Mittwoch, August 24, 2016

Wölbern Frankreich 04: Letzte Chance auf Schadensersatz

Letzte Gelegenheit für Anleger des geschlossenen Immobilienfonds Wölbern Frankreich 04 noch Schadensersatzansprüche geltend zu machen. "Ab September drohen mögliche Forderungen zu verjähren", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi.


Nachdem die Fondsimmobilie in Paris Ende vergangenen Jahres verkauft wurde, war klar, dass die Beteiligung an dem im September 2006 von Wölbern Invest aufgelegten Immobilienfonds Frankreich 04 ein Verlustgeschäft für die Anleger ist. Anleger, die noch Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen möchten, müssen daher jetzt handeln, da die Forderungen taggenau zehn Jahre nach Beitritt zur Fondsgesellschaft verjähren. "Verjährungshemmende Maßnahmen müssen daher umgehend eingelegt werden", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Der Wölbern Frankreich 04 zählte zu den größten Immobilienfonds des Emissionshauses Wölbern Invest. 92 Millionen Euro wurden von den Anlegern eingesammelt. Das Geld wurde in eine Büroimmobilie in Paris investiert. Aus unterschiedlichen Gründen, u.a. wohl auch weil Gelder aus dem Fonds zweckentfremdet wurden, erwies sich die Beteiligung an dem Immobilienfonds als Fehlschlag. Durch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen haben die Anleger nun die letzte Gelegenheit, nicht auf ihren Verlusten sitzen zu bleiben.

Ausschlaggebend für Schadensersatzansprüche kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch über die Risiken ihrer Fondsbeteiligung umfassend aufgeklärt werden müssen. Zu diesen Risiken zählen Schwankungen auf dem Immobilienmarkt, sinkende Mieteinnahmen oder auch erhöhter Sanierungsbedarf bei der Fondsimmobilie. Für die Anleger wiegt das Risiko des Totalverlusts ihrer Einlage besonders schwer. Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi: "Sowohl in den Emissionsprospekten als auch in den Beratungsgesprächen hätten die Anleger umfassend und verständlich über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Blieb diese Aufklärung aus, kann Schadensersatz geltend gemacht werden."

Ebenso wie über die Risiken hätten die Anleger auch über die Rückvergütungen (Kick-Backs) der vermittelnden Bank aufgeklärt werden müssen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Wölbern-Fonds anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Wölbern-Fonds kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 24.08.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.



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