Dubiose Kapitalanlageangebote, die per Post, Fax, E-Mail oder Telefon (cold calling) eingehen, sollten vom Empfänger grundsätzlich ignoriert werden. Es lohnt sich in keinem Fall sich mit diesen Angeboten näher zu befassen.
Bei Beratungsgesprächen mit Anlageberatern sollten sie die
notwendige Distanz halten. Beruft sich der Berater auf eine Empfehlung,
seien Sie vorsichtig und gehen nicht
weiter darauf ein. Wehren Sie sich strikt gegen die schrittweise Vereinnahmung
Ihrer Person. Lehnen Sie Gefälligkeiten sowie Gespräche, die in das Private
übergehen, sowie Geschenke grundsätzlich ab.
Handeln Sie nie gegen
Ihr Gefühl, insbesondere wenn es zu gut klingt um wahr zu sein.
Denken Sie bei ungewöhnlich lukrativen Kapitalanlageangeboten immer
zuerst an einen möglichen Betrug. Haben
Sie keine Scheu „Nein“ zu sagen.
Auch Anlagebetrüger sind auf die Dienste von Banken
angewiesen, denn die Gelder von den Anlegern können ja kaum Bar vor Ort
eingesammelt werden. Also lassen Sie sich nicht durch einen bekannten Banknamen
beeindrucken.
Sollten Sie doch Opfer eines Anlagebetrugs geworden sein,
lohnt es sich immer auch einmal die Rolle welche die Bank dabei gespielt hat zu
durchleuchten. Grundsätzlich müssen die Banken bei einem Verdacht auf
Kapitalanlagebetrug oder Geldwäsche die vorgeschriebenen Maßnahmen ergreifen.
Tun sie das nicht, können sie sich den Geschädigten Anlegern gegenüber
Schadensersatzpflichtig gemacht haben. Dies kann dann der Fall sein, wenn
Beschwerden geschädigter Anleger oder entsprechende Bericht in der Fachpresse
missachtet werden.
Es gibt auch immer wieder Anleger, die für eine scheinbar
lukrative Kapitalanlage Kredite bei ihrer Hausbank aufnehmen wollen und vorher
ihre Bank um Rat fragen. Die Bank kann dann unter Umständen für ein
Beratungsgespräch haften, wenn sich der Kunde noch nicht entschieden hatte.
Das wichtigste Ziel für einen Anleger, welcher trotz aller
Vorsicht einem Kapitalanlagebetrug zum Opfer gefallen ist, sollt die
Wiederbeschaffung des Kapitals sein.
Strafverfolgung, Rache, oder ähnliche Motive sollten dabei zunächst eine
untergeordnete Rolle spielen.
Die Wiederbeschaffung oder doch die zumindest teilweise
Wiederbeschaffung des zunächst verloren geglaubten Geldes erweist sich in
vielen Fällen als nicht so aussichtslos, wie viele Geschädigte glauben, sagt
Horst Roosen Vorstand des BSZ e.V. Verluste sollte man nicht so einfach
abschreiben und zur Tagesordnung übergehen. Der Geschädigte sollte schnell
reagieren. Der BSZ e.V. rät strikt davon ab, mit dem oder den Schädigern selbst
zu verhandeln.
Der beste
Anlegerschutz besteht darin, sich sein Geld zurückzuholen sagt Roosen.
Wenn die Banken und die anderen Finanzakrobaten sich
massenhaft Klagen Ihrer Kundschaft ausgesetzt sehen, wird sich die Finanzpolitik
dieser Branche relativ schnell ändern.
Der beste Anlegerschutz ist, wenn sich die geschädigten
Anleger wehren.
Nur durch massenhafte Klagen wird sich diese Abzockerei von
selbst erledigen. Wenn klar wird, dass
man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle
Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Kapitaleinsatz rechnet sich in den meisten
Fällen. Eine erste Adresse ist immer der Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Wenn dieser noch mit einer Interessengemeinschaft für
geschädigte Anleger kooperiert, bestehen ideale Voraussetzungen für ein
positives Ergebnis.
Fazit des BSZ® e.V.
Anleger sollten der Versuchung, bei Verlusten mit einer
windigen Kapitalanlage vorerst weiteres
Kapital einzuschießen, um nicht alles zu
verlieren, widerstehen. Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden
ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser
Kapitalansatz rechnet sich in den meisten Fällen.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos einer BSZ e.V.
Interessengemeinschaft anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft
kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder
auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung
kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
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glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 24.08.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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