Mittlerweile hat der neue VITADOMO-Vorstand Goff die Vertriebspartner der Genossenschaft angeschrieben und kurz und knapp mitgeteilt, dass die VITADOMO eG zahlungsunfähig ist.
Damit sind nach seiner Einschätzung alle Versuche zur Fortführung des Unternehmens gescheitert. Der Antrag zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der VITADOMO eG ist nach Aussage von Goff bereits am 23.11.2007 gestellt worden.
Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper von der Hamburger Kanzlei BGKS Rechtsanwälte: "Das kann für die VITADOMO-Anleger über den Verlust des eingezahlten Kapitals hinaus schlimme Folgen haben: Das Finanzamt könnte unter bestimmten Voraussetzungen die Eigenheimzulage zurückfordern und der Insolvenzverwalter könnte auf die Zahlung der weiteren Raten bestehen. Zudem werden die Mitglieder sicherlich nicht mehr mit genügend Wohnraum versorgt werden."
Die Mitglieder sollten sich daher rechtzeitig versuchen, schützen zu lassen. Deshalb wird allen Betroffenen geraten, sich möglichst kurzfristig an einen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden und die Sach- und Rechtslage prüfen zu lassen.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Vitadomo" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 10.12.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Damit sind nach seiner Einschätzung alle Versuche zur Fortführung des Unternehmens gescheitert. Der Antrag zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der VITADOMO eG ist nach Aussage von Goff bereits am 23.11.2007 gestellt worden.
Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper von der Hamburger Kanzlei BGKS Rechtsanwälte: "Das kann für die VITADOMO-Anleger über den Verlust des eingezahlten Kapitals hinaus schlimme Folgen haben: Das Finanzamt könnte unter bestimmten Voraussetzungen die Eigenheimzulage zurückfordern und der Insolvenzverwalter könnte auf die Zahlung der weiteren Raten bestehen. Zudem werden die Mitglieder sicherlich nicht mehr mit genügend Wohnraum versorgt werden."
Die Mitglieder sollten sich daher rechtzeitig versuchen, schützen zu lassen. Deshalb wird allen Betroffenen geraten, sich möglichst kurzfristig an einen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden und die Sach- und Rechtslage prüfen zu lassen.
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