Dienstag, August 23, 2016

Geldwerte Urteile in Sachen Hartz IV

Das Wochenblatt aus Regensburg berichtet in seiner Online-Ausgabe von drei hilfreichen Urteilen für Hartz-IV-Empfänger, die beweisen, dass sich der Klageweg gegen Jobcenter durchaus lohnen kann.


So bekam ein Mann einen Zuschuss für neue Kleidung in Höhe von 420 Euro. Der Grund: Er hatte innerhalb kurzer Zeit beinahe 40 Kilogramm abgenommen. Zunächst ging der Mann leer aus, erst mit Hilfe des Landessozialgerichts aus Hamburg wurde ihm der Zuschuss bezahlt.

Dass im Falle eines Umzugs ein Hartz-IV-Empfänger auch die Kosten einer Ummeldung für Kommunikationselektronik, sprich Telefon und Internet bekommen kann, ist mittlerweile bekannt. Wichtig, so auch das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen: Der Umzug muss im Vorfeld als erforderliche Maßnahme vom Jobcenter abgesegnet werden.

Geld für Erstausstattungen bekommen normaler Weise nur Säuglinge oder junge Menschen, die in eine eigene Wohnung ziehen. Das Bundessozialgericht sprach nun einem ALG-II-Bezieher eine neue Waschmaschine als Erstausstattung zu. Er hatte sich von seiner Frau getrennt und ist mit seiner Tochter in eine neue Wohnung gezogen. Man könne nicht von dem Mann verlangen, so die Richter, dass er die Waschmaschine in der Wohnung seiner Ex heraus verlangt. Der Mann bekam 250 Euro und trägt nun wieder saubere Hemden.

Sie sehen, man sollte Ablehnungen vom Jobcenter oder vom Arbeitsamt nicht einfach hinnehmen. Sehr oft werden zunächst versagte Leistungen nach einem Anwaltsbrief oder natürlich einer gerichtlichen Geltendmachung bezahlt.

Sie erhalten zu wenig Geld? Sie haben ein Problem mit dem Jobcenter?

Damit Hartz-IV-Bezieher zumindest das bekommen, was ihnen gesetzlich zusteht bietet der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. Hartz-IV-Beziehern eine kostenlose Überprüfung ihres Bescheids durch spezialisierte Rechtsanwälte an.

Den Leistungsempfängern im Land mangelt es mit der BSZ e.V. Langzeitstudie ,,Social Protect Control" und der damit verbundenen Soforthilfe nun nicht mehr an einer schlagkräftigen Interessenvertretung. Jeder Hartz-IV Empfänger hat nun eine starke Interessenvertretung im Rücken und weiß sich jetzt, besser zu wehren und seine Rechte durchzusetzen.

Es entstehen Ihnen keine Kosten!!

Einfach aktuellen Bescheid zur kostenfreien Prüfung einsenden:

BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstraße 49
64807 Dieburg

Weiter Informationen gibt es unter www.hartz4-hotline.de

Hartz-IV-Telefonhotline: 06071 - 981 68 15. Mo-Fr. von 09.00-12.00UHR

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