Bei dem Unternehmen Investfinans AB mit Sitz in Hägersten,
Schweden sind Anleger schönen „Fake“-Meldungen im Internet aufgesessen. Die schönen Internetplatzierungen wie
„Immobilieninvestitionen im dreistelligen Millionenbereich, „größter
schwedischen Immobilienfonds“ , hohe Renditen mit „Festgeldern“ mit Renditen
zwischen 3 - 9 % sind genauso falsch wie Angaben, dass bei Investfinans
angeblich eine Einlagensicherung bis zu 100.000,- € bestehen soll.
In Wirklichkeit hat die Briefkastenfirma weder nennenswertes
Vermögen oder Angestellte.
Zwar wurde der Fa. Investfinans AB nun auch von der BaFin
mit Bescheid vom 03.04.2018 das Einlagengeschäft untersagt und die
unverzügliche Rück-Abwicklung angeordnet, das hält die Verantwortlichen aber
nicht davon ab, weiterhin Anleger abzukassieren. Zwar sind die Telefonnummern
in Schweden wohl inzwischen nicht mehr erreichbar, jedoch werden Anleger
inzwischen über neue Telefonnummern z.B. aus Luxemburg, über Telefon-„Drücker“
dazu überredet, weitere große Summen für einen angeblichen Börsengang von
Investfinans zu investieren, oder, dass die Aktien von einer anderen Fa.
übernommen werden würden.
Die Anleger sollen nun einfach Geld an Banken in den USA
überweisen und Empfänger sind nun ebenfalls US-Unternehmen mit sinnigen Namen
wie „ILLUMINA INC.“
Anlegern, die nicht noch weitere Summen anlegen wollen, wird
damit gedroht, dass bei einem Squeeze-Out erhebliche Verluste drohen würden.
Diverse Anleger, die ihr Geld eigentlich wie vereinbart als
einlagengesichertes Festgeld anlegen wollten, wird einfach mitgeteilt, dass nun
anstatt der Festgeldanlage gleich der Börsengang durchgeführt wird und das
Festgeld den Anlegern demnächst zurück bezahlt wird. Es braucht wohl nicht
erwähnt zu werden, dass zur Zeit nur noch sehr optimistische und
„leichtgläubige“ Anleger an die Rückzahlung des Festgeldes oder an einen
„Börsengang“ glauben.
Betroffene Investfinans AB- können sich an den ESK Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung wenden.
Das ESK-Sofortinkasso hilft umgehend. So können eventuell
noch Anlegergelder gerettet werden. Im widrigsten Fall können über die ESK-Vertrauensanwälte
weitere Maßnahmen ergriffen werden.
Opfer von Anlagebetrug
sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem
Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge. Wer jemanden um
sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit
falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle
Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!
Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein
verlorenes Geld zurück zu bekommen.
Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu
werfen sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können
betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar
mit Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf
Erfolgsbasis beauftragen.
Grundsätzlich richtig
ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und
sollte diese auch konsequent durchsetzen!
Grundsätzlich falsch
ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.
Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder
in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer
an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen
Art geschädigt wird, kann die erlittene Beschädigung
schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer
kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten
Geld hinterher wirft.
Die Lösung des
Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in
Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie
Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht
Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!
Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs
den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst
außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis
beauftragen!
Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen
geltend zu machen ist in vielen Fällen einer sofortigen gerichtlichen
Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich
wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen
Geltendmachung der Fall gewesen wäre.
Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält
er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten
Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online
Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular
zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann
sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen
Einbußen führen.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung
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