Donnerstag, November 15, 2007

VIP Medienfonds 3: Freiheitsstrafen für Schmid und Grosch

Ehemalige Geschäftsführer wegen Steuerhinterziehung verurteilt.
Das Landgericht München verurteilt die ehemaligen Geschäftsführer der VIP Medienfonds Andreas Schmid und Andreas Grosch zu Freiheitsstrafen von sechs Jahren Haft und zu zwei Jahren auf Bewährung.

Herr Schmid kann dem Gefängnis gegen eine Kaution von 4 Millionen entgehen. Für den BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Wolf von Buttlar von der Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar aus Stuttgart ist das Urteil keine Überraschung: „Die 4. Strafkammer des Landgerichts München hat über den gesamten Verlauf des Verfahrens deutlich gemacht, dass sie die gegen die Angeklagten erhobenen Vorwürfe der Steuerhinterziehung ernst nimmt.“

Es verwundert deshalb nicht, dass die Taktik der Verteidigung keinen Erfolg versprach. Diese bestand im Wesentlichen darin, die Konzeption der VIP Medienfonds als international üblich und steuerlich unbedenklich darzustellen. Die Auffassung der Verteidigung teilte das Gericht offensichtlich nicht.

Aus Sicht der Anleger der VIP Medienfonds ist die Verurteilung der Angeklagten Schmid und Grosch auf den ersten Blick als negativ zu bewerten. Wolf von Buttlar: „Nach der Verurteilung gehen wir nicht mehr davon aus, dass die Steuervorteile der Anleger der VIP Medienfonds doch noch anerkannt werden.“ Auch wenn die Finanzgerichte nicht an die rechtliche Einschätzung der Strafkammer gebunden sind, ist es äußerst unwahrscheinlich, dass diese die Steuerrechtslage anders beurteilen. In dieses Bild passen auch die Beschlüsse des Finanzgerichts München vom 08. und 09. Oktober 2007, mit denen der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Steuerbescheide mangels Erfolgsaussichten in dem Hauptsacheverfahren abgelehnt wurde.

Positiv für die Anleger ist allerdings, dass mit der Verurteilung der Angeklagten Schmid und Grosch die Chancen steigen, die Commerzbank AG sowie die in den Prospekten genannten Banken erfolgreich in die Haftung zu nehmen. Die Strafkammer hat in ihrer Urteilsbegründung festgestellt, dass die Prospekte fehlerhafte Angaben enthalten. Anstatt das steuerliche Konzept der Fondsgesellschaften als sicher zu verkaufen, hätten auf dessen Risiken hingewiesen werden müssen.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „VIP" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:


Dieser Text gibt den Beitrag vom 15.11.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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