Jedes Jahr fallen einige Hunderttausend Deutsche auf
selbstsicher auftretende „Anlageberater“ (Anlagegurus) herein. Ihnen werden Schrottimmobilien, Gold Sparpläne
mitunter auch falsches Gold oder nahezu wertlose US-Aktien angedreht. Sie
zahlen maßlos überhöhte Provisionen, und
oft wird ihr Geld erst gar nicht an der Börse angelegt, sondern wandert gleich
auf die Auslandskonten der Verkäufer.
Hinter der Geldvernichtung verbergen sich aber auch häufig Namen renommierter europäischer Banken
und Versicherungsunternehmen, die mit scheinbar völlig legalen Mitteln agieren.
Auch durch ,,seriöse" Produkte, die als sichere, risikoarme Anlageprodukte
verkauft werden, werden die Anleger tagtäglich um ihr Geld gebracht. Leider
gibt es im Bereich der Kapitalanlageberatung immer wieder Firmen und Personen,
deren einziges Ziel es ist, zum Nachteil der Anleger in die eigene Tasche zu
wirtschaften. Der Bogen der Unkorrektheiten spannt sich vom kleinen Anlageberater
bis zu den renommierten Versicherungsgesellschaften und Banken.
Die jüngsten
Anlageskandale haben gezeigt, dass hier verschärft Kontrolle auch von privater
Hand ausgeübt werden muss.
Dies insbesondere deshalb, weil die staatlichen
Aufsichtsorgane, offensichtlich nicht gewillt oder in der Lage sind dieser
skandalösen Geldvernichtung endlich ein Ende zu bereiten.
Der Traum vom schnell und leicht verdienten Geld spukt immer
wieder durch viele Köpfe von Kapitalanlegern.
Befriedigt werden diese Wünsche oft von dubiosen Anlagegurus die in
sogenannten ,,Anlageseminaren" mit ihren suggestiven Psychotricks
sektenartige Glaubenbekenntnisse ,,ich mache Sie alle reich" verbreiten.
Für die meisten Teilnehmer wird es später ein böses Erwachen
geben, wenn offenbar wird, dass man auf ein simples Schneeballsystem
hereingefallen ist. Reich geworden ist am Ende nur der Veranstalter.
Anlegergeld wird in
manchen Fällen aber auch mit einer erfundenen Erfolgsstory oder auch einer
irreführenden Aufmachung einer Geschichte eingesammelt.
Da mathematische Fakten nicht verändert werden können,
werden die historischen Fakten von morgen manipuliert und herbeigeredet oder
herbeigeschrieben. Die 6 Richtigen im Lotto kann man zwar auch weder
voraussagen noch herbeimanipulieren, trotzdem glauben Anleger an die
Erfolgsgeschichten und machen ihre Brieftaschen weit auf.
Sparen oder Kapital anlegen lohnt sich wegen niedriger
Zinsen kaum. Aber trotzdem kann man mit Kapitalanlagen ein Bombengeschäft
machen. Den heißen Tipp gibt Ihnen gerne der Anlageguru. Wie das mit dem ,,Gold
richtigen" Tipp tatsächlich ausgehen kann, müssen viele Goldanleger gerade
schmerzhaft feststellen.
Bausparvertrag, Lebensversicherung, Steuerersparnis das sind
Begriffe die jeder Deutsche kennt und die bei allen Menschen positiv besetzt
sind. Der Anlageguru nutzt die
Erkenntnis, dass seinen möglichen Opfern die Seriosität der Branche quasi
bereits mit der Muttermilch eingegeben wird und bei manchen Kindern ein Vertrag
schon in der Wiege liegt. Der Vorteil
für den Anlageguru liegt darin, dass kaum einer weiß, wie solche Verträge
wirklich funktionieren oder die tatsächlichen Kosten und Gebühren kennt.
Menschen bei denen Schwarzgeld vermutet wird stehen beim
Anlageguru zur Zeit ganz hoch im Kurs.
Denn spätestens seit die Steuersünder durch die Steuer CD´s in Angst und
Schrecken versetzt wurden, suchen sie händeringend nach Lösungen die sie vor
möglicher Entdeckung und Strafe schützten. Da haben die Anlagegurus natürlich
die entsprechenden Anlage- und Transferpakete schon geschnürt. Ist das Geld weg, kann sich der geprellte
Anleger noch nicht mal wehren. Bei Entdeckung der Steuerhinterziehung ist dann
die Forderung des Finanzamts in der Regel nicht mehr zu befriedigen.
Für die geschädigten
Anleger ist es ohne fachkundige rechtliche Hilfe fast aussichtslos vollen
Schadensersatz zu erhalten.
Überall, wo zivilrechtliche Ersatzansprüche nicht (nur) aus
Vertrag entstehen, sondern auch aus sogenannten ,,unerlaubten Handlungen",
sind solche Handlungen nicht immer - aber oft zugleich Straftaten wie
Kapitalanlagebetrug.
Zur Philosophie des BSZ e.V.
gehört es, dass Versicherungsgesellschaften, Banken, Investmentfonds,
etc., von seinen Vertrauensanwälten grundsätzlich nicht vertreten werden, um
keiner Interessenskollision zum Opfer zu fallen. Durch diese Vorschrift, welche
strikt eingehalten wird, ist für die Mitglieder einer BSZ e.V.
Interessengemeinschaft gewährleistet, dass die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte
unter Ausnützung sämtlicher Möglichkeit effizient im Interesse der betroffenen
Anleger vorgehen können.
Die Verfolgung von Rechtsansprüchen kann mit Schwierigkeiten
und Risiken verbunden sein - sowohl in finanzieller, als auch in zeitlicher
Hinsicht, denn ein Prozess kann mitunter Jahre dauern. Viele Geschädigte können
und wollen diese Risiken nicht auf sich nehmen. Gerade betrogene Anleger, die
schon einmal um ihre Ersparnisse gebracht wurden, scheuen aus verständlichen
Gründen oft davor zurück, noch mehr Geld in die Hand zu nehmen, um gegen
scheinbar übermächtige Banken oder Versicherungsgesellschaften anzukämpfen und
Gefahr zu laufen, in aufwendigen Gerichtsverfahren noch mehr Geld zu verlieren.
Sie bleiben auf der Strecke.
Aktiver wirkungsvoller
Anlegerschutz besteht nach Meinung des BSZ e.V. nicht darin, den Anleger mit
ständigen Belehrungen und Binsenweisheiten zu konfrontieren.
Es ist nicht der Anleger, der sein Geld verbrennt, es sind
die Finanzgangster die das besorgen! Wirkungsvoller Anlegerschutz kann durch
die Anleger selbst praktiziert werden, in dem sie ihre Geldvernichter
öffentlich beim Namen nennen und reihenweise verklagen. Sicher wird mitunter
das Geld verloren sein. Wer aber den Verursacher des Desasters ungestraft davon
kommen lässt, muss sich nicht wundern, wenn der weiterhin die Anleger abzockt.
Nur mit der Gewissheit, dass sie nicht ungeschoren
davonkommen ist den Finanzgangstern das Handwerk zu legen. Dafür müssen die
betroffenen geschädigten Anleger konsequent Strafanzeigen erstatten und ihre
Ansprüche zivilrechtlich vor Gericht durchsetzen. Sobald über die Gerichte eine
stete Klageflut hereinbricht, wird auch so mancher Richter seine vielleicht
anlegerfeindliche Einstellung neu überdenken müssen.
Immer mehr Investoren und Aktionäre fragen sich, ob sie
tatsächlich richtig beraten wurden und ob ihre Berater und Banken nicht doch
überwiegend ihre eigenen Interessen vertreten haben. Leider fehlt vielen
Investoren das Know-how solches Fehlverhalten zu erkennen. Die BSZ® e.V.
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben sowohl das Wissen und die
juristische Erfahrung um ein solches Fehlverhalten aufzudecken und
festzustellen was passiert ist. Denken Sie daran, jede Beratungssituation ist
einzigartig, und das rechtliche Vorgehen hängt von verschiedenen Faktoren,
einschließlich der Art, Umfang und Höhe der Investition ab!
Wenn Sie ernsthaft
rechtliche Vertretung benötigen, nutzen Sie das BSZ e.V. Angebot.
Die BSZ® e.V. Fachanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und
dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet und bieten eine ausführliche Fallbewertung.
Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben im Laufe der
Jahre Millionen von Euro im Auftrag ihrer Kunden erstritten. Für diese
Spezialisten ist kein Fall zu groß oder zu komplex, dass er nicht im Sinne der
Auftraggeber gelöst werden könnte.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft Ihrer Wahl anschließen.
Ein Antrag zur
Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft Ihrer Wahl kann kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere
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unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem
Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und
Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 06.03.2017 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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