Freitag, April 26, 2019

Credit Union EEIG kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Credit Union EEIG keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat.

Zudem verfügt das Unternehmen nicht über eine Erlaubnis oder Registrierung nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Die Credit Union EEIG untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Die Credit Union EEIG mit angeblichen Sitzen in 85106 Sundsvall, Schweden, und 78234 Engen, Deutschland, tritt an interessierte Anleger mit dem Angebot heran, (Mitgliedschafts-)Anteile (sogenannte „Units“ in einem „Unit-System“) von ihr zu erwerben. Darüber hinaus bietet das Unternehmen die Gewährung von zinslosen Gelddarlehen an jeden Gesellschafter an.

Durch seine Firmierung als „Credit Union“ erweckt das Unternehmen fälschlich den Eindruck, eine beaufsichtigte Genossenschaftsbank zu sein.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / www.bafin.de

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Es gibt viele Wege die man beschreiten kann um einen berechtigten Anspruch durchzusetzen.

Man sollte möglichst nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können Anspruchsinhaber den ESK Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Betroffenen ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

  • Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen! Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.

Der Betroffene hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

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