Freitag, April 26, 2019

Geld bei Investfinans AB angelegt? Wer hat jetzt das Geld der Anleger?

Bei jedem Investment besteht die Gefahr Geld zu verlieren. Es gibt eine Vielzahl skrupelloser Marktteilnehmer die den Anlegern das Geld aus der Tasche ziehen wollen.  Mit attraktiven Gewinnen, wilden Versprechungen, falschen Kontoauszügen, raffiniert konstruierten Schneeballsystemen oder Billigaktien die kurz vor dem Raketenstart an der Börse stehen, werden die gutgläubigen Anleger ins Verderben gestürzt.

Anlagebetrüger verlassen sich darauf, dass Anleger einer seriösen Bankadresse schon das dafür notwendige Vertrauen entgegenbringen um ihre Brieftaschen weit zu öffnen. Das haben auch die Verantwortlichen der Firma Investfinans AB so gehandhabt.

Über das Investfinans AB Konto bei der Svenska Handelsbanken in Stockholm wurde offensichtlich die Masse der Anlegergelder eingesammelt. Es wurden aber noch weitere Konten unterhalten. Anleger berichten, dass sie auf ein Konto bei der Commerzbank Hamburg einbezahlt haben. Es gab aber auch Überweisungen auf ein Bankkonto in Dubai.

Bei jedem Kapitalanlagegeschäft sind Banken beteiligt.

Der Kapitalanleger braucht seine Hausbank um Überweisungen zu tätigen. Der Anbieter einer Kapitalanlage benötigt Bankkonten um Gelder zu sammeln und um sie weiterzuleiten.  Vermutet eine Bank, dass auf einem von ihr geführten Konto Gelder aus Kapitalanlagebetrug eingesammelt werden, so ist die Bank gut beraten dieses Konto zu kündigen und eine Geldwäschemeldung zu erstatten. Tut sie das nicht, kann sich die Bank  Schadensersatzpflichtig gegenüber den Geschädigten machen.   Dies kann insbesondere dann  der Fall sein, wenn schon Beschwerden geschädigter Anleger vorliegen oder entsprechende Berichte der Fachpresse und von Verbraucherschutzorganisationen missachtet werden.

Offensichtlich werden die Banken in ihrer Arbeitsweise bei einer Kontoeröffnung von den Aufsichtsbehörden kaum belästigt oder gestört.

Die Banken haben sich mit Sicherheit über die Geschäftstätigkeit und die angebotenen Dienstleistungen von Investfinans AB informiert. Dabei hätte den Banken zumindest auffallen müssen, dass Investfinans AB für die ausgeübte Tätigkeit über keine Genehmigung der Schwedischen Finanzaufsicht verfügt. Da es sich bei den Zahlungseingängen auf dem Konto von Investfinans AB um große Summen handelt, hätten sich die Banken über die Tätigkeit ihres Kunden viel genauer informieren müssen als es offensichtlich tatsächlich der Fall gewesen ist. Laut schwedischem Handelsregister besitzt die Firma Investfinans AB kein nennenswertes Vermögen.

  • Eine rechtliche Vorabbewertung durch die ESK Vertrauensanwälte lässt durchaus den Schluss zu, dass deren Auffassung nach, die Banken ein erhebliches Mitverschulden für den eingetretenen Schaden der Anleger trifft.

Die Pflichtverletzung der Banken ist allerspätestens nach Veröffentlichung der Warnung durch die österreichische Finanzaufsicht anzunehmen, eine Kontrolle hätte schon viel früher erfolgen müssen. Wären die Konten frühzeitig gesperrt, oder besser noch, gar nicht erst eröffnet worden, hätte man einen beträchtlichen Schaden vermeiden können.

Der Vorwurf an die Banken richtet sich u.a. dahingehend, dass sie sich nach Auffassung des ESK  nicht ausreichend  versichert hat, ob Ihr Kunde über eine Genehmigung der schwedischen Finanzaufsicht verfügt. Dieses Verhalten ist sicherlich als grob fahrlässig zu bezeichnen, denn auch im Rahmen der  Vorschriften zur Geldwäsche stellt dies eine Obliegenheit der Banken dar.

Der ESK rät geschädigten Investfinans AB Anlegern, jeglichen Kontakt mit dem Vermittler und allen in die Sache involvierten Personen zu meiden.

Gerade diese Leute beherrschen oft sehr meisterhaft ein Doppelspiel, täuschen und lügen, dass sich die Balken biegen. Die Anleger sollten sich weder durch Versprechungen  noch von Drohungen beeindrucken lassen.

Anleger der Firma Investfinans AB erhielten von der Firma „Secure Trading Financial Services“ mit Adresse 5 Avenue Klèber, 75016 Paris, Frankreich eine Nachricht in der angekündigt wurde, dass die investierten Anlegergelder  bis zur 20. Kalenderwoche 2019 ausgezahlt würden.

  • Der Absender dieses Schreibens ist ein „Klon“ eines legitimen maltesischen Finanzdienstleistungsunternehmens welches mit den Betrügern absolut nichts zu tun hat. Der ESK warnt aus diesem Grunde nochmals ausdrücklich davor, mit diesem Unternehmen in Kontakt zu treten!

Die hier mit einer Klonfirma praktizierte Vorgehensweise ist eine oft verwandte Betrugsmethode. Die Klonfirma, in diesem Fall die Firma „Secure Trading Financial Services“, täuscht ein legitimes autorisiertes Unternehmen vor.  Die maltesischen Finanzaufsichtsbehörde (Malta Financial Services Authority, MFSA) warnt, dass die  Betrüger die Details einer echten maltesischen Einrichtung verwenden, um die Öffentlichkeit zu täuschen.

Wer unberechtigt den Namen eines tatsächlich existierenden und zugelassenen Unternehmens benutzt, der will die Anleger ein zweites Mal über den Tisch ziehen.

Also: Finger weg! Hier bewahrheitet sich wieder die Erkenntnis: Wenn es zu gut klingt, um wahr zu sein, ist es wahrscheinlich auch nicht wahr.

Wer in der Lage gewesen ist so eine, für viele Anleger glaubhafte solide und seriöse Fassade aufzubauen und damit so unerhört viel Geld einsammeln konnte, wird natürlich auch versuchen die Spur des ergaunerten Geldes zu verwischen. Um nun möglichst zu verhindern dass das erbeutete Anlegergeld durch Geldwäsche dem Zugriff Dritter entzogen wird, ist rasches Handeln wichtig, sagt Horst Roosen vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung.

Da die Anleger massiv getäuscht wurden und Investfinans AB auch über keine Genehmigung der schwedischen Finanzaufsichtsbehörde verfügt, haben die Anleger einen Rechtsanspruch auf Rückzahlung  ihres eingezahlten Geldes. Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung legt auch aus diesem Grunde für jedes seiner Fördermitglieder das Beitreiben der investierten Gelder in die professionelle Hände der Express Inkasso GmbH.

  • Ein Inkassoverfahren gegen einen Hauptverantwortlichen der Investfinans AB wurde bereits eingeleitet. Außerdem bleibt abzuwarten inwieweit die Svenska Handelsbanken, aufgrund der Konfrontation mit dem ESK zu einer außergerichtlichen Lösung zur Entschädigung der Anleger bereit ist.

Bleibt dieses Vorgehen ohne Erfolg, werden über ESK Vertrauensanwälte unmittelbar  gerichtliche Schritte eingeleitet.  Das passiert alles in sehr kurzen Zeitabständen!

Ab sofort kann jeder Investfinans AB-Anleger den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit:

Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Kein Ende der staatlich sanktionierten Raubritterei - dem Abmahnunwesen - in Sicht!

Deutschland ist das einzige Land in Europa, wo man seine Mitmenschen so unverfroren mit Hilfe der Justiz finanziell ausnehmen kann. Mit gebührenpflichtigen Abmahnungen kann man hier sehr schnell sehr reich werden.

Das deutsche Wettbewerbsrecht, Betroffene sprechen vom „Abmahnunrecht“, bietet Abmahnanwälten und Abmahnvereinen eine Fülle von Möglichkeiten, Geld auch aus den kleinsten Wettbewerbs- und Urheber Rechtsverstößen zu schlagen.  Das absurde ist, dass sich auch diese „Abmahner“ als „Organ der öffentlichen Rechtspflege“ wahrnehmen.  Hier wird mit frei erfundenen Streitwerten dem wirtschaftlich Schwächeren der Boden unter den Füßen weggezogen. Da werden kleine Unternehmen wegen mitunter an den Haaren herbeigezogenen Rechtsverstößen mit Existenz bedrohenden Geldforderungen konfrontiert.

Ist das in der Form noch als Rechtspflege zu bezeichnen?

Wo „Rechtspflege“ einzig zu dem Zweck betrieben wird, den Beteiligten Einkünfte zu verschaffen und zwar auf Kosten anderer, die letztlich durch staatlichen Zwang veranlasst werden, die Mittel aufzubringen, da verdient sie den Namen Rechtspflege nicht mehr. Das ist staatlich sanktionierte Raubritterei. 

Die Praxis der massenweisen Abmahnungen von Verkäufern auf Internetportalen wie zum Beispiel ebay durch den IDO e.V. oder Autohäuser durch den DUH Deutsche Umwelthilfe e.V. ist ebenso unmoralisch und asozial wie die Fiktion eines Rentners, der lückenlos alle Parksünder erfasst und sich mit den Ordnungsamt den Erlös der Strafmandate teilt. Sie ist unmoralisch und asozial, sie ist unlauterer als die meisten beanstandeten Verstöße – aber sie ist nicht rechtswidrig.

..und die Gerichte?

Straftäter müssen zum Teil wieder auf freien Fuß gesetzt werden, weil die Gerichte angeblich überlastet sind und nicht im vorgeschriebenen Zeitfenster tätig werden können. Bei Abmahnungen dagegen, hat man binnen Stunden  „für Recht“ gesorgt. 

Gerichte und ihre Urteile zu kritisieren ist in Deutschland ein No Go. Insbesondere wenn es um Verlautbarungen des Gottvaters der deutschen Justiz, den BGH Bundesgerichtshof geht.

„Wenn tatsächlich Wettbewerbsverstöße lückenlos verfolgt werden und damit zu einem Ableger des Strafrechts gemacht werden sollen, dann gehört diese Aufgabe nicht in private Verfügungsgewalt, sondern in die Hände einer Behörde, die der Dienstaufsicht, klar geregelten Verfahrensvorschriften und letztlich parlamentarischer Kontrolle unterliegt“, fordert Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

***

 Der aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannte Journalist,
und Autor der Bücher
„Die Diesel-Lüge“ und „Mit Vollgas gegen die Natur“
Holger Douglas ist Autor des folgenden Beitrags

Recht und Urteil sind oft zweierlei. BGH: Abmahnverein Deutsche Umwelthilfe (DUH) darf weiterkassieren.

Eine weitere Ohrfeige für hart arbeitende und vom Dieselskandal bedrohte Autohändler. Das grüne Netzwerk funktioniert engmaschig.

Der umstrittene Abmahnverein »Deutsche Umwelthilfe e.V.« darf voraussichtlich weiter Unternehmen abmahnen und abkassieren. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe heute nach ersten Beratungen verkündet.

Ein Autohändler aus Fellbach bei Stuttgart hatte unterstützt von der KfZ-Innung Stuttgart geklagt. Die DUH betreibe Rechtsmissbrauch, wenn sie Autohändler abmahne. Denn der Verein habe es vorrangig auf finanziellen Gewinn abgesehen. Die DUH mahne pro Woche 30 Verstöße ab und führe rund 400 Gerichtsverfahren im Jahr. 2,2 Millionen Euro betrug laut DUH das »Betriebsergebnis« allein im Jahr 2017. 2015 und 2016 waren das immerhin fast fünf Millionen Euro. Um Verbraucherschutz gehe es der DUH also nicht.

Der Autohändler weigerte sich, auf eine Abmahnung hin zu zahlen. Die Vorinstanzen gaben jedoch dem Abmahnverein Recht, das Oberlandesgericht Stuttgart ließ Revision beim BGH zu. Doch jetzt sehen die BGH-Richter kein rechtsmissbräuchliches Verhalten und keinen Anlass, die Klagebefugnis infrage zu stellen, wie der Senatsvorsitzende Thomas Koch in Karlsruhe sagte. Das Urteil mit Begründung wird in den nächsten Wochen verkündet.

Alles rechtens also. Ein anderer Spruch aus Karlsruhe wäre auch eine echte Überraschung gewesen. Gleichzeitig wären damit auch die engen Verflechtungen zwischen DUH, Ministerien und Umweltbundesamt ins Wanken geraten.

Es ist nicht erstaunlich, dass der BGH der DUH ihr Millionengeschäft nicht versalzen wollte. DUH-Leute schleichen sich inkognito in Autohäuser und überprüfen, ob CO2 Verbrauchsangaben groß genug zu lesen sind. Stehen die zum Beispiel in zu kleiner Schrift auf den Tafeln neben Autos, mahnt die DUH ab. Sie verschickt dazu Unterlassungserklärungen, die die Autohändler unterschreiben sollen. Das kann richtig teuer für den Autohändler werden. »Ökologische Marktüberwachung« nennen die DUH-Leute ihr einträgliche Geschäft. Das finanziere neben den satten Gehältern von DUH-Geschäftsführer Resch & Co auch den Kampf für saubere Luft, das sei letztlich im Sinne der Verbraucher.

Eine weitere Ohrfeige für hart arbeitende und vom Dieselskandal bedrohte Autohändler. Das grüne Netzwerk funktioniert engmaschig.
***
Allmählich erkennen immer mehr Menschen die Notwendigkeit, sich zu organisieren und kollektiv zu agieren. Aus diesem Grunde hat sich der Verein UTR |Umwelt|Technik|Recht| mit Sitz in Dieburg gegründet.

Der Verein ist zur Finanzierung seiner Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle Zuwendung an den UTR ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der UTR Projekte bei.

Für die Zahlung  Ihres einmaligen Förderbeitrags:



UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
e-mail: dokudrom@email.de



….UTR e.V. Gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben….

Credit Union EEIG kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Credit Union EEIG keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat.

Zudem verfügt das Unternehmen nicht über eine Erlaubnis oder Registrierung nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Die Credit Union EEIG untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Die Credit Union EEIG mit angeblichen Sitzen in 85106 Sundsvall, Schweden, und 78234 Engen, Deutschland, tritt an interessierte Anleger mit dem Angebot heran, (Mitgliedschafts-)Anteile (sogenannte „Units“ in einem „Unit-System“) von ihr zu erwerben. Darüber hinaus bietet das Unternehmen die Gewährung von zinslosen Gelddarlehen an jeden Gesellschafter an.

Durch seine Firmierung als „Credit Union“ erweckt das Unternehmen fälschlich den Eindruck, eine beaufsichtigte Genossenschaftsbank zu sein.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / www.bafin.de

***

Es gibt viele Wege die man beschreiten kann um einen berechtigten Anspruch durchzusetzen.

Man sollte möglichst nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können Anspruchsinhaber den ESK Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Betroffenen ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

  • Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen! Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.

Der Betroffene hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Donnerstag, April 25, 2019

Fikret Öcal/Yering Ltd.: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des unerlaubten Einlagengeschäfts an.

Die BaFin hat Herrn Fikret Öcal, Waldkraiburg, mit Bescheid vom 29. März 2019 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.

Herr Öcal nimmt unter der Firma Yering Ltd., Kingstown, St. Vincent und die Grenadinen, Gelder deutscher und internationaler Investoren entgegen, deren unbedingte Rückzahlung er verspricht. Damit betreibt er das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / www.bafin.de

***

Es gibt viele Wege die man beschreiten kann um einen berechtigten Anspruch durchzusetzen.

Man sollte möglichst nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können Anspruchsinhaber den ESK Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Betroffenen ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

  • Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen! Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.

Der Betroffene hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

NoblewoodGroup: BaFin untersagt öffentliche Angebote von Vermögensanlagen.

Die BaFin hat Angebote der Vermögensanlagen in Deutschland über den Kauf, die Pflege sowie die Verwertung von Edelholzbäumen untersagt. Anbieter ist die NoblewoodGroup.

Die Untersagung umfasst die folgenden Direktinvestments in Paraguay:

  • Direktinvestment in Paulownia-,
  • Direktinvestment in Australische Zeder,
  • Direktinvestment in Mahagoni-Bäume.

Die Gesellschaft darf diese Vermögensanlagen nicht mehr zum Erwerb in Deutschland anbieten. Die BaFin hat der NoblewoodGroup am 3. April 2019 wegen Verstoßes gegen das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) untersagt, diese Vermögensanlagen öffentlich in Deutschland anzubieten.

Die Untersagungen erfolgten, weil die NoblewoodGroup keine von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekte für diese Vermögensanlagen veröffentlicht hat, die die nach dem Vermögensanlagengesetz erforderlichen Angaben enthalten.

Der Bescheid der BaFin ist sofort vollziehbar. Diese Maßnahme ist noch nicht bestandskräftig.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / www.bafin.de

***

Es gibt viele Wege die man beschreiten kann um einen berechtigten Anspruch durchzusetzen.

Man sollte möglichst nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können Anspruchsinhaber den ESK Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Betroffenen ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

  • Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen! Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.

Der Betroffene hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Mittwoch, April 24, 2019

Investfinans AB: Nach der Svenska Handelsbanken in Schweden gerät nunmehr auch die Commerzbank in Deutschland ins Visier des ESK.

Bei dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung melden sich immer mehr von Investfinans AB um ihr Geld betrogene Anleger. Durch diesen großen Zulauf Geschädigter gibt es viele neue Erkenntnisse, welche bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen sehr hilfreich sind.

Aktuell sucht der ESK  weitere Anleger, die ihren Anlagebetrag auf ein Investfinans AB Konto bei einer deutschen Bank insbesondere bei der Commerzbank einbezahlt haben.

Die Investfinans AB mit Sitz in Hägersten/Schweden hat massenweise deutsche Kunden betrogen, teilweise um enorm hohe Beträge. „Diese Kunden haben bei ihrer Anlageentscheidung auch den seriösen Bankadressen vertraut“, berichtet Horst Roosen vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung.

Die meisten Anleger dürften ihr Investment bei der Svenska Handelsbanken in Stockholm einbezahlt haben. Allerdings teilt nun ein Investfinans-Anleger dem ESK mit, dass er seinen Anlagebetrag auf ein Konto bei der Commerzbank in Deutschland einbezahlt hat. Daraus ergeben sich für die geprellten Anleger nunmehr neue Ansätze für eine mögliche Schadenswiedergutmachung nicht nur in Schweden sondern auch in Deutschland. 

„Bei Anlagebetrug besteht auch immer der Verdacht der Geldwäsche“, stellt Roosen fest.

Deshalb sind Banken gehalten, um es potentiellen Betrügern nicht zu einfach zu machen, ihre Kunden vor Kontoeröffnung genau zu überprüfen.

Sowohl in Schweden als auch in Deutschland unterliegen Banken dem Anti-Geldwäschegesetz. Die Banken sind dafür verantwortlich, unverzüglich einen Verdacht auf Geldwäsche bei ihrer Geschäftstätigkeit den Behörden zu melden. Geldwäsche ist eine Straftat.

Banken müssen eine Risikobewertung ihrer Kunden vornehmen, wenn der Verdacht auf  Geldwäsche besteht. Die Banken haben sich mit Sicherheit über die Geschäftstätigkeit und die angebotenen Dienstleistungen von Investfinans AB informiert. Dabei hätte den Banken zumindest auffallen müssen, dass Investfinans AB für die ausgeübte Tätigkeit über keine Genehmigung der Schwedischen Finanzaufsicht verfügt. Da es sich bei den Zahlungseingängen auf dem Konto von Investfinans AB offensichtlich um große Summen handelt, hätten sich die Banken über die Tätigkeit ihres Kunden viel genauer informieren müssen als es offensichtlich tatsächlich der Fall gewesen ist. Laut schwedischem Handelsregister besitzt die Firma Investfinans AB kein nennenswertes Vermögen. 

Es ist auch nicht ausreichend wenn die Bank nur bei Kontoeröffnung den Kunden überprüft.

Die Bank muss regelmäßig ihren Kunden bewerten und bei Bedarf auch die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Die Bank muss über ein solides Wissen über ihre Kunden und ihre Angelegenheiten verfügen, um die Möglichkeit  von Geldwäsche zu verhindern.

  • Ohne ausreichend vertiefte Kenntnis über die Tätigkeit von Investfinans AB hätten die Banken eigentlich keine  Geschäftsbeziehung eingehen  dürfen. Aus der Tatsache, dass Finansinvest AB über keine Genehmigung der Finanzaufsicht verfügte, hätte sich schon der Verdacht auf Geldwäsche ergeben müssen.

Interessant wird auch sein, wie die Banken zur Identifizierung und Überprüfung der Kundenidentität vorgegangen sind. Diese Informationen sind äußerst wichtig, das zeigt sich jetzt im Fall Investfinans AB, wo es darum geht festzustellen, wer hat Zugriff auf Konto und Geld und wohin und an wen ist das Geld abgeflossen.

Die Banken werden nunmehr zu drängenden Fragen bezüglich Investfinans AB dem ESK Rede und Antwort stehen müssen.

Wer in der Lage gewesen ist so eine, für viele Anleger glaubhafte solide und seriöse Fassade aufzubauen und damit so unerhört viel Geld einsammeln konnte, wird natürlich auch versuchen die Spur des ergaunerten Geldes zu verwischen.

Um nun möglichst zu verhindern dass das erbeutete Anlegergeld durch Geldwäsche dem Zugriff Dritter entzogen wird, ist rasches Handeln wichtig, sagt Horst Roosen vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung.

  • Da die Anleger massiv getäuscht wurden und Investfinans AB auch über keine Genehmigung der schwedischen Finanzaufsichtsbehörde verfügt, haben die Anleger einen Rechtsanspruch auf Rückzahlung  ihres eingezahlten Geldes.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit

Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Freitag, April 12, 2019

Investfinans AB: Geht der Betrug nun in die zweite Runde?

Dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung wurde von einem Investfinans AB-Anleger ein Anschreiben der Firma „Secure Trading Financial Services“ mit Adresse 5 Avenue Klèber, 75016 Paris, Frankreich, vorgelegt.

Text dieses Schreibens:

Sehr geehrte Investoren,

hiermit teilen wir Ihnen mit, dass aufgrund der Übernahme der Invest Finans AB durch eine US-Baugesellschaft alle Festgeldkonten rückabgewickelt werden. Allen Investoren wird ihre Einlagesumme und die vertraglich vereinbarten Zinssätze, unabhängig von Laufzeiten, bis zur 20. Kalenderwoche 2019 ausgezahlt. Mit freundlichen Grüßen, Secure Trading Financial Services.

Die Absender des vorgenannten Schreibens sind ein „Klon“ eines legitimen maltesischen Finanzdienstleistungsunternehmens, welches mit den Betrügern absolut nichts zu tun hat. Die maltesischen Finanzaufsichtsbehörde (Malta Financial Services Authority, MFSA) warnt, dass die  Betrüger die Details einer echten maltesischen Einrichtung verwenden, um die Öffentlichkeit zu täuschen.

Die Überwachungsbehörde informiert auch darüber, dass die auf der Internetseite http://securetrading-services.com/  genannten Adressen in Frankreich, Luxemburg und dem Vereinigten Königreich und der angebliche Hauptsitz in der 5 Avenue Kleber, 75016 Paris, Frankreich, offensichtlich falsch sind.

Auch die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat Secure Trading Financial Services in ihre Warnliste eingefügt. Die Regulierungsbehörde erklärte, dass dieses Unternehmen weder für sich noch für Rechnung Dritter handeln darf, da für diese Transaktionen in Österreich eine Lizenz erforderlich ist.

Die Masche, dass geschädigte Kapitalanlegern, von Firmen kontaktiert werden welche Auszahlungen ankündigen oder deren scheinbar wertlose Beteiligungen bzw. Aktien kaufen wollen, ist nicht neu, aber oft erfolgreich,  Dieses Vorgehen ist bekannt unter dem Namen "Recovery Room Operation",  Menschen die bereits anderen Betrügern zum Opfer gefallen sind, ein zweites Mal über den Tisch zu ziehen ist nicht neu.

Der Kontakt erfolgt in der Regel via e-Mail oder Telefon. Es wird angekündigt das angelegte Geld kurzfristig auszuzahlen oder die Aktien bzw. Beteiligungen aufzukaufen.  Die Betrüger sitzen meist in kurzfristig angemieteten Büros. Sie sind darauf geschult, bereits betrogene Personen zu neuen Investments zu überreden. Die am Telefon genannten Namen sind meist falsch. Nach einigen Monaten ist das Büro wieder leer und die Masche wird an anderer Stelle fortgesetzt.  Dieser kriminellen Vorgehensweise liegt die aus den USA stammende Erkenntnis zugrunde, dass ein Anleger trotz erlittenem Totalverlust zu einem erneuten Investment überredet werden kann. Das Opfer wird nicht selten bis zum totalen Ruin ausgenommen.

Mit den Adressen von geschädigten Anlegern wird aus diesem Grunde ein reger Handel betrieben. Von diesen Machenschaften ahnt der Anleger natürlich nichts.  Er ist  dann in der Regel auch angenehm überrascht, wenn er von einem angeblichen Broker einen Anruf erhält, der ihm ein nicht abzulehnendes Angebot zu unterbereiten hat. Dann wird gelogen und getäuscht, dass sich die Balken biegen: Da ist von einer geplanten feindlichen Übernahme des betreffende Unternehmens die Rede. Dadurch ergebe sich nun die einmalige Chance einen weit über dem Kurs der Aktie liegenden Preis zu erzielen.  Oder aber es wir der Tausch der Aktien angeboten, meist gegen solche bekannter Gesellschaften. Dieser Deal wird mit Steuerabschreibung erklärt.

Bei Annahme des verlockend klingenden Angebots fordert der Anrufer einen bestimmten Prozentsatz des Kaufpreises als Sicherheit auf ein Bankkonto einzuzahlen. Nach Durchführung des Geschäfts soll die Sicherheitsleistung zurückgezahlt werden. Das Geld ist natürlich weg und eine Rückführung in der Regel nicht mehr möglich.

Es wäre besser gewesen wenn sich der Anleger zunächst einmal die Frage gestellt hätte, warum sollte jemand versuchen, ihm zu helfen, indem erhebliche Beträge für wertlose Firmenbeteiligungen gezahlt werden sollen? Da hilft auch im Nachhinein die Feststellung, dass der Anrufer einen so sympathischen und fachkundigen Eindruck gemacht hat nicht mehr weiter.

Der ESK hat die Erfahrung gemacht, dass Anleger die ihr Geld  einem ausländischen Anbieter anvertraut und verloren haben, oft eine große Scheu davor haben, eine Rechtsverfolgung im Ausland - mangels Kenntnis des dortigen Rechtssystems - durchzuführen. Aus diesem Grund  kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Fazit:
Den Schlaf des Gerechten soll die Clique der Anlagebetrüger die es verstanden hat deutsche Anleger um hohe Summen zu betrügen nicht weiterhin genießen können. Diese Damen und Herren werden sich über kurz oder lang vor dem Strafrichter zu verantworten haben. Allein schon aus diesem Grunde sollte jeder betroffene Anleger Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten.


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Kontakt
Ich möchte hiermit um kostenlose Informationen per Email bitten.
Einwilligungserklärung: Ich bin informiert worden, dass ich meine Einwilligung zur Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten jederzeit widerrufen kann. Ein Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis zu meinem Widerruf erfolgten Datenverarbeitung nicht. Mit meiner Einwilligung bestätige ich, dass ich das 16. Lebensjahr vollendet habe. Ich stimme der Verarbeitung meiner Daten hiermit zu. Diese Einwilligung gebe ich freiwillig. Ich weiß, dass diese Einwilligungserklärung gespeichert wird.

Wichtiger Hinweis!
Mit der Absendung dieses Formulars gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein. Unsere Informationen erhalten Sie unverbindlich und kostenlos per E-Mail




Dienstag, April 09, 2019

Investfinans AB: Anleger werden weiter abkassiert! ESK bündelt Anlegerinteressen und hilft! Eile ist geboten.

Bei dem Unternehmen Investfinans AB mit Sitz in Hägersten, Schweden sind Anleger schönen „Fake“-Meldungen im Internet aufgesessen. Die schönen Internetplatzierungen wie „Immobilieninvestitionen im dreistelligen Millionenbereich, „größter schwedischen Immobilienfonds“ , hohe Renditen mit „Festgeldern“ mit Renditen zwischen 3 - 9 % sind genauso falsch wie Angaben, dass bei Investfinans angeblich eine Einlagensicherung bis zu 100.000,- € bestehen soll.

In Wirklichkeit hat die Briefkastenfirma weder nennenswertes Vermögen oder Angestellte.

Zwar wurde der Fa. Investfinans AB nun auch von der BaFin mit Bescheid vom 03.04.2018 das Einlagengeschäft untersagt und die unverzügliche Rück-Abwicklung angeordnet, das hält die Verantwortlichen aber nicht davon ab, weiterhin Anleger abzukassieren. Zwar sind die Telefonnummern in Schweden wohl inzwischen nicht mehr erreichbar, jedoch werden Anleger inzwischen über neue Telefonnummern z.B. aus Luxemburg, über Telefon-„Drücker“ dazu überredet, weitere große Summen für einen angeblichen Börsengang von Investfinans zu investieren, oder, dass die Aktien von einer anderen Fa. übernommen werden würden.

Die Anleger sollen nun einfach Geld an Banken in den USA überweisen und Empfänger sind nun ebenfalls US-Unternehmen mit sinnigen Namen wie „ILLUMINA INC.“

Anlegern, die nicht noch weitere Summen anlegen wollen, wird damit gedroht, dass bei einem Squeeze-Out erhebliche Verluste drohen würden.

Diverse Anleger, die ihr Geld eigentlich wie vereinbart als einlagengesichertes Festgeld anlegen wollten, wird einfach mitgeteilt, dass nun anstatt der Festgeldanlage gleich der Börsengang durchgeführt wird und das Festgeld den Anlegern demnächst zurück bezahlt wird. Es braucht wohl nicht erwähnt zu werden, dass zur Zeit nur noch sehr optimistische und „leichtgläubige“ Anleger an die Rückzahlung des Festgeldes oder an einen „Börsengang“ glauben.

Betroffene Investfinans AB- können sich an den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung wenden.

Das ESK-Sofortinkasso hilft umgehend. So können eventuell noch Anlegergelder gerettet werden. Im widrigsten Fall können über die ESK-Vertrauensanwälte weitere Maßnahmen ergriffen werden.

Opfer von Anlagebetrug sind niemals selbst schuld!

Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.

Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen  sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.

Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Montag, April 08, 2019

Investfinans AB: Der Betrug mit dem angeblichen Börsengang erlebt seine Renaissance.

Sowohl die MDM Group aus Meggen in der Schweiz als auch die Investfinans AB aus Schweden, lockten die Anleger mit einem angeblich kurz bevorstehenden Börsengang.   Die Betrüger verfügen in der Regel über eine raffinierte Taktik Investoren neugierig zu machen und schlussendlich zum Kauf zu überreden.

Da wird munter von Kursraketen und Gewinnen die durch die Decke gehen fabuliert – aber es ist alles frei erfunden und erlogen, dass sich die Balken biegen. Am Ende sind die Taschen der Anleger leer, oft auch die Ersparnisse und  mitunter auch das Haus der Familie weg.

Der ESK Schutzbund gegen Kapitalvernichtung erhält in letzter Zeit wieder viele Telefonanrufe von Anlegern die Aktien –im Ausland - gekauft haben wobei sich der Aktienverkäufer aber nicht an die getroffenen Vereinbarungen hält.

Wenn die Investoren bemerken, dass sie wahrscheinlich Opfer eines Aktienbetrugs geworden sind, warten sie viel zu lange ab, ehe sie rechtliche Schritte unternehmen. In der Regel telefonieren Sie mit den Betrügern noch 4-5 Mal, ehe Sie feststellen, dass sie so nicht weiterkommen oder der Telefonanschluß nicht mehr erreichbar ist.

Betrogene Anleger sollten damit rechnen, dass die Betrüger ihre Daten an andere Kriminelle weiterverkaufen könnten. Die Masche nennt sich Follow-up-Betrug. Wie aus heiterem Himmel erhalten Sie auf einmal von einem anderen Unternehmen ein Angebot, dass man ihre Aktienoptionen zurückkaufen wolle. Das Angebot ist meist attraktiv, so dass man kaum ablehnen kann. Nur vor der Transaktion ist eine Verwaltungsgebühr zu entrichten, die natürlich zurückgezahlt wird, wenn der Deal nicht klappen sollte. Fazit: Sie wurden ein zweites Mal hereingelegt!

Ein Markt in dem die Manipulation zur Regel gehört macht die Anleger zu bloßem Kanonenfutter.
  
Die Cold-Calling Aktionen kommen in der Regel aus einem sogenannten “Boiler Room“. Das Herz einer „Boiler Room Operation“ (betrügerische Telemarketing-Operation)  ist in der Regel ein in bester Lage angemietetes Büro.  Schreibtische, Telefone, und erfahrene Verkäufer, die Hunderte von Menschen aus der ganzen Welt jeden Tag per Telefon oder Mail kontaktieren, mehr wird nicht gebraucht.

Das Geschäft mit dem bevorstehenden Börsengang ist oft ein großangelegter oft international organisierter Anlagebetrug. Die Werbemaßnahmen und die Akquisition erfolgen dabei ähnlich wie im normalen Geschäftsleben durch Marketing und Vermittler. Eine der gefährlichsten und aggressivsten Vertriebsmethoden für betrügerische Produkte stellt das Telefonmarketing dar. Im Boiler Room also dem angemieteten Büro arbeitet ein Heer von jungen Männern und Frauen, die sogenannten „Opener“ . Ihre Aufgabe besteht darin, täglich unzählige Personen  anzurufen (Cold Calls) um sie für Spekulationen in Aktien zu gewinnen. Die Opener werden im  morgendlichen Sales Meeting auf ihre Arbeit am Telefon eingeschworen und mit entsprechenden Vorgaben unter Druck gesetzt. Wer nicht spurt oder zu wenig „produziert“ wird gefeuert! Ein guter Opener schafft am Tag bis zu 250 Anrufe.

Betrogene Anleger die sich wehren, haben es dann oft mit  einem hoch organisierten Netzwerk von Kriminellen zu tun, die mit entsprechender Drohkulisse, den Anleger zum Aufgeben bewegen.  Insider sprechen davon dass mit einem straff organisierten kriminellen Netzwerk und über ganz Europa verteilten Boiler Rooms ein Schaden ungeahnten Ausmaßes angerichtet wird.  

 Als Anleger sollte man  zunächst einmal allen Angeboten die bei nüchterner Betrachtung unrealistisch erscheinen sehr reserviert gegenübertreten. Man sollte daran denken, dass nicht alle was man da liest, sieht und erzählt bekommt tatsächlich so ist wie es scheint! Investitions-Entscheidungen sollten auf der Grundlage von Unternehmens-Daten  und fernab jeglicher Spekulation getroffen werden. Ein Markt in dem die Manipulation viel zu oft zur Regel gehört, macht die Anleger zu bloßem Kanonenfutter.

Häufig scheuen sich geschädigte Anleger ohne Rechtschutzversicherung ihrem bereits verloren geglaubten Geld schlechtes hinterher zu werfen. Hohe Gerichts- und Anwaltskosten sowie unsichere Erfolgsaussichten halten daher viele Anleger von einer an sich Erfolg versprechenden Rechtsverfolgung ab. Der ESK bietet auch für solche Anleger Lösungen an.

In vielen Fällen wird das erbeutete Anlegergeld durch Geldwäsche dem Zugriff Dritter entzogen. Als Geldwäsche wird bezeichnet wenn man „schmutziges“ Geld in „sauberes“ Geld verwandelt. Die tatsächliche Herkunft des Geldes wird durch eine Reihe von Finanztransaktionen verschleiert. Dies gelingt meist durch Gründung einiger Briefkastenfirmen verteilt über viele Länder dieser Erde. Die Einschaltung von Treuhändern, Rechtsanwälten und diversen internationalen Business Services garantiert Anonymität. Fließt das Geld dann an den Betrüger zurück, ist es legal geworden, da es ja aus (scheinbar) legitimen Geschäften stammt.

Kriminelle Finanzinitiatoren kommen so zu erheblichem Reichtum, entziehen sich der Justiz, zahlen keinen Euro Steuer, Re-Investieren in legale Geschäfte und finanzieren weitere kriminelle Aktivitäten. Je reicher diese Betrüger werden umso angesehener werden Sie in ihrer gesellschaftlichen Position.

Opfer von Anlagebetrug sind niemals selbst schuld!

Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.

Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen  sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.

Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung