Freitag, März 17, 2017

CFB 165 Euro Alsace, Paris: Schadensersatzansprüche vor Eintritt der Verjährung geltend machen

Dass Investitionen in Immobilien oder Beteiligungen an Immobilienfonds längst nicht immer das berühmte „Betongold“ sind, mussten Anleger des CFB Fonds 165 Euro Alsace, Paris leidvoll erfahren. Ausschüttungen oder Rückzahlungen des Investitionsbetrags sind in den vergangenen Jahren ausgeblieben. Der geschlossene Immobilienfonds blieb weit hinter den Prognosen und den Erwartungen der Anleger zurück.

 Die Fondsgesellschaft beteiligte sich an dem Gebäudekomplex Euro Alsace im Nordosten von Paris. Die Gebäude wurden Ende des 19. Jahrhunderts errichtet. Zur Finanzierung wurden rund 60 Millionen Euro bei den Anlegern eingesammelt und zudem noch Fremdkapital aufgenommen. Die Anleger konnten sich mit einer Mindestsumme von 15.000 Euro seit Ende 2007 beteiligen. Für die Investition sprach auch, dass ab Oktober 2008 ein langjähriger Mietvertrag über neun Jahre abgeschlossen werden konnte. Der Immobilienfonds hat eine prognostizierte Laufzeit bis 2023. Allerdings verlief die Beteiligung für die Anleger bislang enttäuschend. „Anleger, die sich von der Beteiligung trennen möchten, haben oftmals die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche wegen einer fehlerhaften Anlageberatung geltend zu machen. Allerdings verjähren die Forderungen spätestens zehn Jahre nach dem Beitritt zur Fondsgesellschaft, sodass die Anleger jetzt handeln sollten, wenn ihre Ansprüche nicht untergehen sollen“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Rosenbusch-Bansi.

Wie schon erwähnt, sind Beteiligungen an Immobilienfonds keine sicheren Geldanlagen, sondern haben einen spekulativen Charakter und sind mit einigen Risiken behaftet. Dazu gehören naturgemäß Schwankungen auf dem Immobilienmarkt, sinkende Mieteinnahmen oder ein erhöhter Sanierungsbedarf. Wurden Fremdwährungsdarlehen aufgenommen, kommt auch noch das Risiko von Wechselkursverlusten hinzu. Zudem besteht die Möglichkeit des Totalverlusts. „Über Funktionsweise und Risiken müssen die Anleger umfassend aufgeklärt werden. Insbesondere sind Kapitalanlagen mit Totalverlust-Risiko keine sicheren Geldanlagen, die zum Aufbau einer Altersvorsorge geeignet sind. Erfahrungsgemäß wurden die Risiken in den Beratungsgesprächen aber häufig verschwiegen oder bagatellisiert. Aus so einer Falschberatung können Schadensersatzansprüche der Anleger entstanden sein“, erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Außerdem müssen Banken auch über hohe Vermittlungsprovisionen aufklären, da diese für die Anleger ein wichtiger Hinweis zum Provisionsinteresse der Bank sein können. Wurden hohe Provisionen verschwiegen, können ebenfalls Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

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Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht  und Fachanwälte für Steuerrecht, stehen für Ihre Fragen gerne jederzeit zur Verfügung.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht,

ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft CFB Fonds 165 Euro Alsace, Paris anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft CFB Fonds 165 Euro Alsace, Paris kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

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