Diverse Geschädigte erhalten Geld zurück! Oftmals gute Chancen für Anleger! Eile ist geboten! Der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner sind erneute Top-Erfolge gegen diverse Vermittler, die Anlagen der BWF-Stiftung vermittelt haben, gelungen, im Einzelnen:
Mit aktuellem Anerkenntnisurteil des Amtsgerichts Bernau,
Az. 10 C 920/15, hatte eine Vermittlerin der Anlage, die auf Schadensersatz in
Anspruch genommen wurde, die dortigen Schadensersatzansprüche der dortigen
Anlegerin, die von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten Dr. Späth & Partner
vertreten wurde, in Höhe von ca. 3.700,- € anerkannt!
Ein weiterer Vermittler aus dem Brandenburger Raum, der von
den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten Dr. Späth & Partner außergerichtlich in
Anspruch genommen wurde, hatte bereits außergerichtlich vor einigen Tagen die
gesamte geltend gemachte Forderung in Höhe von 25.000,- € zzgl. der geforderten
Anwaltskosten vollständig ausbezahlt!
Eine andere Anlegerin, die von den BSZ-Anwälten Dr. Späth
& Partner vertreten wurde, und für die von Dr. Späth & Partner vor dem
Landgericht Frankfurt/Oder mit -inzwischen rechtskräftigem Urteil- von Mitte
Juni 2016 Schadensersatz erstritten wurde, hat die Schadensersatzsumme von der
dortigen Vermittlerin, nämlich den Betrag in Höhe von 15.000,- €, ebenfalls
inzwischen zu 100 % ausbezahlt bekommen!
Damit hatte erneut ein Landgericht, neben den bereits von
Dr. Späth & Partner vor dem LG Hof mit Datum vom 31.11.2015, Az. 13 O
370/15, sowie vor dem LG Berlin mit Datum vom 04.12.2015, Az. 3 O 139/15,
erstrittenen Urteilen einen Vermittler der Anlage, der dem Anleger eine
Beteiligung bei der BWF-Stiftung vermittelt hatte, zum fast vollständigen Schadensersatz
verurteilt.
Auch haben diverse Vermittler, die von Dr. Späth &
Partner außergerichtlich in Anspruch genommen wurden, bereits
Gesprächsbereitschaft signalisiert, um eventuell einen Teil des Schadens der
jeweiligen Anleger bereits außergerichtlich zu regulieren.
Nach Ansicht der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte Dr. Walter Späth und Oliver Behrendt
„bestätigen diese Fälle unsere Rechtsansicht, dass in vielen Fällen,
vorbehaltlich einer Einzelfallprüfung, gute Chancen auf Schadensersatz gegen
die beteiligten Vermittler bestehen sollten, weil die Anleger oftmals nicht
anleger- und objektgerecht war und die Vermittler oftmals nicht die ihnen
obliegende Plausibilitätsprüfung in ordnungsgemäßem Umfang durchgeführt haben.“
Aber betroffene Anleger sollen darauf hingewiesen werden,
dass in vielen Fällen Eile geboten ist: "Bei der Vollstreckung gilt immer
das Prinzip: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst, wenn also kein Geld mehr da ist,
werden weitere Maßnahmen ins Leere laufen. Ein schnelles Handeln sollte sich
daher in vielen Fällen lohnen," so BSZ e.V-Vertrauensanwalt Dr. Späth. Betroffene
Anleger können sich der BSZ e.V-Interessengemeinschaft „BWF-Stiftung“
anschließen.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Berliner
Wirtschaft und Finanz Stiftung anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Berliner Wirtschaft und Finanz Stiftung kann kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
drspä
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aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 24.08.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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