Die BaFin hat Herrn Fikret Öcal, Waldkraiburg, mit
Bescheid vom 29. März 2019 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene
Einlagengeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.
Herr Öcal nimmt unter der Firma Yering Ltd., Kingstown, St. Vincent
und die Grenadinen, Gelder deutscher und internationaler Investoren entgegen,
deren unbedingte Rückzahlung er verspricht. Damit betreibt er das
Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.
Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen
sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Quelle: © Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht / www.bafin.de
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Es gibt viele Wege die
man beschreiten kann um einen berechtigten Anspruch durchzusetzen.
Man sollte möglichst nur geringe oder keine Kosten
akzeptieren. So können Anspruchsinhaber den ESK Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung mit Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden
rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.
Grundsätzlich richtig
ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und
sollte diese auch konsequent durchsetzen!
Grundsätzlich falsch
ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.
Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder
in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer
an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen
Art geschädigt wird, kann die erlittene Beschädigung
schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer
kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten
Geld hinterher wirft.
Die Lösung des
Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in
Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie
Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Betroffenen
ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!
- Ab
sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst
außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis
beauftragen! Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend
zu machen ist in vielen Fällen einer sofortigen gerichtlichen Klage
zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich
wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen
Geltendmachung der Fall gewesen wäre.
Der Betroffene hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält
er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten
Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich
mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost
das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann
sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen
finanziellen Einbußen führen.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung
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