Die Immobilienfirma ISS Immobilien Schutz und Service AG (ISS AG) hat Anlegern mit 7,8 % verzinste Inhaberschuldverschreibungen angeboten und muss nun Zahlungsschwierigkeiten einräumen. In vielen Fällen konnte die ISS AG wiederholt die versprochenen Zinsen nicht fristgerecht ausbezahlen. Ferner ist die ISS AG in einigen Fällen mit der Auszahlung fristgerecht gekündigter Inhaber-Teilschuldverschreibungen in Verzug.
Den verunsicherten Anlegern, die aufgrund der ausgebliebenen Zinszahlungen ihre Anleihen kündigten, wurden trotz entsprechender Zusagen der ISS AG die Anleihen nicht ausbezahlt. Nach Angaben der Süddeutschen Zeitung befürchtet der Vorstand der ISS Immobilien Schutz und Service AG, Elmar Kühnen, „in naher Zukunft“ jedoch keine Insolvenz. Als Grund für die Zahlungsprobleme gab er einen „Liquiditätsengpass“ an.
In einem Fall, in dem der Anleger vergeblich die ISS AG zur Zahlung der seit 30.06.2007 zur Auszahlung fälligen Inhaber-Teilschuldverschreibungen aufforderte, wurde am heutigem Tage Klage erhoben. Die ISS AG hatte zuletzt die ihr von den CLLB Rechtsanwälten gesetzte Zahlungsfrist bis 05.12.2007 ohne Nennung von Gründen verstreichen lassen.
Die Stiftung Warentest hatte bereits wegen der hohen Kosten der Anleihen vor ISS Immobilien gewarnt. Die Entwicklung der ISS erinnert an die jüngsten Finanzskandale anderer Unternehmen auf dem grauen Kapitalmarkt wie Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West, DM-Beteiligungen und First-Real Estate. Diese Firmen hatten Anleihen mit überdurchschnittlich hohen Zinsen angeboten, gerieten dann in Zahlungsschwierigkeiten und mussten schließlich Insolvenz anmelden.
Rechtsanwalt und BSZ® Vertrauensanwalt Thomas Sittner, LL.M., von der Münchener Kanzlei CLLB Rechtsanwälte weist darauf hin, dass bei einer Insolvenz eines Unternehmens der Totalverlust für den Inhaber einer Anleihe droht. Daher wird den Anlegern der ISS Immobilien Schutz und Service AG dringend empfohlen, ihre Ausstiegsmöglichkeiten prüfen zu lassen.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „ISS Immobilien Schutz und Service AG " anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.12.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Den verunsicherten Anlegern, die aufgrund der ausgebliebenen Zinszahlungen ihre Anleihen kündigten, wurden trotz entsprechender Zusagen der ISS AG die Anleihen nicht ausbezahlt. Nach Angaben der Süddeutschen Zeitung befürchtet der Vorstand der ISS Immobilien Schutz und Service AG, Elmar Kühnen, „in naher Zukunft“ jedoch keine Insolvenz. Als Grund für die Zahlungsprobleme gab er einen „Liquiditätsengpass“ an.
In einem Fall, in dem der Anleger vergeblich die ISS AG zur Zahlung der seit 30.06.2007 zur Auszahlung fälligen Inhaber-Teilschuldverschreibungen aufforderte, wurde am heutigem Tage Klage erhoben. Die ISS AG hatte zuletzt die ihr von den CLLB Rechtsanwälten gesetzte Zahlungsfrist bis 05.12.2007 ohne Nennung von Gründen verstreichen lassen.
Die Stiftung Warentest hatte bereits wegen der hohen Kosten der Anleihen vor ISS Immobilien gewarnt. Die Entwicklung der ISS erinnert an die jüngsten Finanzskandale anderer Unternehmen auf dem grauen Kapitalmarkt wie Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West, DM-Beteiligungen und First-Real Estate. Diese Firmen hatten Anleihen mit überdurchschnittlich hohen Zinsen angeboten, gerieten dann in Zahlungsschwierigkeiten und mussten schließlich Insolvenz anmelden.
Rechtsanwalt und BSZ® Vertrauensanwalt Thomas Sittner, LL.M., von der Münchener Kanzlei CLLB Rechtsanwälte weist darauf hin, dass bei einer Insolvenz eines Unternehmens der Totalverlust für den Inhaber einer Anleihe droht. Daher wird den Anlegern der ISS Immobilien Schutz und Service AG dringend empfohlen, ihre Ausstiegsmöglichkeiten prüfen zu lassen.
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