Geschädigte VW-Aktionäre, die bislang noch nicht gegen den
Volkswagen-Konzern geklagt haben, können sich nun dem Musterverfahren
anschließen. Das OLG Braunschweig hat am 8. März 2017 den Musterkläger benannt.
„Sobald das Musterverfahren im elektronischen Bundesanzeiger
bekanntgegeben ist, können sich VW-Aktionäre, die noch keine Klage eingereicht
haben, dem Musterverfahren anschließen. Die Frist dazu beträgt sechs Monate“,
sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank-
und Kapitalmarktrecht. Durch die Anmeldung wird die Verjährung der Ansprüche
gehemmt. Nach den gesetzlichen Vorschriften muss die Anmeldung schriftlich beim
OLG Braunschweig durch einen Rechtsanwalt erfolgen. „Das Musterverfahren ist
für geschädigte VW-Aktionäre die kostengünstige Möglichkeit, ihre Interessen zu
wahren und Schadensersatzansprüche geltend zu machen“, erklärt der BSZ e.V.
Anlegerschutzanwalt.
Wie das OLG Braunschweig mitteilte, wurde aus den Klägern
von insgesamt 1470 Anlegerklagen gegen die Volkswagen AG die Deka Investment
GmbH und damit ein institutioneller Anleger als Musterkläger ausgewählt. Die
Schadenssumme der 1470 Klagen beziffert das OLG Braunschweig auf ca. 1,9
Milliarden Euro. Hinzu kommen noch etwa 70 weitere Klagen, die beim Landgericht
Braunschweig anhängig sind, sodass sich das Gesamtvolumen der
Schadensersatzklagen auf rund 8,8 Milliarden Euro beläuft. „Gut möglich, dass
diese Summe noch steigt, wenn die geschädigten VW-Aktionäre von ihrer
Möglichkeit Gebrauch machen, sich noch beim OLG anzumelden“, so Rechtsanwalt
Cäsar-Preller.
Im Herbst 2015 wurde zunächst in den USA bekannt, dass
Volkswagen die Abgaswerte bei Dieselmotoren manipuliert hat. Weltweit sind ca.
11 Millionen Fahrzeuge davon betroffen. Die VW-Aktie erlebte daraufhin einen
Kursrutsch und die Verluste der Aktionäre konnten bislang nicht wieder
aufgefangen werden. In dem Musterverfahren nach dem
Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz, kurz KapMuG-Verfahren, wird geklärt, ob
die Aktionäre Anspruch auf Schadensersatz haben. Dies ist der Fall, wenn sich
herausstellt, dass die Volkswagen AG gegen ihre Informationspflichten verstoßen
und die Öffentlichkeit zu spät über die Manipulationen in Kenntnis gesetzt hat.
Nach dem Wertpapierhandelsgesetz müssen Insider-Informationen, die den Kurs der
Aktie maßgeblich beeinflussen können, unverzüglich im Wege einer
Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht werden.
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Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte
empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer
fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt
oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht
spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger
einsetzen.
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Ansprüchen aus
diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die
BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die
Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ
Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit
dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
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