Dienstag, März 14, 2017

SAARLÄNDISCHES OBERLANDESGERICHT LEHNT ZAHLUNGSVERPFLICHTUNG BEI CLF AG AB

Zahlreiche Anleger der atypisch stillen Gesellschaft CLF Car Lease und Factoring AG i.L. werden durch den Abwickler Robert Kramer auf Rückzahlung negativer Kapitalkontostände in Anspruch genommen. Die CLF AG ist durch Verfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BAFin) vom 06.10.2011 aufgelöst worden.

Da den Anlegern bereits im Gesellschaftsvertrag das Recht eingeräumt worden war, jährlich gewinnunabhängige Entnahmen tätigen zu dürfen, haben sich im Laufe der Jahre bei zahlreichen Anlegern nun negative Kapitalkontostände durch diese Entnahmen gebildet. Diese negativen Kapitalkontostände fordert die in Liquidation befindliche Gesellschaft nun zurück – sie verklagt ihre Anleger auf Zahlung.

Das Saarländische OLG hat bereits mit Urteil vom 15.02.2017 zum zweiten Mal die Rechtsauffassung der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Fachanwälte Dr. Morgenstern bestätigt, nach der Forderungen der Gesellschaft aktuell überhaupt nicht bestehen bzw. nicht nachgewiesen wurden. Insbesondere wurde eindeutig festgestellt, dass seitens des Liquidators keine Berechtigung zum Innenausgleich der Gesellschafter besteht. Dies wurde immer wieder vom Liquidator als Rechtfertigung für seine Forderungen gegenüber den Anlegern angeführt.

Die Revision gegen diese Entscheidung wurde durch das Saarländische Oberlandesgericht ausdrücklich nicht zugelassen.

Betroffene Anleger haben somit sehr gute Argumente, um sich gegen die Rückforderungsbegehren der Fondsgesellschaften CLF Car Lease und Factoring AG i.L. sowie gegen die der Schwestergesellschaften Innova, Innova2, MLR und MLR zur Wehr zu setzen.

Auch Sie wollen Ihre Kapitalanlage professionell durch BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht  und Fachanwälte für Steuerrecht, stehen für Ihre Fragen gerne jederzeit zur Verfügung.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht,

ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft CLF Car Lease und Factoring AG i.L anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die  BSZ e.V. Interessengemeinschaft BSZ e.V. Interessengemeinschaft CLF Car Lease und Factoring AG i.L kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:

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Groß-Zimmerner-Str. 36a
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Telefon: 06071-9816810

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