Mittwoch, August 24, 2016

BWF-Stiftung: Weitere Spitzenerfolge für BSZ e.V.-Vertrauensanwälte gegen Vermittler der Anlage!

Diverse Geschädigte erhalten Geld zurück! Oftmals gute Chancen für Anleger! Eile ist geboten! Der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner sind erneute Top-Erfolge gegen diverse Vermittler, die Anlagen der BWF-Stiftung vermittelt haben, gelungen, im Einzelnen:


Mit aktuellem Anerkenntnisurteil des Amtsgerichts Bernau, Az. 10 C 920/15, hatte eine Vermittlerin der Anlage, die auf Schadensersatz in Anspruch genommen wurde, die dortigen Schadensersatzansprüche der dortigen Anlegerin, die von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten Dr. Späth & Partner vertreten wurde, in Höhe von ca. 3.700,- € anerkannt!

Ein weiterer Vermittler aus dem Brandenburger Raum, der von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten Dr. Späth & Partner außergerichtlich in Anspruch genommen wurde, hatte bereits außergerichtlich vor einigen Tagen die gesamte geltend gemachte Forderung in Höhe von 25.000,- € zzgl. der geforderten Anwaltskosten vollständig ausbezahlt!

Eine andere Anlegerin, die von den BSZ-Anwälten Dr. Späth & Partner vertreten wurde, und für die von Dr. Späth & Partner vor dem Landgericht Frankfurt/Oder mit -inzwischen rechtskräftigem Urteil- von Mitte Juni 2016 Schadensersatz erstritten wurde, hat die Schadensersatzsumme von der dortigen Vermittlerin, nämlich den Betrag in Höhe von 15.000,- €, ebenfalls inzwischen zu 100 % ausbezahlt bekommen!

Damit hatte erneut ein Landgericht, neben den bereits von Dr. Späth & Partner vor dem LG Hof mit Datum vom 31.11.2015, Az. 13 O 370/15, sowie vor dem LG Berlin mit Datum vom 04.12.2015, Az. 3 O 139/15, erstrittenen Urteilen einen Vermittler der Anlage, der dem Anleger eine Beteiligung bei der BWF-Stiftung vermittelt hatte, zum fast vollständigen Schadensersatz verurteilt.

Auch haben diverse Vermittler, die von Dr. Späth & Partner außergerichtlich in Anspruch genommen wurden, bereits Gesprächsbereitschaft signalisiert, um eventuell einen Teil des Schadens der jeweiligen Anleger bereits außergerichtlich zu regulieren.

Nach Ansicht der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  Dr. Walter Späth und Oliver Behrendt „bestätigen diese Fälle unsere Rechtsansicht, dass in vielen Fällen, vorbehaltlich einer Einzelfallprüfung, gute Chancen auf Schadensersatz gegen die beteiligten Vermittler bestehen sollten, weil die Anleger oftmals nicht anleger- und objektgerecht war und die Vermittler oftmals nicht die ihnen obliegende Plausibilitätsprüfung in ordnungsgemäßem Umfang durchgeführt haben.“

Aber betroffene Anleger sollen darauf hingewiesen werden, dass in vielen Fällen Eile geboten ist: "Bei der Vollstreckung gilt immer das Prinzip: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst, wenn also kein Geld mehr da ist, werden weitere Maßnahmen ins Leere laufen. Ein schnelles Handeln sollte sich daher in vielen Fällen lohnen," so BSZ e.V-Vertrauensanwalt Dr. Späth. Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V-Interessengemeinschaft „BWF-Stiftung“ anschließen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Berliner Wirtschaft und Finanz Stiftung anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Berliner Wirtschaft und Finanz Stiftung kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 24.08.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.



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