Das Leben birgt viele Risiken. Wenn es hart auf hart kommt,
ist jedoch Schluss mit lustig. Insbesondere bei den
Versicherungsgesellschaften! Wer Schaden erleidet, hat Ansprüche – so steht es
zumindest geschrieben!
Es häufen sich Versicherungsfälle in welchen den
Anspruchsforderungen jedoch nicht entsprochen wird. Der Versicherte bekommt in
diesen Fällen kein Geld, oder viel weniger als ihm eigentlich zustehen würde.
Die Selbsthilfegemeinschaft Versicherung zahlt nicht!“
bietet betroffenen Versicherten die Möglichkeit von Vertrauensanwälten der
Selbsthilfegemeinschaft kostenlos Ihre Erstattungsansprüche prüfen zu lassen.
Zahlreiche Erfolge machen den Versicherten Mut, gegenüber
den Versicherungsgesellschaften bzw. Krankenkassen bei der Verfolgung ihrer
Erstattungsansprüche hartnäckig zu bleiben.
Besteht auf Seiten der Versicherten eine
Rechtsschutzversicherungen, bestehen zudem gute Chancen, dass diese die
Anwalts- und Gerichtskosten für das Verfahren übernehmen.
Wenn es um die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Ihre
Versicherung / Krankenversicherung geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von
entscheidender Bedeutung. Die Vertrauensanwälte der „Selbsthilfegemeinschaft
Versicherung zahlt nicht!“ geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer
Chancen, die Ansprüche gegen Ihre
Versicherung bzw. Krankenkasse durchzusetzen.
Auch Sie wollen den Ablehnungsbescheid Ihrer Versicherung
professionell überprüfen lassen und sich auf den letzten Stand der Dinge
bringen lassen? Die Vertrauensanwälte
stehen für Ihre Fragen gerne jederzeit zur Verfügung.
Damit die Versicherten nicht befürchten müssen, dass ihnen
schon ihre ersten Fragen eine hohe Anwaltsrechnung beschert, ist für diese als
Fördermitglieder der „Selbsthilfegemeinschaft Versicherung zahlt nicht!“ eine
erste Orientierungsberatung durch einen spezialisierten Vertrauensanwalt
kostenlos.
Betroffene Versicherte können jetzt die Aufnahme als
Fördermitglied zu der „Selbsthilfegemeinschaft Versicherung zahlt nicht!“
beantragen. Die Höhe des Förderbeitrags beträgt einmalig 75.- Euro.
Folgebeiträge werden nicht erhoben, können aber jederzeit gerne freiwillig in
jeder Höhe geleistet werden.
Link zur Anmeldung
Fördermitglieder der
„Selbsthilfegemeinschaft Versicherung zahlt nicht!“ können von den
Vertrauensanwälten kostenlos Ihre Erstattungsansprüche prüfen lassen.
Selbsthilfegemeinschaft Versicherung zahlt nicht
c/o Fine Products Selection Ltd.
Zweigniederlassung Dieburg
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
D 64807 Dieburg
Telefon: 06071- 9816812
Telefax: 06071-9816829
EMail: info@feine-produkte.de
Internet: http://www.versicherung-zahlt-nicht.net
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