Erstmals ist die BVT Capital Partners Deutschland II GmbH jetzt zur Zahlung von Schadensersatz an einen Anleger verurteilt worden. Das Landgericht München I sieht es als erwiesen an, dass der BVT Verkaufsprospekt mit unrichtigen bzw. stark geschönten Angaben für ein Frankfurter Büro-Bauprojekt geworben hat. Daher muss der Finanzdienstleister dem Anleger, der von der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertreten wird, € 515.000,00 Schadensersatz zahlen.
Zum Hintergrund: BVT Capital Partners hatte schon im Jahr 2002 Beteiligungsmöglichkeiten an der Finanzierung eines Bürogebäudes in Frankfurt am Main angeboten. Anleger sollten dazu Darlehen geben, die ihnen laut Verkaufsprospekt nach etwa 14 Monaten zurückgezahlt werden sollten. Nachdem bis 2005 und selbst nach mehrmaliger Aufforderung die versprochene Rückzahlung seines Darlehens nicht erfolgt war, beauftragte der betroffene Anleger schließlich die auf Kapitalanlagerecht spezialisierten CLLB Rechtsanwälte, Klage beim Landgericht München I einzureichen.
Die Klage ist auf Zahlung der Einlage gerichtet und stützt sich unter anderem darauf, dass der Verkaufsprospekt irreführende Angaben zum Darlehen, aber auch zum Mietmarkt Frankfurt enthält. Nachdem das Landgericht ein Sachverständigengutachten zur Immobiliensituation in der Mainmetropole eingeholt hatte, wurde der Klage mit Urteil vom 19. Oktober 2007 stattgegeben. Dazu Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Franz Braun von CLLB: „Der Anleger kann von der Gesellschaft nun die Erstattung seiner Einlage und der gezahlten Provision als Schadensersatz verlangen. Insgesamt geht es dabei um € 515.000,00.“
Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig. Da die Klageforderung aber nicht nur auf die Prospektunrichtigkeit, sondern auch noch auf weitere Punkte gestützt wird, ist Franz Braun zuversichtlich, dass auch die höheren Instanzen die Forderung seines Mandanten bestätigen werden. Wegen möglicherweise drohender Verjährung sollten Anleger, die ebenfalls Forderungen gegen BVT Capital Partners haben, noch bis Ende dieses Jahres Kontakt mit einem spezialisierten Rechtsanwalt aufnehmen und ihre Ansprüche prüfen lassen.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „BVT Capital Partners" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 13.11.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Zum Hintergrund: BVT Capital Partners hatte schon im Jahr 2002 Beteiligungsmöglichkeiten an der Finanzierung eines Bürogebäudes in Frankfurt am Main angeboten. Anleger sollten dazu Darlehen geben, die ihnen laut Verkaufsprospekt nach etwa 14 Monaten zurückgezahlt werden sollten. Nachdem bis 2005 und selbst nach mehrmaliger Aufforderung die versprochene Rückzahlung seines Darlehens nicht erfolgt war, beauftragte der betroffene Anleger schließlich die auf Kapitalanlagerecht spezialisierten CLLB Rechtsanwälte, Klage beim Landgericht München I einzureichen.
Die Klage ist auf Zahlung der Einlage gerichtet und stützt sich unter anderem darauf, dass der Verkaufsprospekt irreführende Angaben zum Darlehen, aber auch zum Mietmarkt Frankfurt enthält. Nachdem das Landgericht ein Sachverständigengutachten zur Immobiliensituation in der Mainmetropole eingeholt hatte, wurde der Klage mit Urteil vom 19. Oktober 2007 stattgegeben. Dazu Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Franz Braun von CLLB: „Der Anleger kann von der Gesellschaft nun die Erstattung seiner Einlage und der gezahlten Provision als Schadensersatz verlangen. Insgesamt geht es dabei um € 515.000,00.“
Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig. Da die Klageforderung aber nicht nur auf die Prospektunrichtigkeit, sondern auch noch auf weitere Punkte gestützt wird, ist Franz Braun zuversichtlich, dass auch die höheren Instanzen die Forderung seines Mandanten bestätigen werden. Wegen möglicherweise drohender Verjährung sollten Anleger, die ebenfalls Forderungen gegen BVT Capital Partners haben, noch bis Ende dieses Jahres Kontakt mit einem spezialisierten Rechtsanwalt aufnehmen und ihre Ansprüche prüfen lassen.
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