Donnerstag, März 02, 2017

BWF-Stiftung: BSZ e.V.-Vertrauensanwälte erstreiten erneut Rückabwicklung!

LG Marburg spricht Schadenersatz gegen Vermittlerin zu! Oftmals sehr gute Chancen auf Schadensersatz! Anleger schließen sich dem BSZ e.V. an!

Die BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB weist Geschädigte erneut aus aktuellem Anlass darauf hin, dass in vielen Fällen gute Chancen bestehen sollten, gegen die jeweiligen Vermittler der BWF-Anlage Schadensersatz durchzusetzen.

Erneut hat ein Landgericht, im konkreten Fall das Landgericht Marburg, mit -noch nicht rechtskräftigem- Urteil vom 13.02.2017, das von dieser BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei erstritten wurde, eine Vermittlerin zum vollständigen Schadensersatz an den dortigen Anleger verurteilt. Das Landgericht Marburg ist auch in diesem Fall vollständig der Begründung von Dr. Späth & Partner gefolgt, dass das Geschäftsmodell bei der BWF-Stiftung nicht plausibel war, was ein Vermittler auch hätte erkennen können.

Damit sind bisher Vermittler in allen von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB geführten Prozessen, die bereits entschieden wurden, zum vollständigen Schadensersatz verurteilt worden oder haben gerichtlichen oder bereits außergerichtlichen Vergleichen zugestimmt.

So hatte z. B. vor kurzem das LG Frankenthal in einem von den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten erstrittenen, noch nicht rechtskräftigen, Urteil vom Dezember 2016 dieses den dortigen Anlageberater zum vollständigen Schadensersatz in Höhe von 13.100,- € sowie 40.000,- € an die dortigen beiden Kläger verurteilt, Zug um Zug gegen Übertragung der jeweiligen Beteiligung, weil laut LG Frankenthal den dortigen Klägern vom Berater keine Hinweise auf das Ausfallrisiko erteilt wurde und der Berater nicht die Plausibilität der Anlage in dem notwendigen Umfang geprüft hatte.

Weiter liegen -inzwischen rechtskräftige- Urteile der Landgericht Hof, Berlin, Bernau und Frankfurt/Oder vor, die von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten erstritten wurden und in denen Vermittler ebenfalls zum Schadensersatz verurteilt wurden.

Auch bereits außergerichtlich, d. h., ohne Klageverfahren, konnten die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte bereits sehr gute Erfolge erzielen, so konnten z. B. in einem gerichtlichen Vergleich und bereits mehreren außergerichtlichen Vergleichen Dr. Späth erreichen, dass Vermittler dazu bereit waren, den dortigen Anlegern Beträge jeweils über 50 % der Schadenssumme auszubezahlen, im Einzelfall Beträge zwischen ca. 5.750,- – 50.000,- €. In allen diesen Vergleichs-Fällen wurde den jeweiligen Anlegern auch bereits der Vergleichsbetrag vollständig ausbezahlt!

Es zeigt sich somit ganz klar, dass sich die Strategie der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte gegen die jeweiligen Vermittler der Anlage der BWF-Stiftung vorzugehen, in vielen Fällen als richtig erwiesen hat, vor allem, weil sich inzwischen herausgestellt hat, dass gegen andere Verantwortliche oftmals deutlich schwieriger Schadensersatz durchzusetzen ist.

Dies ist nach Ansicht dieser Anwälte umso wichtiger, als nur geringe Aussichten auf Schadenskompensation im Insolvenzverfahren bestehen dürften, die Insolvenzquote dürfte vermutlich nur gering ausfallen.

In vielen Fällen sollten Anleger daher nach Ansicht der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte prüfen lassen, ob sie nicht ihren Vermittler haftbar machen können, es sollte keine wertvolle Zeit mehr verloren werden, weil bei der Vollstreckung das Prinzip gilt: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“ Anleger der BWF-Stiftung können sich daher gerne der BSZ e.V.-IG „BWF-Stiftung“ anschließen.

Auch Sie wollen Ihren Vertrag professionell überprüfen lassen und sich auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen? Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  stehen für Ihre Fragen gerne jederzeit zur Verfügung.

Weitere Anleger können sich im Rahmen der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Berliner Wirtschafts und Finanz-Stiftung (BWF)von den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten kostenlos beraten lassen. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Berliner Wirtschafts und Finanz-Stiftung (BWF) anschließen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Prozessfinanzierung
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Berliner Wirtschafts und Finanz-Stiftung (BWF) anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Berliner Wirtschafts und Finanz-Stiftung (BWF) können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

drspä

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                     www.anwalts-toplisten.de

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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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