Mittwoch, November 14, 2007

Deltoton AG, ehemals Frankonia: Statt Gewinnen droht jetzt (Nach-) Zahlung!

Viele Anleger der Deltoton AG (ursprünglich: Frankonia Wert AG, Frankoniasachwert AG bzw. Frankoniawert AG) sind geschockt.

Nach den jetzt bekannt gewordenen Geschäftszahlen ist das sog. Auseinandersetzungsguthaben bei vielen Anlegern, die sich mit einer Mindestlaufzeit von 10 Jahren an der Deltoton AG beteiligt haben, negativ. Und das Auseinandersetzungsguthaben ist der Kapitalwert der Beteiligung zum Zeitpunkt der Beendigung der Beteiligung. Danach sieht es so aus, als wenn die Deltoton AG Verluste gemacht hat.

Das kann für Deltoton-Anleger schlimme Folgen haben. Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Andreas Köpke vom Hamburger Büro der Anlegerschutzkanzlei BGKS Rechtsanwälte: „Die meisten Anleger werden jetzt wahrscheinlich keine Ausschüttungen mehr erhalten und vielen anderen droht die Rückforderung bereits geleisteter Ausschüttungen. Denn wenn die Gesellschaft Verluste macht, handelt es sich bei den Auszahlungen nicht um Gewinnausschüttungen, sondern um eine verdeckte Eigenkapitalausschüttung. Die Anleger haben lediglich das zurückerhalten, was sie selbst vorher eingezahlt haben. “

Da die Anleger von Gesetzes wegen zur vollständigen Einbringung der Einlage verpflichtet sind, müssen sie die Differenz erstatten. Der Hamburger BGKS-Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper: „Infolgedessen können einige Deltoton-Anleger schlimmstenfalls sogar dazu verpflichtet werden, Ausschüttungen zurückzuerstatten.“ Und Rechtsanwalt Köpke fügt hinzu: „Zudem drohen Ratensparer zur weiteren Zahlung verpflichtet zu werden, obwohl sie bei fortdauernden Verlusten später nichts zurück erhalten werden.“

Deshalb raten die Rechtsanwälte der Kanzlei BGKS allen Betroffenen, sich unverzüglich von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten und alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen zu lassen. Rechtsanwalt Andreas Köpke: „Wir haben in den letzten Jahren bereits sehr viele Deltoton-Anleger vertreten und konnten vielen helfen, ihr Geld zurückzubekommen. Da eventuell zum Jahresende viele Ansprüche verjähren, sollten die Anleger schnell handeln. Denn verjährte Forderungen können in aller Regel nicht mehr durchgesetzt werden.“

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Deltoton" anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165


Dieser Text gibt den Beitrag vom 15.11.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt .

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