Wer mit einer Krankheit zu kämpfen hat und krankenversichert ist, denkt eigentlich nicht daran, dass ihm seine Krankenkasse für eventuell notwendig werdende medizinische Leistungen die Kostenübernahme verweigern könnte. Dies passiert aber öfter als man gemeinhin denkt.
Wer krank ist, möchte sich nicht auch noch Sorgen um seinen
Versicherungsschutz machen müssen. Aber genau das passiert täglich vielen
Versicherten. Die Begründung warum die Leistung verweigert wird, ist oft nicht
nachvollziehbar und mit Floskeln aus dem Werbeprospekt der Kasse bestückt. Oft
ist das Ablehnungsschreiben ein Textbaustein aus dem
Datenverabeitungs-Ablehnungs-Programm der Versicherung.
Beispiel:
„Sehr geehrter Herr……… eine Kostenübernahme für die von
Ihnen beantragte Untersuchung ist leider nicht möglich. Als Mitglied unserer Kasse können Sie sicher
sein, die medizinisch notwendigen und sinnvollen Leistungen zur Sicherung und
Verbesserung ihrer Gesundheit als Vertragsleistung zu erhalten. Dabei vertrauen
wir nicht nur auf herkömmliche Methoden, sondern stehen auch neuen
Behandlungsmaßnahmen aufgeschlossen gegenüber. Dies gilt insbesondere, wenn
vertragsärztliche Methoden bereits ausgeschöpft wurden. Usw., usw……….“
Das ist reine Werbe-Lyrik bei welcher der Betroffene Patient
sich gelinde gesagt auf den Arm genommen fühlt. Die Anspruchsverweigerung hat nach
Meinung des Autors ausschließlich finanzielle Gründe.
Horst Roosen, 76 Jahre alt, Krebspatient und Initiator der „Selbsthilfegemeinschaft
Versicherung zahlt nicht!“ hat die Erfahrung gemacht, dass eigener Widerspruch
gegen den Ablehnungsbescheid, auch wenn er fachlich und sachlich sauber
begründet ist, alle geforderten medizinischen Unterlagen eingereicht wurden und
flankierend auch noch von den behandelnden Ärzten unterstützt wird, an der
Ablehnung nichts ändert.
Wem als Versicherten eine Leistung verweigert wurde, kann
natürlich seiner Krankenkasse einen Brief schreiben und Gründe aufführen, warum
er glaubt, dass die Ablehnung zu Unrecht erfolgt ist und um erneute Prüfung
bitten. Er kann jede Menge medizinischer Unterlagen, Röntgenergebnisse,
Laborergebnisse, Arztbriefe usw. beifügen, der Versicherer wird in der Regel
trotzdem bei seiner ablehnenden Haltung bleiben.
In medizinischen Kreisen kennt man ganz genau jene
Krankenkassen die schnell ablehnen, in der Hoffnung, dass der Versicherte sich
nicht wehrt. Diese Vorgehensweise hat System. So werden Kosten gedrückt auf
Kosten der Versicherten. Roosen glaubt, dass noch nicht einmal 10% der
Versicherten die von ihrer Krankenkasse einen ablehnenden Bescheid erhalten,
sich dagegen juristisch zur Wehr setzen. Ein gutes Geschäft für die
betreffenden Krankenkassen.
„Wenn es um die Durchsetzung von Ansprüchen gegen die Krankenversicherung
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung und den
sollte man als betroffener Patient auch unbedingt in Anspruch nehmen“, sagt
Roosen.
Die Vertrauensanwälte der „Selbsthilfegemeinschaft Versicherung
zahlt nicht!“ geben Betroffenen eine erste ehrliche Einschätzung ihrer Chancen, die Ansprüche gegen ihre Versicherung bzw.
Krankenkasse durchzusetzen.
Damit die Versicherten nicht befürchten müssen, dass ihnen
schon ihre ersten Fragen eine hohe Anwaltsrechnung beschert, ist für diese als
Fördermitglieder der „Selbsthilfegemeinschaft Versicherung zahlt nicht!“ eine
erste Orientierungsberatung durch einen spezialisierten Vertrauensanwalt
kostenlos.
Betroffene Versicherte können jetzt die Aufnahme als
Fördermitglied zu der „Selbsthilfegemeinschaft Versicherung zahlt nicht!“ beantragen.
Die Höhe des Förderbeitrags beträgt einmalig 75.- Euro. Folgebeiträge werden
nicht erhoben, können aber jederzeit gerne freiwillig in jeder Höhe geleistet
werden.
Link zur Anmeldung
Fördermitglieder der „Selbsthilfegemeinschaft Versicherung
zahlt nicht!“ können von den Vertrauensanwälten kostenlos Ihre Erstattungsansprüche
prüfen lassen.
Selbsthilfegemeinschaft Versicherung zahlt nicht
c/o Fine Products Selection Ltd.
Zweigniederlassung Dieburg
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
D 64807 Dieburg
Telefon: 06071- 9816812
Telefax: 06071-9816829
EMail: info@feine-produkte.de
Internet: http://www.versicherung-zahlt-nicht.net
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