LG Marburg spricht Schadenersatz gegen Vermittlerin zu!
Oftmals sehr gute Chancen auf Schadensersatz! Anleger schließen sich dem BSZ
e.V. an!
Die BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner
Rechtsanwälte mbB weist Geschädigte erneut aus aktuellem Anlass darauf hin,
dass in vielen Fällen gute Chancen bestehen sollten, gegen die jeweiligen
Vermittler der BWF-Anlage Schadensersatz durchzusetzen.
Erneut hat ein Landgericht, im konkreten Fall das
Landgericht Marburg, mit -noch nicht rechtskräftigem- Urteil vom 13.02.2017,
das von dieser BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei erstritten wurde, eine
Vermittlerin zum vollständigen Schadensersatz an den dortigen Anleger
verurteilt. Das Landgericht Marburg ist auch in diesem Fall vollständig der
Begründung von Dr. Späth & Partner gefolgt, dass das Geschäftsmodell bei
der BWF-Stiftung nicht plausibel war, was ein Vermittler auch hätte erkennen
können.
Damit sind bisher Vermittler in allen von den BSZ
e.V.-Vertrauensanwälten Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB geführten
Prozessen, die bereits entschieden wurden, zum vollständigen Schadensersatz
verurteilt worden oder haben gerichtlichen oder bereits außergerichtlichen
Vergleichen zugestimmt.
So hatte z. B. vor kurzem das LG Frankenthal in einem von den
BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten erstrittenen, noch nicht rechtskräftigen, Urteil
vom Dezember 2016 dieses den dortigen Anlageberater zum vollständigen Schadensersatz
in Höhe von 13.100,- € sowie 40.000,- € an die dortigen beiden Kläger
verurteilt, Zug um Zug gegen Übertragung der jeweiligen Beteiligung, weil laut
LG Frankenthal den dortigen Klägern vom Berater keine Hinweise auf das
Ausfallrisiko erteilt wurde und der Berater nicht die Plausibilität der Anlage
in dem notwendigen Umfang geprüft hatte.
Weiter liegen -inzwischen rechtskräftige- Urteile der
Landgericht Hof, Berlin, Bernau und Frankfurt/Oder vor, die von den BSZ
e.V.-Vertrauensanwälten erstritten wurden und in denen Vermittler ebenfalls zum
Schadensersatz verurteilt wurden.
Auch bereits außergerichtlich, d. h., ohne Klageverfahren,
konnten die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte bereits sehr gute Erfolge erzielen, so
konnten z. B. in einem gerichtlichen Vergleich und bereits mehreren
außergerichtlichen Vergleichen Dr. Späth erreichen, dass Vermittler dazu bereit
waren, den dortigen Anlegern Beträge jeweils über 50 % der Schadenssumme
auszubezahlen, im Einzelfall Beträge zwischen ca. 5.750,- – 50.000,- €. In allen
diesen Vergleichs-Fällen wurde den jeweiligen Anlegern auch bereits der
Vergleichsbetrag vollständig ausbezahlt!
Es zeigt sich somit ganz klar, dass sich die Strategie der
BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte gegen die jeweiligen Vermittler der Anlage der BWF-Stiftung
vorzugehen, in vielen Fällen als richtig erwiesen hat, vor allem, weil sich
inzwischen herausgestellt hat, dass gegen andere Verantwortliche oftmals
deutlich schwieriger Schadensersatz durchzusetzen ist.
Dies ist nach Ansicht dieser Anwälte umso wichtiger, als nur
geringe Aussichten auf Schadenskompensation im Insolvenzverfahren bestehen
dürften, die Insolvenzquote dürfte vermutlich nur gering ausfallen.
In vielen Fällen sollten Anleger daher nach Ansicht der BSZ
e.V.-Vertrauensanwälte prüfen lassen, ob sie nicht ihren Vermittler haftbar
machen können, es sollte keine wertvolle Zeit mehr verloren werden, weil bei
der Vollstreckung das Prinzip gilt: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“ Anleger
der BWF-Stiftung können sich daher gerne der BSZ e.V.-IG „BWF-Stiftung“
anschließen.
Auch Sie wollen Ihren Vertrag professionell überprüfen
lassen und sich auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen? Die BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte stehen für Ihre
Fragen gerne jederzeit zur Verfügung.
Weitere Anleger können sich im Rahmen der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Berliner
Wirtschafts und Finanz-Stiftung (BWF)von den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten
kostenlos beraten lassen. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ
e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Berliner
Wirtschafts und Finanz-Stiftung (BWF) anschließen.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Prozessfinanzierung
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht
auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu
haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von
geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert
ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt
der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht
- geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche
Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! -
Sie haben nicht das geringste Risiko!
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft
Berliner Wirtschafts und Finanz-Stiftung (BWF) anschließen.
Weitere Informationen so wie ein
Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Berliner
Wirtschafts und Finanz-Stiftung (BWF) können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
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veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
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unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung.
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