Anleger des Schiffsfonds FHH Fonds Nr. 36 MS Arica und MS Monza müssen aufpassen: Mögliche Schadensersatzansprüche können schon bald verjähren. Auf den Tag genau zehn Jahre nach Beitritt zur Fondsgesellschaft können keine Forderungen mehr geltend gemacht werden.
Erfolgsgeschichten sehen anders aus und ein Happy End ist
für die Anleger des FHH Fonds Nr. 36 MS Arica und MS Monza nicht in Sicht.
Nachdem aus den erhofften Renditen für die Anleger nichts geworden ist, musste
nun offenbar auch noch das Containerschiff MS Arica verkauft werden, um die
Insolvenz der Gesellschaft zu verhindern. Geld in die Taschen der Anleger wird
der Verkauf aber wohl kaum spülen. Nun muss das zweite Fondsschiff, die MS
Monza, die Last alleine schultern.
BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi
bezweifelt, dass so noch die Wende gelingen kann. „Anleger haben aber noch die
Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Dabei müssen sie aber
die zehnjährige Verjährungsfrist beachten, d.h. die Forderungen sind taggenau
zehn Jahre nach Beitritt zur Fondsgesellschaft verjährt. Da der FHH Fonds Nr.
36 ab dem 31. August 2006 zur Beteiligung angeboten wurde, könnte die
Verjährung bei vielen Anlegern in Kürze eintreten. Es muss also umgehend
gehandelt werden.“
Ansprüche können sich möglicherweise gegen die vermittelnde
Bank richten. Denn diese hätte im Beratungsgespräch alle für die
Anlageentscheidung wesentlichen Kriterien erläutern müssen. „Dazu zählen
natürlich auch die Risiken. Denn Beteiligungen an Schiffsfonds sind keineswegs
ein sicherer Baustein zur Altersvorsorge, sondern in der Regel spekulativ und
damit auch für risikoscheue Anleger ungeeignet“, erklärt Rechtsanwalt
Rosenbusch-Bansi. Zu den aufklärungsbedürftigen Risiken zählen u.a. die langen
Laufzeiten, die mangelnde Fungibilität und insbesondere das
Totalverlust-Risiko. Ebenso dürfen die Banken ihre teils hohen Provisionen
nicht verschweigen.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ FHH Fonds Nr. 36 anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ FHH Fonds Nr. 36 kann kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
cp
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.08.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.