Das Wochenblatt aus Regensburg berichtet in seiner Online-Ausgabe von drei hilfreichen Urteilen für Hartz-IV-Empfänger, die beweisen, dass sich der Klageweg gegen Jobcenter durchaus lohnen kann.
So bekam ein Mann einen Zuschuss für neue Kleidung in Höhe von
420 Euro. Der Grund: Er hatte innerhalb kurzer Zeit beinahe 40 Kilogramm
abgenommen. Zunächst ging der Mann leer aus, erst mit Hilfe des
Landessozialgerichts aus Hamburg wurde ihm der Zuschuss bezahlt.
Dass im Falle eines Umzugs ein Hartz-IV-Empfänger auch die
Kosten einer Ummeldung für Kommunikationselektronik, sprich Telefon und
Internet bekommen kann, ist mittlerweile bekannt. Wichtig, so auch das
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen: Der Umzug muss im Vorfeld als
erforderliche Maßnahme vom Jobcenter abgesegnet werden.
Geld für Erstausstattungen bekommen normaler Weise nur
Säuglinge oder junge Menschen, die in eine eigene Wohnung ziehen. Das
Bundessozialgericht sprach nun einem ALG-II-Bezieher eine neue Waschmaschine
als Erstausstattung zu. Er hatte sich von seiner Frau getrennt und ist mit
seiner Tochter in eine neue Wohnung gezogen. Man könne nicht von dem Mann
verlangen, so die Richter, dass er die Waschmaschine in der Wohnung seiner Ex
heraus verlangt. Der Mann bekam 250 Euro und trägt nun wieder saubere Hemden.
Sie sehen, man sollte Ablehnungen vom Jobcenter oder vom
Arbeitsamt nicht einfach hinnehmen. Sehr oft werden zunächst versagte
Leistungen nach einem Anwaltsbrief oder natürlich einer gerichtlichen
Geltendmachung bezahlt.
Sie erhalten zu wenig
Geld? Sie haben ein Problem mit dem Jobcenter?
Damit Hartz-IV-Bezieher zumindest das bekommen, was ihnen
gesetzlich zusteht bietet der BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V. Hartz-IV-Beziehern eine kostenlose Überprüfung ihres
Bescheids durch spezialisierte Rechtsanwälte an.
Den Leistungsempfängern im Land mangelt es mit der BSZ e.V.
Langzeitstudie ,,Social Protect Control" und der damit verbundenen
Soforthilfe nun nicht mehr an einer schlagkräftigen Interessenvertretung. Jeder
Hartz-IV Empfänger hat nun eine starke Interessenvertretung im Rücken und weiß
sich jetzt, besser zu wehren und seine Rechte durchzusetzen.
Es entstehen Ihnen
keine Kosten!!
Einfach aktuellen Bescheid zur kostenfreien Prüfung
einsenden:
BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstraße 49
64807 Dieburg
Weiter Informationen gibt es unter www.hartz4-hotline.de
Hartz-IV-Telefonhotline: 06071 - 981 68 15. Mo-Fr. von
09.00-12.00UHR
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