Zeit stattfinden wird, für die Geschädigten teilnehmen und diese somit schriftlich über den Sachstand informieren, auch dieses hat zahlreiche Geschädigte dazu bewogen, uns im Insolvenzverfahren zu beauftragen, die selber keine Lust oder Zeit haben, an der Gläubigerversammlung teilzunehmen.

Auch aus einem weiteren Grund ist es meiner Meinung nach sehr empfehlenswert, einen Anwalt zu beauftragen: Die Erfahrung aus anderen Fällen zeigt, dass alleine über das Insolvenzverfahren nur ein Teil, vielleicht sogar nur ein Bruchteil der angelegten Gelder zurück geführt werden kann. Umso wichtiger ist es meiner Ansicht nach für Anleger, die einen Großteil ihres eingesetzten Kapitals zurück erhalten wollen, mögliche Schadensersatzansprüche gegenüber den Verantwortlichen zu prüfen. Hier sollten auf jeden Fall Schadensersatzansprüche geprüft werden, z.B. gegenüber dem Vorstand der EECH Energy Consult Holding AG, Ansprüche aus einer möglichen Konzernhaftung, eventuell Schadensersatzansprüche gegenüber den Wirtschaftsprüfern, die die Testate abgegeben haben, usw.
Alleine aus diesem Grunde ist es meiner Meinung nach sehr empfehlenswert, einen Anwalt zu beauftragen, denn die Erfahrung aus anderen Fällen zeigt, dass hier unter Umständen zum Teil durchaus für die Geschädigten Ansprüche erfolgreich durchgesetzt werden können, so z.B. aktuell im Fall der ebenfalls insolventen Vermögensgarant AG, die ebenfalls Inhaberteilschuldverschreibungen herausgegeben hat.

BSZ® e.V.: Herr Cocron, welche Erfolge kann Ihre Kanzlei im Fall EECH Energy Consult Holding AG vorweisen?

Rechtsanwalt Cocron: Als eine der ersten Kanzleien in Deutschland sind wir seit dem Jahr 2006 für Geschädigte gegenüber der EECH Energy Consult Holding AG tätig. Als erste Kanzlei in Deutschland überhaupt konnten wir für Geschädigte hierbei Urteile gegenüber der EECH AG vor dem Landgericht Hamburg erstreiten, bis zum Zeitpunkt der Insolvenz konnten von unserer Kanzlei über 150 Urteile erstritten werden, wenigstens für einen Teil der Geschädigten konnte von uns noch erfolgreich die Vollstreckung durchgeführt werden. Gegenwärtig werden von uns über 600 Anleger in der Angelegenheit betreut.

BSZ® e.V.: Herr Dr. Späth, ist es für Anleger daher sinnvoll, einer Interessengemeinschaft wie dem BSZ® e.V. beizutreten?

Rechtsanwalt Dr. Späth: Meiner Meinung nach auf jeden Fall, und zwar vor allem aus zwei wichtigen Gründen. Einerseits können Anlegern hierbei teilweise, weil eine große Anzahl von Geschädigten vertreten wird, Sonderkonditionen eingeräumt werden, und zwar sowohl für das Insolvenzverfahren, als auch bei einer möglichen gerichtlichen und außergerichtlichen Verfolgung eventueller Schadensersatzansprüche gegenüber den Verantwortlichen. Dies ist ein wichtiger Vorteil von betroffenen Anlegern, die sich einer Interessengemeinschaft anschließen.

Ein weiterer wichtiger Grund ist der Informationsvorsprung, der durch eine Interessengemeinschaft erzielt werden kann. Wie die beeindruckende Erfolgsbilanz von Herrn Kollegen Cocron beweist, können eben gerade durch eine Interessengemeinschaft wie den BSZ® e.V. zahlreiche Informationen zusammen getragen werden, die andernfalls niemals für die Geschädigten verfügbar gewesen wären. Nicht umsonst ist es Herrn Kollegen Cocron nur durch diesen Informationsvorsprung gelungen, als erste Kanzlei derartige Erfolge zu erzielen. Dies kommt uns auch nach der Insolvenz sehr zugute, denn hier kann auf einen reichen Erfahrungsschatz zurückgegriffen werden, der unter Umständen bei einem Vorgehen gegen die Verantwortlichen von erheblichem Vorteil ist.

BSZ® e.V.: Wie gehen Sie weiter in der Angelegenheit vor?

Rechtsanwalt Cocron, Rechtsanwalt Dr. Späth: Wir werden auch weiterhin so viele Informationen zu der Angelegenheit zusammen tragen wie nur möglich. Sollten wir zu dem Ergebnis kommen, dass ein Vorgehen gegen einen oder mehrere Verantwortliche Sinne macht, werden wir dies den zahlreichen von uns vertretenen Geschädigten unverzüglich mitteilen. Dann – und nur dann, werden wir den von uns Vertretenen zum Handeln raten.

BSZ® e.V.: Herr Cocron, Herr Dr. Späth, vielen Dank für das Gespräch.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „EECH" anschließen.

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Juragent AG: Merkwürdige Ereignisse! Hauptversammlung am 31.03.08 lässt Fragen offen!

Schlechte Zahlen des Prozessfinanzierers werfen Fragen auf. BSZ® e.V. nimmt an Hauptversammlung im Hotel Steigenberger teil. Es werden nicht alle Fragen beantwortet.

Die Berliner Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft Juragent AG bleibt auf Ihrer Hauptversammlung, die am 31.03.2008 im Hotel Steigenberger in Berlin stattfand, und bei der auch der BSZ e.V. anwesend war, Antworten auf wesentliche Fragen schuldig.
Chronologie der Ereignisse:

22.02.2008: Durchaus bemerkenswert war, dass auf der Homepage der Juragent AG mit diesem Datum mitgeteilt wurde, dass zwei Einladungen mit unterschiedlichen Terminen für die Abhaltung einer außerordentlichen Hauptversammlung veröffentlicht worden seien. Eine Aktionärin sei mit Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 5.02.2008 dazu ermächtigt worden, eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen und habe diese für den 17.03.2008 anberaumt. Parallel dazu habe die Unternehmensleitung der Juragent AG zu der Hauptversammlung am 31.03.2008 eingeladen.

13.03.2008: In einer Mitteilung auf der Homepage der Juragent AG vom 13.03.2008 wird mitgeteilt, dass gemäß Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 12. März 2008 die auf den 17. März anberaumte außerordentliche Hauptversammlung abgesagt worden sei. Die HV finde gemäß Einladung der Juragent AG am 31. März 2008 ab 15.00 Uhr im Hotel Steigenberger in Berlin statt.

17.03.2008: In einer Ad-hoc-Mitteilung mit Datum vom 17.03.2008 teilt die Juragent AG mit, dass Herr Claudius Lang und Herr Stefan Kopf mit sofortiger Wirkung ihre Ämter niedergelegt hätten. Eine Begründung für das Ausscheiden wurde von der Juragent AG nicht mitgeteilt.

31.03.2008: Erschienen waren auf der Hauptversammlung der Juragent AG ca. 60 Aktionäre, die der Veranstaltung beiwohnten. Auch einige Vertreter von Aktionärsvereinigungen wohnten der Versammlung bei. Auch der BSZ® e.V., seit nahezu 10 Jahren einer der führenden Anlegerschutzvereine in Deutschland, ließ sich auf der Hauptversammlung durch einen BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt vertreten.

Auf der Versammlung wurde von einem Großaktionär angeregt, den Aufsichtsrat zu verkleinern.

Der gegenwärtige Vorstandsvorsitzende Heinen wurde auf der Hauptversammlung als krank entschuldigt. Auf Fragen diverser Aktionäre, in welchem Umfang und wie viele Prozesse denn nun tatsächlich von der Juragent AG finanziert worden seien, erfolgten leider keine konkreten Angaben. Auch, warum für ein Aufsichtsratsmitglied bei Juragent, gegen das ein Straf-Verfahren eingeleitet worden war, das zwischenzeitlich zwar wieder eingestellt wurde, eine Kaution in großer Höhe auf Kosten der Gesellschaft hinterlegt worden war, wurde nicht vollständig beantwortet.

Bereits in dem empfehlenswerten „Aktionärsreport“ mit dem Sonderthema „Schwarzbuch Börse 2007“ vom Januar/Februar 2008 kam die Schutzvereinigung der Kapitalanleger – SdK e.V., zu dem Ergebnis, dass dem Ergebnis, dass das Geschäft bei der Juragent AG weit hinter den Prognosen zurück liege, was die Auflage neuer Fonds erheblich erschweren dürfte. So hätten sich die Umsätze der AG im Geschäftsjahr 2006 auf 14,6 Mio. € halbiert und das Jahresergebnis habe sich in der Folge um drei Viertel auf nur noch 0,6 Mio. € reduziert. Auch im ersten Halbjahr 2007 sei der Umsatz auf nur noch 1,8 Mio. € zurück gegangen und gleichzeitig ein Verlust von fast 3 Mio. € angefallen. Im Ergebnis, so die SdK wörtlich in ihrem „Schwarzbuch Börse 2007“, wackele das gesamte Geschäftsmodell und es erscheine fraglich, ob die deutlich rückläufige Ergebnistendenz in den kommenden Jahren umgekehrt und nachhaltig Geld verdient werden könne.

Vor diesem Hintergrund fragen wir uns auch, ob es wirklich nur Zufall ist, dass der renommierte Kapitalanlagerechtler Prof. Dr. Schwintowski, der zeitweise als Aufsichtsratsmitglied bei der Juragent AG tätig war, im Jahr 2007 sein Aufsichtsratsmandat niedergelegt hat?

Ergebnis: Die gegenwärtigen Ereignisse bei der Juragent AG können durchaus als „bemerkenswert“ bezeichnet werden. Der BSZ e.V. wird für Sie weiter „am Ball“ bleiben, um für die Anleger Licht ins Dunkel zu bringen.

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Dienstag, April 01, 2008

CMS Ladder-Swaps (Zinsgeschäfte): Deutsche Bank zu Teil-Schadensersatz verurteilt

Landgericht Würzburg entscheidet, dass Deutsche Bank der Stadt Würzburg aus riskanten Zinsgeschäften teilweise Schadensersatz in Höhe von 960.000 € bezahlen muss. Signalwirkung auch für andere Fälle.

In einem aktuellen Urteil vom Montag, den 31.03.2008, verurteilte das Landgericht Würzburg die Deutsche Bank dazu, der Stadt Würzburg Schadensersatz aus missglückten Zinsgeschäften, den sog. CMS-Ladder-Swaps, in Höhe von 960.000 € zu bezahlen. Die Richter waren einem Bericht von Focus online vom 31.03.2008 zufolge der Ansicht, dass die Deutsche Bank zu einem Drittel und die Würzburger Versorgungs- und Verkehrs-GmbH zu zwei Dritteln für die Verluste verantwortlich sind. Gefordert hatte die WVV 2,7 Mio. € von der Deutschen Bank.

Die Verluste waren entstanden durch den Abschluss sog. Spread-Ladder-Swaps, einem hochspekulativen Anlageprodukt, das unter anderem von der Deutschen Bank und anderen Großbanken an zahlreiche Kommunen und Mittelständler vermittelt worden war. Nach Ansicht des Landgerichts Würzburg habe die Deutsche Bank das Unternehmen nicht ausreichend über alle wesentlichen Details der Swap-Geschäfte informiert. So wurde laut Focus money nur beiläufig erwähnt, dass es in den vergangenen vier Jahrzehnten zu einer anderen Zinsstruktur gekommen war, was nicht ausreichend gewesen sei.

Zwar will die Deutsche Bank nach eigenen Angaben Berufung einlegen, grundsätzlich zeigt das Urteil des Landgerichts Würzburg jedoch, dass Betroffene durchaus – wenn auch im konkreten Fall nur zum Teil – die Chance haben, ihren Schaden ersetzt zu bekommen. Auch ist zu berücksichtigen, dass es sich bei der Stadt Würzburg um eine erfahrene Anlegerin gehandelt haben dürfte, was in anderen Fällen, in denen die Produkte z.B. an Mittelständler vermittelt wurden, nicht immer der Fall gewesen sein dürfte.

Geschädigte können mit der Aufnahmegebühr in Höhe von 75 € zunächst äußerst günstig eine Erstberatung über ihren konkreten Fall erhalten. Die BSZ e.V.-Vertrauenskanzleien sind über das gesamte Bundesgebiet verteilt und langjährig im Bereich Kapitalanlagerecht tätig und zählen mit zu den Marktführern in diesem Bereich in Deutschland, so dass die optimale Betreuung und Vertretung Geschädigter gewährleistet ist.


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