Donnerstag, Dezember 06, 2007

Vermögensgarant AG: BSZ®-Vertrauensanwälte Dres. Rohde & Späth erstreiten Rückabwicklung vor dem Kammergericht Berlin.

In einem aktuellen Urteil vom 27.11.2007 hat das Kammergericht Berlin den Vermittler der Beteiligung dazu verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 6.926,43 € zzgl. Zinsen zu bezahlen.

In der von den BSZ® e.V. -Vertrauensanwälten Rohde & Späth erstrittenen Entscheidung kommt das Kammergericht zu dem Ergebnis, dass der Vermittler seine ihm aus dem zustande gekommenen Auskunftsvertrag resultierenden Pflichten gegenüber der Klägerin verletzt hat. Denn laut Kammergericht sind Kapitalanlagevermittler dazu verpflichtet, dass sie das Anlagekonzept auf Plausibilität, vor allem die wirtschaftliche Tragfähigkeit, zu prüfen hätten.

Das Kammergericht kommt ausdrücklich – und dies ist auch für andere Fälle, nicht nur im Bereich Vermögensgarant, von entscheidender Bedeutung, dass es zur Feststellung der Plausibilität der Anlage erforderlich gewesen wäre, dass sich aus den dem Anlagevermittler zugänglichen Unterlagen ergibt, in welche konkreten Anlageprodukte mit welchen Bedingungen eine Anlage erfolgen sollte, da ohne diese Angaben nicht überprüfbar ist, ob tatsächlich für die Emittentin Anlageprodukte zur Verfügung stehen, mit denen die versprochene hohe Rendite mit der garantierten Sicherheit überhaupt erreichbar ist.

Die Klägerin konnte daher so gestellt werden, als ob sie sich an dem Anlagemodell nicht beteiligt hätte, sie kann daher den gezahlten Kaufpreis zurück verlangen abzüglich der Zahlung, die sie aus dem Insolvenzverfahren erlangt hat.

Hierzu Rechtsanwalt und BSZ® e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc: „Der Fall zeigt erneut, dass grundsätzlich gute Chancen für Geschädigte bestehen, ihren Schaden ersetzt zu bekommen. Auch andere Geschädigte sollten daher umgehend mögliche Schadensersatzansprüche prüfen lassen.“

Bereits in diversen anderen Fällen konnten die BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte Einigungen mit den Vermittlern von Vermögensgarant erzielen.
Ein weiterer Fall mit einem Streitwert von 75.000,- € soll im Januar 2008 vor dem Landgericht Berlin entschieden werden. Auch in diesem Fall hat die Richterin bereits angekündigt, dass sie einer Schadensersatzverpflichtung des dortigen Vermittlers grundsätzlich positiv gegenübersteht.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Vermögens Garant AG" anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 06.12.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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