Dass Investitionen in Immobilien oder Beteiligungen an
Immobilienfonds längst nicht immer das berühmte „Betongold“ sind, mussten
Anleger des CFB Fonds 165 Euro Alsace, Paris leidvoll erfahren. Ausschüttungen
oder Rückzahlungen des Investitionsbetrags sind in den vergangenen Jahren
ausgeblieben. Der geschlossene Immobilienfonds blieb weit hinter den Prognosen
und den Erwartungen der Anleger zurück.
Die Fondsgesellschaft
beteiligte sich an dem Gebäudekomplex Euro Alsace im Nordosten von Paris. Die
Gebäude wurden Ende des 19. Jahrhunderts errichtet. Zur Finanzierung wurden
rund 60 Millionen Euro bei den Anlegern eingesammelt und zudem noch
Fremdkapital aufgenommen. Die Anleger konnten sich mit einer Mindestsumme von
15.000 Euro seit Ende 2007 beteiligen. Für die Investition sprach auch, dass ab
Oktober 2008 ein langjähriger Mietvertrag über neun Jahre abgeschlossen werden
konnte. Der Immobilienfonds hat eine prognostizierte Laufzeit bis 2023.
Allerdings verlief die Beteiligung für die Anleger bislang enttäuschend.
„Anleger, die sich von der Beteiligung trennen möchten, haben oftmals die
Möglichkeit, Schadensersatzansprüche wegen einer fehlerhaften Anlageberatung geltend
zu machen. Allerdings verjähren die Forderungen spätestens zehn Jahre nach dem
Beitritt zur Fondsgesellschaft, sodass die Anleger jetzt handeln sollten, wenn
ihre Ansprüche nicht untergehen sollen“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt
Rosenbusch-Bansi.
Wie schon erwähnt, sind Beteiligungen an Immobilienfonds
keine sicheren Geldanlagen, sondern haben einen spekulativen Charakter und sind
mit einigen Risiken behaftet. Dazu gehören naturgemäß Schwankungen auf dem
Immobilienmarkt, sinkende Mieteinnahmen oder ein erhöhter Sanierungsbedarf.
Wurden Fremdwährungsdarlehen aufgenommen, kommt auch noch das Risiko von
Wechselkursverlusten hinzu. Zudem besteht die Möglichkeit des Totalverlusts.
„Über Funktionsweise und Risiken müssen die Anleger umfassend aufgeklärt
werden. Insbesondere sind Kapitalanlagen mit Totalverlust-Risiko keine sicheren
Geldanlagen, die zum Aufbau einer Altersvorsorge geeignet sind. Erfahrungsgemäß
wurden die Risiken in den Beratungsgesprächen aber häufig verschwiegen oder
bagatellisiert. Aus so einer Falschberatung können Schadensersatzansprüche der
Anleger entstanden sein“, erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.
Außerdem müssen Banken auch über hohe
Vermittlungsprovisionen aufklären, da diese für die Anleger ein wichtiger
Hinweis zum Provisionsinteresse der Bank sein können. Wurden hohe Provisionen
verschwiegen, können ebenfalls Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
Auch Sie wollen Ihre Kapitalanlage professionell durch BSZ®
e.V. Anlegerschutzanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten
Stand der Dinge bringen lassen?
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte, Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht und Fachanwälte für
Steuerrecht, stehen für Ihre Fragen gerne jederzeit zur Verfügung.
Wenn es um die
Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer
Kapitalanlage geht,
ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche
Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte
empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer
fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt
oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht
spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus
diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die
BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die
Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ
Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit
dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft CFB Fonds 165 Euro Alsace, Paris anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft CFB Fonds 165 Euro Alsace, Paris kann kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
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