Dienstag, April 09, 2019

Investfinans AB: Anleger werden weiter abkassiert! ESK bündelt Anlegerinteressen und hilft! Eile ist geboten.

Bei dem Unternehmen Investfinans AB mit Sitz in Hägersten, Schweden sind Anleger schönen „Fake“-Meldungen im Internet aufgesessen. Die schönen Internetplatzierungen wie „Immobilieninvestitionen im dreistelligen Millionenbereich, „größter schwedischen Immobilienfonds“ , hohe Renditen mit „Festgeldern“ mit Renditen zwischen 3 - 9 % sind genauso falsch wie Angaben, dass bei Investfinans angeblich eine Einlagensicherung bis zu 100.000,- € bestehen soll.

In Wirklichkeit hat die Briefkastenfirma weder nennenswertes Vermögen oder Angestellte.

Zwar wurde der Fa. Investfinans AB nun auch von der BaFin mit Bescheid vom 03.04.2018 das Einlagengeschäft untersagt und die unverzügliche Rück-Abwicklung angeordnet, das hält die Verantwortlichen aber nicht davon ab, weiterhin Anleger abzukassieren. Zwar sind die Telefonnummern in Schweden wohl inzwischen nicht mehr erreichbar, jedoch werden Anleger inzwischen über neue Telefonnummern z.B. aus Luxemburg, über Telefon-„Drücker“ dazu überredet, weitere große Summen für einen angeblichen Börsengang von Investfinans zu investieren, oder, dass die Aktien von einer anderen Fa. übernommen werden würden.

Die Anleger sollen nun einfach Geld an Banken in den USA überweisen und Empfänger sind nun ebenfalls US-Unternehmen mit sinnigen Namen wie „ILLUMINA INC.“

Anlegern, die nicht noch weitere Summen anlegen wollen, wird damit gedroht, dass bei einem Squeeze-Out erhebliche Verluste drohen würden.

Diverse Anleger, die ihr Geld eigentlich wie vereinbart als einlagengesichertes Festgeld anlegen wollten, wird einfach mitgeteilt, dass nun anstatt der Festgeldanlage gleich der Börsengang durchgeführt wird und das Festgeld den Anlegern demnächst zurück bezahlt wird. Es braucht wohl nicht erwähnt zu werden, dass zur Zeit nur noch sehr optimistische und „leichtgläubige“ Anleger an die Rückzahlung des Festgeldes oder an einen „Börsengang“ glauben.

Betroffene Investfinans AB- können sich an den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung wenden.

Das ESK-Sofortinkasso hilft umgehend. So können eventuell noch Anlegergelder gerettet werden. Im widrigsten Fall können über die ESK-Vertrauensanwälte weitere Maßnahmen ergriffen werden.

Opfer von Anlagebetrug sind niemals selbst schuld!

Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.

Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen  sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.

Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

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