Deutschland ist das einzige Land in Europa, wo man seine
Mitmenschen so unverfroren mit Hilfe der Justiz finanziell ausnehmen kann. Mit
gebührenpflichtigen Abmahnungen kann man hier sehr schnell sehr reich werden.
Das deutsche Wettbewerbsrecht, Betroffene sprechen vom
„Abmahnunrecht“, bietet Abmahnanwälten und Abmahnvereinen eine Fülle von
Möglichkeiten, Geld auch aus den kleinsten Wettbewerbs- und Urheber
Rechtsverstößen zu schlagen. Das absurde
ist, dass sich auch diese „Abmahner“ als „Organ der öffentlichen Rechtspflege“
wahrnehmen. Hier wird mit frei
erfundenen Streitwerten dem wirtschaftlich Schwächeren der Boden unter den
Füßen weggezogen. Da werden kleine Unternehmen wegen mitunter an den Haaren
herbeigezogenen Rechtsverstößen mit Existenz bedrohenden Geldforderungen
konfrontiert.
Ist das in der Form
noch als Rechtspflege zu bezeichnen?
Wo „Rechtspflege“ einzig zu dem Zweck betrieben wird, den
Beteiligten Einkünfte zu verschaffen und zwar auf Kosten anderer, die letztlich
durch staatlichen Zwang veranlasst werden, die Mittel aufzubringen, da verdient
sie den Namen Rechtspflege nicht mehr. Das ist staatlich sanktionierte
Raubritterei.
Die Praxis der massenweisen Abmahnungen von Verkäufern auf
Internetportalen wie zum Beispiel ebay durch den IDO e.V. oder Autohäuser durch
den DUH Deutsche Umwelthilfe e.V. ist ebenso unmoralisch und asozial wie die
Fiktion eines Rentners, der lückenlos alle Parksünder erfasst und sich mit den
Ordnungsamt den Erlös der Strafmandate teilt. Sie ist unmoralisch und asozial,
sie ist unlauterer als die meisten beanstandeten Verstöße – aber sie ist nicht
rechtswidrig.
..und die Gerichte?
Straftäter müssen zum Teil wieder auf freien Fuß gesetzt
werden, weil die Gerichte angeblich überlastet sind und nicht im
vorgeschriebenen Zeitfenster tätig werden können. Bei Abmahnungen dagegen, hat
man binnen Stunden „für Recht“ gesorgt.
Gerichte und ihre Urteile zu kritisieren ist in Deutschland
ein No Go. Insbesondere wenn es um Verlautbarungen des Gottvaters der deutschen
Justiz, den BGH Bundesgerichtshof geht.
„Wenn tatsächlich Wettbewerbsverstöße lückenlos verfolgt
werden und damit zu einem Ableger des Strafrechts gemacht werden sollen, dann
gehört diese Aufgabe nicht in private Verfügungsgewalt, sondern in die Hände
einer Behörde, die der Dienstaufsicht, klar geregelten Verfahrensvorschriften
und letztlich parlamentarischer Kontrolle unterliegt“, fordert Horst Roosen,
Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
***
Der aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannte Journalist,
und Autor der Bücher
„Die Diesel-Lüge“ und
„Mit Vollgas gegen die Natur“
Holger Douglas ist
Autor des folgenden Beitrags
Recht und Urteil sind
oft zweierlei. BGH: Abmahnverein Deutsche Umwelthilfe (DUH) darf
weiterkassieren.
Eine weitere Ohrfeige für hart arbeitende und vom
Dieselskandal bedrohte Autohändler. Das grüne Netzwerk funktioniert engmaschig.
Der umstrittene Abmahnverein »Deutsche Umwelthilfe e.V.«
darf voraussichtlich weiter Unternehmen abmahnen und abkassieren. Das hat der
Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe heute nach ersten Beratungen verkündet.
Ein Autohändler aus Fellbach bei Stuttgart hatte unterstützt
von der KfZ-Innung Stuttgart geklagt. Die DUH betreibe Rechtsmissbrauch, wenn
sie Autohändler abmahne. Denn der Verein habe es vorrangig auf finanziellen
Gewinn abgesehen. Die DUH mahne pro Woche 30 Verstöße ab und führe rund 400
Gerichtsverfahren im Jahr. 2,2 Millionen Euro betrug laut DUH das
»Betriebsergebnis« allein im Jahr 2017. 2015 und 2016 waren das immerhin fast
fünf Millionen Euro. Um Verbraucherschutz gehe es der DUH also nicht.
Der Autohändler weigerte sich, auf eine Abmahnung hin zu
zahlen. Die Vorinstanzen gaben jedoch dem Abmahnverein Recht, das
Oberlandesgericht Stuttgart ließ Revision beim BGH zu. Doch jetzt sehen die
BGH-Richter kein rechtsmissbräuchliches Verhalten und keinen Anlass, die
Klagebefugnis infrage zu stellen, wie der Senatsvorsitzende Thomas Koch in
Karlsruhe sagte. Das Urteil mit Begründung wird in den nächsten Wochen
verkündet.
Alles rechtens also. Ein anderer Spruch aus Karlsruhe wäre
auch eine echte Überraschung gewesen. Gleichzeitig wären damit auch die engen
Verflechtungen zwischen DUH, Ministerien und Umweltbundesamt ins Wanken
geraten.
Es ist nicht erstaunlich, dass der BGH der DUH ihr
Millionengeschäft nicht versalzen wollte. DUH-Leute schleichen sich inkognito
in Autohäuser und überprüfen, ob CO2 Verbrauchsangaben groß genug zu lesen
sind. Stehen die zum Beispiel in zu kleiner Schrift auf den Tafeln neben Autos,
mahnt die DUH ab. Sie verschickt dazu Unterlassungserklärungen, die die
Autohändler unterschreiben sollen. Das kann richtig teuer für den Autohändler
werden. »Ökologische Marktüberwachung« nennen die DUH-Leute ihr einträgliche
Geschäft. Das finanziere neben den satten Gehältern von DUH-Geschäftsführer
Resch & Co auch den Kampf für saubere Luft, das sei letztlich im Sinne der
Verbraucher.
Eine weitere Ohrfeige für hart arbeitende und vom
Dieselskandal bedrohte Autohändler. Das grüne Netzwerk funktioniert engmaschig.
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