Freitag, März 10, 2017

VW-Aktionäre können sich Musterverfahren gegen Volkswagen anschließen

Geschädigte VW-Aktionäre, die bislang noch nicht gegen den Volkswagen-Konzern geklagt haben, können sich nun dem Musterverfahren anschließen. Das OLG Braunschweig hat am 8. März 2017 den Musterkläger benannt.

„Sobald das Musterverfahren im elektronischen Bundesanzeiger bekanntgegeben ist, können sich VW-Aktionäre, die noch keine Klage eingereicht haben, dem Musterverfahren anschließen. Die Frist dazu beträgt sechs Monate“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Durch die Anmeldung wird die Verjährung der Ansprüche gehemmt. Nach den gesetzlichen Vorschriften muss die Anmeldung schriftlich beim OLG Braunschweig durch einen Rechtsanwalt erfolgen. „Das Musterverfahren ist für geschädigte VW-Aktionäre die kostengünstige Möglichkeit, ihre Interessen zu wahren und Schadensersatzansprüche geltend zu machen“, erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Wie das OLG Braunschweig mitteilte, wurde aus den Klägern von insgesamt 1470 Anlegerklagen gegen die Volkswagen AG die Deka Investment GmbH und damit ein institutioneller Anleger als Musterkläger ausgewählt. Die Schadenssumme der 1470 Klagen beziffert das OLG Braunschweig auf ca. 1,9 Milliarden Euro. Hinzu kommen noch etwa 70 weitere Klagen, die beim Landgericht Braunschweig anhängig sind, sodass sich das Gesamtvolumen der Schadensersatzklagen auf rund 8,8 Milliarden Euro beläuft. „Gut möglich, dass diese Summe noch steigt, wenn die geschädigten VW-Aktionäre von ihrer Möglichkeit Gebrauch machen, sich noch beim OLG anzumelden“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Im Herbst 2015 wurde zunächst in den USA bekannt, dass Volkswagen die Abgaswerte bei Dieselmotoren manipuliert hat. Weltweit sind ca. 11 Millionen Fahrzeuge davon betroffen. Die VW-Aktie erlebte daraufhin einen Kursrutsch und die Verluste der Aktionäre konnten bislang nicht wieder aufgefangen werden. In dem Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz, kurz KapMuG-Verfahren, wird geklärt, ob die Aktionäre Anspruch auf Schadensersatz haben. Dies ist der Fall, wenn sich herausstellt, dass die Volkswagen AG gegen ihre Informationspflichten verstoßen und die Öffentlichkeit zu spät über die Manipulationen in Kenntnis gesetzt hat. Nach dem Wertpapierhandelsgesetz müssen Insider-Informationen, die den Kurs der Aktie maßgeblich beeinflussen können, unverzüglich im Wege einer Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht werden.

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Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft Ihrer Wahl anschließen.

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