Montag, März 20, 2017

Gold der Cosma-Gruppe: Anleger können Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden

Anleger, die ihr Geld in Gold der Cosma-Gruppe investiert haben, können jetzt ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Die regulären Insolvenzverfahren über die Cosma Deutschland AG (Az.: 30 IN 1026/16), die Cosma Service GmbH (Az.: 10 IN 1027/16) und die Cosma Verwaltung GmbH (Az.: 20 IN 1028/16) wurden am 2. März 2017 eröffnet.

Für die Gläubiger sind bei der Forderungsanmeldung unterschiedliche Fristen zu beachten. Forderungen gegen die Cosma Deutschland AG können bis zum 9. Juni 2017 angemeldet werden, Ansprüche gegen die Cosma Service GmbH können bis zum 2. Juni 2017 angemeldet werden und bei der Cosma Verwaltung GmbH endet die Frist am 12. Mai 2017.

 Für die geschädigten Anleger der Cosma-Gruppe ist mit der Eröffnung der Hauptinsolvenzverfahren und der Möglichkeit, Forderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden, ein wichtiger Zwischenschritt erreicht, um ihren Schaden zu kompensieren. Denn nach Angaben der Staatsanwaltschaft Mannheim wurden im Rahmen der Ermittlungen wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Betrug umfangreiche Vermögenswerte sichergestellt. Inwieweit die Forderungen der Gläubiger im Insolvenzverfahren befriedigt werden können, ist maßgeblich von der zur Verfügung stehenden Insolvenzmasse abhängig. „Darum sollten die Forderungen unbedingt form- und fristgerecht angemeldet werden. Denn nur angemeldete Forderungen können im Insolvenzverfahren auch berücksichtigt werden“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Simon Kanz.

Auch wenn umfangreiche Vermögenswerte sichergestellt werden konnten, ist in der Regel aber nicht davon auszugehen, dass die Insolvenzmasse ausreicht, um alle Forderungen der Gläubiger befriedigen zu können. Mit anderen Worten: Die Anleger müssen immer noch mit Verlusten rechnen. „Um dies zu verhindern, können aber noch weitere rechtliche Schritte geprüft werden“, so Rechtsanwalt Kanz.

Die Anleger konnten in ein Goldanlagemodell der Cosma-Gruppe investieren. Das sollte ihnen eine jährliche Rendite von 8 Prozent bescheren. Doch Ende 2016 gab es ein jähes Erwachen. Die Staatsanwaltschaft Mannheim teilte mit, dass sie gegen mehrere Unternehmensverantwortliche ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs eingeleitet habe. Demnach besteht der Verdacht, dass Anleger seit Ende 2014 durch unzutreffende Angaben über die Sicherheit und die zu erwartende Rendite des Anlagemodells getäuscht wurden. Es lägen Anhaltspunkte vor, dass die Anlegergelder nicht in der versprochenen Höhe zum Goldankauf verwendet wurden und nicht in der vertraglich zugesicherten Höhe als Sondervermögen verwahrt wurden. Außerdem habe die Staatsanwaltschaft auch kein tragfähiges Konzept zur Erwirtschaftung der zugesagten Renditen feststellen können.

„Sollte sich der Betrugsverdacht bestätigen, können Schadensersatzansprüche gegen die Unternehmensverantwortlichen geltend gemacht werden. Forderungen können aber auch gegen die Anlageberater bzw. Vermittler entstanden sein. Sie hätten die Anleger über die bestehenden Risiken aufklären müssen und auch die Plausibilität des Geschäftsmodells prüfen müssen. Wurden diese Pflichten verletzt, können Schadensersatzansprüche entstanden sein“, erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht  und Fachanwälte für Steuerrecht, stehen für Ihre Fragen gerne jederzeit zur Verfügung.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht,

ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Cosma Gruppe anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Cosma Gruppekann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

cp

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                     www.anwalts-toplisten.de

Wir bauen auf Ihre Unterstützung!
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Der BSZ®  e.V. finanziert seit 18 Jahren  seine Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in Anspruch.  Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger- und  Verbraucherschutz Projekte bei.  Danke!

Für Ihre Zuwendung können Sie den „bitte zahlen Button“ verwenden. (PayPal oder alle gängigen Kreditkarten). Sie überweisen mit PayPal-Sicherheit & Datenschutz.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR DAS JAHR 2017 SICHERN.

Anmeldung zum Newsletter





Keine Kommentare: