Als Termin für die Gläubigerversammlung im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Securenta AG wurde der 25.03.2008 festgelegt, nachdem nun feststeht, dass das Amtsgericht Göttingen und nicht etwa das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg als Insolvenzgericht für das Insolvenzverfahren zuständig ist.
Der Insolvenzverwalter Peter Knöpfel hat bisher sämtliche Schadensersatzforderungen, die atypisch stille Gesellschafter gegen die Insolvenzschuldnerin geltend gemacht haben, als nachrangig zurückgewiesen. Als Folge dessen ist der Insolvenzverwalter der Ansicht, dass den Anlegern kein Stimmrecht in der Gläubigerversammlung zusteht. „Die Rechtsauffassung des Insolvenzverwalters teilen wir nicht“, so Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Florian Johst von der Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar, „es wird deshalb darauf ankommen, welche Entscheidung das Insolvenzgericht zu dieser Frage trifft“.
In der Gläubigerversammlung wird der Insolvenzverwalter voraussichtlich zu den zwei aus Anlegersicht wichtigsten Fragen Stellung nehmen: Unklar war zum einen bisher, inwieweit die Vermögensmasse der Insolvenzschuldnerin ausreichen wird, um Forderungen der Anleger zu befriedigen. Hierzu gab es in der Vergangenheit unterschiedliche Spekulationen, denen jedoch keine konkreten Zahlen zugrunde lagen. Von Interesse ist für die atypisch stillen Gesellschafter zum anderen, ob der Insolvenzverwalter Nachforderungen an sie stellen wird. Hiervon war bisher auszugehen, da der Insolvenzverwalter Prof. Rolf Rattunde in dem Parallelverfahren bereits zu erkennen gab, Forderungen gegenüber den Gesellschaftern geltend zu machen.
„Die Beantwortung dieser Fragen“, so Rechtsanwalt Florian Johst, „ wird richtungweisend für die weitere Vertretung der Interessen unserer Mandanten sein. Für Anleger, die sich bisher passiv verhalten haben, entscheidet sich, ob sie künftig ihre Rechte nicht aktiv wahrnehmen müssen.“
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Göttinger Gruppe/Securenta" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 03.03.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Der Insolvenzverwalter Peter Knöpfel hat bisher sämtliche Schadensersatzforderungen, die atypisch stille Gesellschafter gegen die Insolvenzschuldnerin geltend gemacht haben, als nachrangig zurückgewiesen. Als Folge dessen ist der Insolvenzverwalter der Ansicht, dass den Anlegern kein Stimmrecht in der Gläubigerversammlung zusteht. „Die Rechtsauffassung des Insolvenzverwalters teilen wir nicht“, so Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Florian Johst von der Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar, „es wird deshalb darauf ankommen, welche Entscheidung das Insolvenzgericht zu dieser Frage trifft“.
In der Gläubigerversammlung wird der Insolvenzverwalter voraussichtlich zu den zwei aus Anlegersicht wichtigsten Fragen Stellung nehmen: Unklar war zum einen bisher, inwieweit die Vermögensmasse der Insolvenzschuldnerin ausreichen wird, um Forderungen der Anleger zu befriedigen. Hierzu gab es in der Vergangenheit unterschiedliche Spekulationen, denen jedoch keine konkreten Zahlen zugrunde lagen. Von Interesse ist für die atypisch stillen Gesellschafter zum anderen, ob der Insolvenzverwalter Nachforderungen an sie stellen wird. Hiervon war bisher auszugehen, da der Insolvenzverwalter Prof. Rolf Rattunde in dem Parallelverfahren bereits zu erkennen gab, Forderungen gegenüber den Gesellschaftern geltend zu machen.
„Die Beantwortung dieser Fragen“, so Rechtsanwalt Florian Johst, „ wird richtungweisend für die weitere Vertretung der Interessen unserer Mandanten sein. Für Anleger, die sich bisher passiv verhalten haben, entscheidet sich, ob sie künftig ihre Rechte nicht aktiv wahrnehmen müssen.“
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 03.03.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.