Donnerstag, August 25, 2016

Windreich Insolvenz: Schadensersatzansprüche noch dieses Jahr geltend machen

Nach Angaben des Insolvenzverwalters wird die Insolvenzquote für die Gläubiger der Windreich GmbH voraussichtlich nur bei knapp über 30 Prozent liegen. Das berichtet das Handelsblatt. Selbst der Verkauf des Merkur Offshore-Projekts sorgt für keine höhere Quote.


„Die Anleger der vier Anleihen der Windreich GmbH müssen also voraussichtlich Verluste in Höhe von rund 70 Prozent verkraften. Um diese Verluste noch abzufedern, haben sie noch die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Christof Bernhardt.

Allerdings sollten Anleger nicht mehr lange warten, wenn sie noch Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen möchten. Denn die Windreich GmbH schlitterte Ende 2013 in die Pleite. „Daher sind mögliche Ansprüche nach der kenntnisabhängigen dreijährigen Verjährungsfrist Ende 2016 verjährt“, erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen kann für die Anleger erfolgversprechender sein als die Insolvenzquote im Insolvenzverfahren. Besonders kommen Forderungen gegen die vermittelnde Bank in Betracht. Diese hätte nicht nur die Vorzüge der Anleihen darstellen dürfen, sondern hätte im Zuge einer anleger- und objektgerechten Beratung auch die Risiken ausführlich darstellen müssen. Insbesondere hätten die Anleger auch über ihr Totalverlust-Risiko informiert werden müssen. „Die Risiken wurden in den Beratungsgesprächen bekanntlich aber oft verschwiegen oder nur unzureichend erwähnt. Stattdessen war dann die Rede von einem Baustein für die Altersvorsorge oder ähnlichem. Doch genau das sind Geldanlagen mit einem Totalverlust-Risiko nicht“, so Rechtsanwalt Bernhardt.

Neben Forderungen gegen die Bank wegen fehlerhafter Anlageberatung können auch Ansprüche gegen die Prospektverantwortlichen möglich sein. Auch in den Emissionsprospekten hätten die Risiken vollständig dargestellt werden müssen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Windreich anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Windreich kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 25.08.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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