Anleger, die ihr Geld in Gold der Cosma-Gruppe investiert
haben, können jetzt ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Die
regulären Insolvenzverfahren über die Cosma Deutschland AG (Az.: 30 IN
1026/16), die Cosma Service GmbH (Az.: 10 IN 1027/16) und die Cosma Verwaltung
GmbH (Az.: 20 IN 1028/16) wurden am 2. März 2017 eröffnet.
Für die Gläubiger sind bei der Forderungsanmeldung
unterschiedliche Fristen zu beachten. Forderungen gegen die Cosma Deutschland
AG können bis zum 9. Juni 2017 angemeldet werden, Ansprüche gegen die Cosma
Service GmbH können bis zum 2. Juni 2017 angemeldet werden und bei der Cosma
Verwaltung GmbH endet die Frist am 12. Mai 2017.
Für die geschädigten
Anleger der Cosma-Gruppe ist mit der Eröffnung der Hauptinsolvenzverfahren und
der Möglichkeit, Forderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden, ein wichtiger
Zwischenschritt erreicht, um ihren Schaden zu kompensieren. Denn nach Angaben
der Staatsanwaltschaft Mannheim wurden im Rahmen der Ermittlungen wegen des
Verdachts auf gewerbsmäßigen Betrug umfangreiche Vermögenswerte sichergestellt.
Inwieweit die Forderungen der Gläubiger im Insolvenzverfahren befriedigt werden
können, ist maßgeblich von der zur Verfügung stehenden Insolvenzmasse abhängig.
„Darum sollten die Forderungen unbedingt form- und fristgerecht angemeldet
werden. Denn nur angemeldete Forderungen können im Insolvenzverfahren auch berücksichtigt
werden“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Simon Kanz.
Auch wenn umfangreiche Vermögenswerte sichergestellt werden
konnten, ist in der Regel aber nicht davon auszugehen, dass die Insolvenzmasse
ausreicht, um alle Forderungen der Gläubiger befriedigen zu können. Mit anderen
Worten: Die Anleger müssen immer noch mit Verlusten rechnen. „Um dies zu
verhindern, können aber noch weitere rechtliche Schritte geprüft werden“, so
Rechtsanwalt Kanz.
Die Anleger konnten in ein Goldanlagemodell der Cosma-Gruppe
investieren. Das sollte ihnen eine jährliche Rendite von 8 Prozent bescheren.
Doch Ende 2016 gab es ein jähes Erwachen. Die Staatsanwaltschaft Mannheim
teilte mit, dass sie gegen mehrere Unternehmensverantwortliche ein
Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs eingeleitet
habe. Demnach besteht der Verdacht, dass Anleger seit Ende 2014 durch
unzutreffende Angaben über die Sicherheit und die zu erwartende Rendite des
Anlagemodells getäuscht wurden. Es lägen Anhaltspunkte vor, dass die
Anlegergelder nicht in der versprochenen Höhe zum Goldankauf verwendet wurden
und nicht in der vertraglich zugesicherten Höhe als Sondervermögen verwahrt
wurden. Außerdem habe die Staatsanwaltschaft auch kein tragfähiges Konzept zur
Erwirtschaftung der zugesagten Renditen feststellen können.
„Sollte sich der Betrugsverdacht bestätigen, können
Schadensersatzansprüche gegen die Unternehmensverantwortlichen geltend gemacht
werden. Forderungen können aber auch gegen die Anlageberater bzw. Vermittler
entstanden sein. Sie hätten die Anleger über die bestehenden Risiken aufklären
müssen und auch die Plausibilität des Geschäftsmodells prüfen müssen. Wurden
diese Pflichten verletzt, können Schadensersatzansprüche entstanden sein“,
erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.
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Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte
empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer
fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt
oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht
spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
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Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit
dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Cosma Gruppe anschließen.
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bei dem BSZ e.V. angefordert werden
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