Nach Angaben des Insolvenzverwalters wird die Insolvenzquote für die Gläubiger der Windreich GmbH voraussichtlich nur bei knapp über 30 Prozent liegen. Das berichtet das Handelsblatt. Selbst der Verkauf des Merkur Offshore-Projekts sorgt für keine höhere Quote.
„Die Anleger der vier Anleihen der Windreich GmbH müssen
also voraussichtlich Verluste in Höhe von rund 70 Prozent verkraften. Um diese
Verluste noch abzufedern, haben sie noch die Möglichkeit, Ansprüche auf
Schadensersatz geltend zu machen“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Christof
Bernhardt.
Allerdings sollten Anleger nicht mehr lange warten, wenn sie
noch Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen möchten. Denn die Windreich
GmbH schlitterte Ende 2013 in die Pleite. „Daher sind mögliche Ansprüche nach
der kenntnisabhängigen dreijährigen Verjährungsfrist Ende 2016 verjährt“,
erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.
Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen kann für die
Anleger erfolgversprechender sein als die Insolvenzquote im Insolvenzverfahren.
Besonders kommen Forderungen gegen die vermittelnde Bank in Betracht. Diese
hätte nicht nur die Vorzüge der Anleihen darstellen dürfen, sondern hätte im
Zuge einer anleger- und objektgerechten Beratung auch die Risiken ausführlich
darstellen müssen. Insbesondere hätten die Anleger auch über ihr
Totalverlust-Risiko informiert werden müssen. „Die Risiken wurden in den
Beratungsgesprächen bekanntlich aber oft verschwiegen oder nur unzureichend
erwähnt. Stattdessen war dann die Rede von einem Baustein für die
Altersvorsorge oder ähnlichem. Doch genau das sind Geldanlagen mit einem
Totalverlust-Risiko nicht“, so Rechtsanwalt Bernhardt.
Neben Forderungen gegen die Bank wegen fehlerhafter
Anlageberatung können auch Ansprüche gegen die Prospektverantwortlichen möglich
sein. Auch in den Emissionsprospekten hätten die Risiken vollständig
dargestellt werden müssen.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ
Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit
dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Windreich
anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Windreich kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
cp
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 25.08.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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