Bei dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
melden sich immer mehr von Investfinans AB um ihr Geld betrogene Anleger. Durch
diesen großen Zulauf Geschädigter gibt es viele neue Erkenntnisse, welche bei
der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen sehr hilfreich sind.
Aktuell sucht der ESK weitere Anleger, die ihren Anlagebetrag auf
ein Investfinans AB Konto bei einer deutschen Bank insbesondere bei der
Commerzbank einbezahlt haben.
Die Investfinans AB mit Sitz in Hägersten/Schweden hat
massenweise deutsche Kunden betrogen, teilweise um enorm hohe Beträge. „Diese
Kunden haben bei ihrer Anlageentscheidung auch den seriösen Bankadressen
vertraut“, berichtet Horst Roosen vom ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung.
Die meisten Anleger dürften ihr Investment bei der Svenska
Handelsbanken in Stockholm einbezahlt haben. Allerdings teilt nun ein
Investfinans-Anleger dem ESK mit, dass er seinen Anlagebetrag auf ein Konto bei
der Commerzbank in Deutschland einbezahlt hat. Daraus ergeben sich für die
geprellten Anleger nunmehr neue Ansätze für eine mögliche
Schadenswiedergutmachung nicht nur in Schweden sondern auch in
Deutschland.
„Bei Anlagebetrug
besteht auch immer der Verdacht der Geldwäsche“, stellt Roosen fest.
Deshalb sind Banken gehalten, um es potentiellen Betrügern
nicht zu einfach zu machen, ihre Kunden vor Kontoeröffnung genau zu überprüfen.
Sowohl in Schweden als auch in Deutschland unterliegen
Banken dem Anti-Geldwäschegesetz. Die Banken sind dafür verantwortlich,
unverzüglich einen Verdacht auf Geldwäsche bei ihrer Geschäftstätigkeit den
Behörden zu melden. Geldwäsche ist eine Straftat.
Banken müssen eine Risikobewertung ihrer Kunden vornehmen,
wenn der Verdacht auf Geldwäsche
besteht. Die Banken haben sich mit Sicherheit über die Geschäftstätigkeit und
die angebotenen Dienstleistungen von Investfinans AB informiert. Dabei hätte
den Banken zumindest auffallen müssen, dass Investfinans AB für die ausgeübte
Tätigkeit über keine Genehmigung der Schwedischen Finanzaufsicht verfügt. Da es
sich bei den Zahlungseingängen auf dem Konto von Investfinans AB offensichtlich
um große Summen handelt, hätten sich die Banken über die Tätigkeit ihres Kunden
viel genauer informieren müssen als es offensichtlich tatsächlich der Fall
gewesen ist. Laut schwedischem Handelsregister besitzt die Firma Investfinans
AB kein nennenswertes Vermögen.
Es ist auch nicht
ausreichend wenn die Bank nur bei Kontoeröffnung den Kunden überprüft.
Die Bank muss regelmäßig ihren Kunden bewerten und bei
Bedarf auch die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Die Bank muss über ein solides
Wissen über ihre Kunden und ihre Angelegenheiten verfügen, um die
Möglichkeit von Geldwäsche zu
verhindern.
- Ohne
ausreichend vertiefte Kenntnis über die Tätigkeit von Investfinans AB
hätten die Banken eigentlich keine
Geschäftsbeziehung eingehen
dürfen. Aus der Tatsache, dass Finansinvest AB über keine Genehmigung
der Finanzaufsicht verfügte, hätte sich schon der Verdacht auf Geldwäsche
ergeben müssen.
Interessant wird auch sein, wie die Banken zur
Identifizierung und Überprüfung der Kundenidentität vorgegangen sind. Diese
Informationen sind äußerst wichtig, das zeigt sich jetzt im Fall Investfinans
AB, wo es darum geht festzustellen, wer hat Zugriff auf Konto und Geld und
wohin und an wen ist das Geld abgeflossen.
Die Banken werden
nunmehr zu drängenden Fragen bezüglich Investfinans AB dem ESK Rede und Antwort
stehen müssen.
Wer in der Lage gewesen ist
so eine, für viele Anleger glaubhafte solide und seriöse Fassade aufzubauen und
damit so unerhört viel Geld einsammeln konnte, wird natürlich auch versuchen
die Spur des ergaunerten Geldes zu verwischen.
Um nun möglichst zu
verhindern dass das erbeutete Anlegergeld durch Geldwäsche dem Zugriff Dritter
entzogen wird, ist rasches Handeln wichtig, sagt Horst Roosen vom ESK Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung.
- Da die Anleger massiv getäuscht wurden und Investfinans
AB auch über keine Genehmigung der schwedischen Finanzaufsichtsbehörde
verfügt, haben die Anleger einen Rechtsanspruch auf Rückzahlung ihres eingezahlten Geldes.
Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs
den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem zunächst
außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis
beauftragen!
Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen
geltend zu machen ist in vielen Fällen einer sofortigen gerichtlichen
Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene
nämlich wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer
gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein
Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich
einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall
entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online
Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular
zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann
sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen
finanziellen Einbußen führen.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur
Durchsetzung
von Geldansprüchen auf
Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund
gegen Kapitalvernichtung
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