Freitag, August 26, 2016

Solar 9580 – OLG Stuttgart gibt Anlegern Recht

Anleger in Sachen Solar 9580 auch vor dem OLG Stuttgart erfolgreich !


Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte meldet, hat diese erfolgreich Anleger gegen Solar 9580, e.K. Reiner Hamberger in der Berufung vor dem OLG Stuttgart vertreten.

Das OLG Stuttgart hat nunmehr in einem von CLLB geführten Verfahren mit Beschluss vom 22.08.2016 bestätigt, dass dem Anleger Rückzahlungsansprüche gegen Solar 9580, e.K. Reiner Hamberger zustehen.

Diese Auffassung vertrat in diesem Verfahren bereits das Landgericht Heilbronn mit Urteil vom 26.02.2016. Hiergegen richtete sich die Berufung von Solar 9580, e.K. Reiner Hamberger.

„Das Urteil das OLG Stuttgart bestätigt nochmals, dass Anlegern durchaus die Möglichkeit offen steht, von Solar 9580 e.K. Rainer Hamberger auf gerichtlichem Wege die gezahlten Kaufpreise abzüglich erhaltener Pachtzinsen zurückfordern,“ so BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Aylin Pratsch.

Bereits seit Anfang 2015 vertreten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte Anleger im Zusammenhang mit Solar 9580 und haben schon in einer Vielzahl von Verfahren vor dem Landgericht Heilbronn sowie dem Amtsgericht Schwäbisch Hall erfolgreich Schadensersatzansprüche durchgesetzt.

Hintergrund der Verfahren ist der Verkauf vermeintlicher Solaranlagen von Reiner Hamberger, der unter Solar 9580 auftrat. Bei diesen Kaufverträgen wurden gleichzeitig Pachtverträge mit Solar 9580 geschlossen. Hierbei war vorgesehen, dass Solar 9580 die Solaranlagen in sonnigen Regionen wie beispielsweise Sardinien aufstellen sollte. Eine Übergabe der Solaranlagen war daher von Anfang an nicht vorgesehen. Vielmehr sollte Solar 9580 die Solaranlagen betreiben und monatliche Pachtzahlungen aus der Stromgewinnung an die Anleger zahlen.

Nachdem Anfang 2015 plötzlich die versprochenen monatlichen Pachtzahlungen ausblieben, haben sich die schlechten Nachrichten für die Anleger von Solar 9580 auch in der Folgezeit gemehrt. So gab es Berichterstattungen des MDR sowie der Sendung Plusminus auf ARD, die Recherchen des Fernsehteams aufzeigten, nach denen an den in den Pachtverträgen angegebenen Adressen in Sardinien keine Solaranlagen stehen. Für die Anleger steht daher zu befürchten, dass die Investition in Solaranlagen tatsächlich ein Schneeballsystem war.

Betroffenen Anlegern raten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte daher dringend, rechtlichen Beistand aufzusuchen und Ansprüche prüfen und gegebenenfalls gerichtlich durchzusetzen zu lassen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Solar 9580 anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Solar 9580 kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 26.08.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.



Donnerstag, August 25, 2016

Windreich Insolvenz: Schadensersatzansprüche noch dieses Jahr geltend machen

Nach Angaben des Insolvenzverwalters wird die Insolvenzquote für die Gläubiger der Windreich GmbH voraussichtlich nur bei knapp über 30 Prozent liegen. Das berichtet das Handelsblatt. Selbst der Verkauf des Merkur Offshore-Projekts sorgt für keine höhere Quote.


„Die Anleger der vier Anleihen der Windreich GmbH müssen also voraussichtlich Verluste in Höhe von rund 70 Prozent verkraften. Um diese Verluste noch abzufedern, haben sie noch die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Christof Bernhardt.

Allerdings sollten Anleger nicht mehr lange warten, wenn sie noch Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen möchten. Denn die Windreich GmbH schlitterte Ende 2013 in die Pleite. „Daher sind mögliche Ansprüche nach der kenntnisabhängigen dreijährigen Verjährungsfrist Ende 2016 verjährt“, erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen kann für die Anleger erfolgversprechender sein als die Insolvenzquote im Insolvenzverfahren. Besonders kommen Forderungen gegen die vermittelnde Bank in Betracht. Diese hätte nicht nur die Vorzüge der Anleihen darstellen dürfen, sondern hätte im Zuge einer anleger- und objektgerechten Beratung auch die Risiken ausführlich darstellen müssen. Insbesondere hätten die Anleger auch über ihr Totalverlust-Risiko informiert werden müssen. „Die Risiken wurden in den Beratungsgesprächen bekanntlich aber oft verschwiegen oder nur unzureichend erwähnt. Stattdessen war dann die Rede von einem Baustein für die Altersvorsorge oder ähnlichem. Doch genau das sind Geldanlagen mit einem Totalverlust-Risiko nicht“, so Rechtsanwalt Bernhardt.

Neben Forderungen gegen die Bank wegen fehlerhafter Anlageberatung können auch Ansprüche gegen die Prospektverantwortlichen möglich sein. Auch in den Emissionsprospekten hätten die Risiken vollständig dargestellt werden müssen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Windreich anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Windreich kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 25.08.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Vom LKW-Kartell geschädigte Kunden, können Schadenersatz in atemberaubender Höhe geltend machen.

Top-Manager der führenden europäischen Lastwagenhersteller trafen sich in trauter Runde und verabredeten, die Preise für mittlere und schwere Lastwagen künftig abzusprechen. In der Folge trafen die beteiligten Unternehmen Ihre geheimen Absprachen auf Führungsebene oft auch am Rande von Messen sowie am Telefon.


Auch sollten neue Technologien koordiniert eingeführt werden. Das erspart jedem Hersteller beträchtliche Entwicklungskosten. Dieses Treffen fand bereits 1997 statt. »Das war der Beginn geheimer Absprachen«, stellt die EU-Kommission fest.

Kurz: Ein Kartell.

Mit diesen Absprachen konnten die Preise nach oben manipuliert werden, sagt der renommierte Heidelberger Fachanwalt Axel Widmaier: »Für die Kartellanten eine lukrative Sache. Die Preise sind stabil, die Hersteller stehen in keinem Konkurrenzkampf und können damit höchstmögliche Profite erzielen.«

Jetzt hat die EU den LKW-Herstellern eine erste Rechnung präsentiert: Fünf Hersteller müssen 2,9 Milliarden Euro an Bußgeldern an die Europäische Union überweisen. Die höchste Strafe, die die EU jemals in einem Kartellverfahren verhängte. Denn, so die Begründung, das Kartell betreffe einen großen Markt. Es habe auch über einen langen Zeitraum bestanden.

Die am Kartell beteiligten LKW Bauer produzieren etwa 9 von 10 in Europa hergestellte LKW. Wenn schon die von der Kommission verhängte Strafe außergewöhnlich hoch war, so darf der Schadenersatzanspruch welcher von den Kunden geltend gemacht werden kann, durchaus als atemberaubend bezeichnet werden. Das ist nicht verwunderlich, wenn man bedenkt, dass dieses illegale Verhalten über einen Zeitraum von 14 Jahren praktiziert wurde. Während dieser ganzen Zeit wurden die LKW  durch die Kartellabsprachen zu deutlich  überhöhten Preisen verkauft.

Betroffen sind Daimler, die rund eine Milliarde Euro bezahlen müssen, Volvo/Renault sind mit 670 Millionen Euro dabei, Iveco mit 490 Millionen und DAF mit 750 Millionen. Lediglich MAN kommt ungeschoren davon; der Münchner Lastwagenhersteller hatte nach einem Korruptionsskandal 2009 250 Millionen Euro bezahlen müssen, sich dann Ehrlichkeit auf die Fahnen geschrieben und das alte LKW-Kartell auffliegen lassen. Aufgrund der Kronzeugenregelung wird ihm die Buße erlassen.

Anstatt ihren Kunden durch einen fairen Wettbewerb ein transparentes Preisgefüge zu bieten, verbündeten sich die Unternehmen zu einem verbotenen Kartell und schalteten damit den Preiswettbewerb aus. Die Absprachen dienten alleine dazu, bei den Kunden mehr kassieren zu können. Dieses illegale Verhalten ist durch nichts zu rechtfertigen und sollte auch von den geprellten Kunden nicht hingenommen werden.

Jeder durch das wettbewerbswidrige Verhalten der Kartellanten Betroffene kann die Unternehmen bei seinem nationalen Gericht auf Schadenersatz verklagen. Durch die Entscheidung der Kommission steht fest, dass diese Preisabsprachen stattgefunden haben, und dass sie rechtswidrig waren. Dies bedeutet, dass das Opfer nicht beweisen muss, dass der Verstoß auch  stattfand.

Wie können geschädigte Unternehmen des LKW Kartells Schadenersatz geltend machen?
Im Internet gibt es da die unterschiedlichsten Angebote. Von der Massenschadensregulierung ausländischer Anbieter bis zu den „Spezialisten“ für die jeder Rechtsfall  „einfach und problemlos“ zu lösen ist.

Der BSZ e.V. hat für die vom LKW-Kartell Betroffenen die BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „LKW-Kartell“ gegründet. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können.

Wie der BSZ e.V. aus vielen Gesprächen mit Spediteuren erfahren hat, ist es mitunter nicht leicht eine Entscheidung zu treffen, ob man nun Schadenersatz gegen den LKW-Bauer geltend machen soll, oder lieber nicht. Viele Speditionen stehen in Geschäftsbeziehung mit den LKW-Bauern und wollen natürlich nicht ihre Transportaufträge riskieren. Auf der anderen Seite geht es um sehr viel Geld, was dem Unternehmen durch die überhöhten Preise entzogen wurde und aus betriebswirtschaftlicher Sicht auch unbedingt zurückgefordert werden sollte.

Der BSZ e.V. bietet den Geschädigten diskrete Möglichkeiten, wie sie ohne eine Kundenbeziehung aufs Spiel zu setzen trotzdem zu ihrem Recht kommen. Aus diesem Grunde ist für jedes Mitglied innerhalb der BSZ e.V. Interessengemeinschaft absolute Diskretion gewährleistet. Es werden keine Mitgliedsdaten ausgetauscht. Für jedes einzelne Mitglied ist absolute Anonymität garantiert. So dient die Interessengemeinschaft hauptsächlich dem Sammeln von Informationen, die dann für jedes Mitglied von erheblichem Nutzen sein können.

Die BSZ e.V. Interessengemeinschaft LKW-Kartell ist kein Sammelbecken für eine Massenschadensfallbearbeitung, sondern steht für eine individuelle Durchsetzung der Rechte Ihrer Mitglieder.

Das Ziel ist es möglichst nicht zu einer Klage kommen lassen.
Denn zu unwägbar ist der damit verbundene Aufwand. Viel sinnvoller ist es, die Interessen zu bündeln und in einem außergerichtlichen Verfahren ein Ergebnis mit den Herstellern zu erzielen. Es hat sich gezeigt, dass gerade in diesem Bereich außergerichtliche Lösungen und die Herbeiführung eines sinnvollen Vergleiches der richtige Weg ist. Das Ziel muss dabei sein: Durch eine Zusammenführung einer Vielzahl von Geschädigten, wir nennen das Interessengemeinschaft, diese zu sammeln und dann zu versuchen, mit den Unternehmen zu einer sinnvollen Lösung zu kommen.

Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus unerlaubter Handlung geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Forderung erfolgreich durchzusetzen.

Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ Interessengemeinschaft LKW-Kartell beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundenen Rechtsanwälten vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft LKW-Kartell anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft LKW-Kartell kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 25.08.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


Mittwoch, August 24, 2016

BWF-Stiftung: Weitere Spitzenerfolge für BSZ e.V.-Vertrauensanwälte gegen Vermittler der Anlage!

Diverse Geschädigte erhalten Geld zurück! Oftmals gute Chancen für Anleger! Eile ist geboten! Der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner sind erneute Top-Erfolge gegen diverse Vermittler, die Anlagen der BWF-Stiftung vermittelt haben, gelungen, im Einzelnen:


Mit aktuellem Anerkenntnisurteil des Amtsgerichts Bernau, Az. 10 C 920/15, hatte eine Vermittlerin der Anlage, die auf Schadensersatz in Anspruch genommen wurde, die dortigen Schadensersatzansprüche der dortigen Anlegerin, die von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten Dr. Späth & Partner vertreten wurde, in Höhe von ca. 3.700,- € anerkannt!

Ein weiterer Vermittler aus dem Brandenburger Raum, der von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten Dr. Späth & Partner außergerichtlich in Anspruch genommen wurde, hatte bereits außergerichtlich vor einigen Tagen die gesamte geltend gemachte Forderung in Höhe von 25.000,- € zzgl. der geforderten Anwaltskosten vollständig ausbezahlt!

Eine andere Anlegerin, die von den BSZ-Anwälten Dr. Späth & Partner vertreten wurde, und für die von Dr. Späth & Partner vor dem Landgericht Frankfurt/Oder mit -inzwischen rechtskräftigem Urteil- von Mitte Juni 2016 Schadensersatz erstritten wurde, hat die Schadensersatzsumme von der dortigen Vermittlerin, nämlich den Betrag in Höhe von 15.000,- €, ebenfalls inzwischen zu 100 % ausbezahlt bekommen!

Damit hatte erneut ein Landgericht, neben den bereits von Dr. Späth & Partner vor dem LG Hof mit Datum vom 31.11.2015, Az. 13 O 370/15, sowie vor dem LG Berlin mit Datum vom 04.12.2015, Az. 3 O 139/15, erstrittenen Urteilen einen Vermittler der Anlage, der dem Anleger eine Beteiligung bei der BWF-Stiftung vermittelt hatte, zum fast vollständigen Schadensersatz verurteilt.

Auch haben diverse Vermittler, die von Dr. Späth & Partner außergerichtlich in Anspruch genommen wurden, bereits Gesprächsbereitschaft signalisiert, um eventuell einen Teil des Schadens der jeweiligen Anleger bereits außergerichtlich zu regulieren.

Nach Ansicht der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  Dr. Walter Späth und Oliver Behrendt „bestätigen diese Fälle unsere Rechtsansicht, dass in vielen Fällen, vorbehaltlich einer Einzelfallprüfung, gute Chancen auf Schadensersatz gegen die beteiligten Vermittler bestehen sollten, weil die Anleger oftmals nicht anleger- und objektgerecht war und die Vermittler oftmals nicht die ihnen obliegende Plausibilitätsprüfung in ordnungsgemäßem Umfang durchgeführt haben.“

Aber betroffene Anleger sollen darauf hingewiesen werden, dass in vielen Fällen Eile geboten ist: "Bei der Vollstreckung gilt immer das Prinzip: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst, wenn also kein Geld mehr da ist, werden weitere Maßnahmen ins Leere laufen. Ein schnelles Handeln sollte sich daher in vielen Fällen lohnen," so BSZ e.V-Vertrauensanwalt Dr. Späth. Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V-Interessengemeinschaft „BWF-Stiftung“ anschließen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Berliner Wirtschaft und Finanz Stiftung anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Berliner Wirtschaft und Finanz Stiftung kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Wölbern Frankreich 04: Letzte Chance auf Schadensersatz

Letzte Gelegenheit für Anleger des geschlossenen Immobilienfonds Wölbern Frankreich 04 noch Schadensersatzansprüche geltend zu machen. "Ab September drohen mögliche Forderungen zu verjähren", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi.


Nachdem die Fondsimmobilie in Paris Ende vergangenen Jahres verkauft wurde, war klar, dass die Beteiligung an dem im September 2006 von Wölbern Invest aufgelegten Immobilienfonds Frankreich 04 ein Verlustgeschäft für die Anleger ist. Anleger, die noch Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen möchten, müssen daher jetzt handeln, da die Forderungen taggenau zehn Jahre nach Beitritt zur Fondsgesellschaft verjähren. "Verjährungshemmende Maßnahmen müssen daher umgehend eingelegt werden", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Der Wölbern Frankreich 04 zählte zu den größten Immobilienfonds des Emissionshauses Wölbern Invest. 92 Millionen Euro wurden von den Anlegern eingesammelt. Das Geld wurde in eine Büroimmobilie in Paris investiert. Aus unterschiedlichen Gründen, u.a. wohl auch weil Gelder aus dem Fonds zweckentfremdet wurden, erwies sich die Beteiligung an dem Immobilienfonds als Fehlschlag. Durch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen haben die Anleger nun die letzte Gelegenheit, nicht auf ihren Verlusten sitzen zu bleiben.

Ausschlaggebend für Schadensersatzansprüche kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch über die Risiken ihrer Fondsbeteiligung umfassend aufgeklärt werden müssen. Zu diesen Risiken zählen Schwankungen auf dem Immobilienmarkt, sinkende Mieteinnahmen oder auch erhöhter Sanierungsbedarf bei der Fondsimmobilie. Für die Anleger wiegt das Risiko des Totalverlusts ihrer Einlage besonders schwer. Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi: "Sowohl in den Emissionsprospekten als auch in den Beratungsgesprächen hätten die Anleger umfassend und verständlich über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Blieb diese Aufklärung aus, kann Schadensersatz geltend gemacht werden."

Ebenso wie über die Risiken hätten die Anleger auch über die Rückvergütungen (Kick-Backs) der vermittelnden Bank aufgeklärt werden müssen.

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Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Wölbern-Fonds kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Vorsicht Kapitalanlagebetrug!

Dubiose Kapitalanlageangebote, die per Post, Fax, E-Mail oder Telefon (cold calling) eingehen, sollten vom Empfänger grundsätzlich ignoriert werden. Es lohnt sich in keinem Fall sich mit diesen Angeboten näher zu befassen.


Bei Beratungsgesprächen mit Anlageberatern sollten sie die notwendige Distanz halten. Beruft sich der Berater auf eine Empfehlung, seien  Sie vorsichtig und gehen nicht weiter darauf ein. Wehren Sie sich strikt gegen die schrittweise Vereinnahmung Ihrer Person. Lehnen Sie Gefälligkeiten sowie Gespräche, die in das Private übergehen, sowie Geschenke grundsätzlich ab.

Handeln Sie nie gegen Ihr Gefühl, insbesondere wenn es zu gut klingt um wahr zu sein.  Denken Sie bei ungewöhnlich lukrativen Kapitalanlageangeboten immer zuerst an einen möglichen Betrug.  Haben Sie keine Scheu „Nein“ zu sagen.

Auch Anlagebetrüger sind auf die Dienste von Banken angewiesen, denn die Gelder von den Anlegern können ja kaum Bar vor Ort eingesammelt werden. Also lassen Sie sich nicht durch einen bekannten Banknamen beeindrucken.

Sollten Sie doch Opfer eines Anlagebetrugs geworden sein, lohnt es sich immer auch einmal die Rolle welche die Bank dabei gespielt hat zu durchleuchten. Grundsätzlich müssen die Banken bei einem Verdacht auf Kapitalanlagebetrug oder Geldwäsche die vorgeschriebenen Maßnahmen ergreifen. Tun sie das nicht, können sie sich den Geschädigten Anlegern gegenüber Schadensersatzpflichtig gemacht haben. Dies kann dann der Fall sein, wenn Beschwerden geschädigter Anleger oder entsprechende Bericht in der Fachpresse missachtet werden.

Es gibt auch immer wieder Anleger, die für eine scheinbar lukrative Kapitalanlage Kredite bei ihrer Hausbank aufnehmen wollen und vorher ihre Bank um Rat fragen. Die Bank kann dann unter Umständen für ein Beratungsgespräch haften, wenn sich der Kunde noch nicht entschieden hatte.

Das wichtigste Ziel für einen Anleger, welcher trotz aller Vorsicht einem Kapitalanlagebetrug zum Opfer gefallen ist, sollt die Wiederbeschaffung des Kapitals  sein. Strafverfolgung, Rache, oder ähnliche Motive sollten dabei zunächst eine untergeordnete Rolle spielen.  

Die Wiederbeschaffung oder doch die zumindest teilweise Wiederbeschaffung des zunächst verloren geglaubten Geldes erweist sich in vielen Fällen als nicht so aussichtslos, wie viele Geschädigte glauben, sagt Horst Roosen Vorstand des BSZ e.V. Verluste sollte man nicht so einfach abschreiben und zur Tagesordnung übergehen. Der Geschädigte sollte schnell reagieren. Der BSZ e.V. rät strikt davon ab, mit dem oder den Schädigern selbst zu verhandeln.

Der beste Anlegerschutz besteht darin, sich sein Geld zurückzuholen sagt Roosen.
Wenn die Banken und die anderen Finanzakrobaten sich massenhaft Klagen Ihrer Kundschaft ausgesetzt sehen, wird sich die Finanzpolitik dieser Branche relativ schnell ändern.

Der beste Anlegerschutz ist, wenn sich die geschädigten Anleger wehren.
Nur durch massenhafte Klagen wird sich diese Abzockerei von selbst erledigen.  Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Kapitaleinsatz rechnet sich in den meisten Fällen. Eine erste Adresse ist immer der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Wenn dieser noch mit einer Interessengemeinschaft für geschädigte Anleger kooperiert, bestehen ideale Voraussetzungen für ein positives Ergebnis.

Fazit des BSZ® e.V.
Anleger sollten der Versuchung, bei Verlusten mit einer windigen Kapitalanlage  vorerst weiteres Kapital  einzuschießen, um nicht alles zu verlieren, widerstehen. Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Kapitalansatz rechnet sich in den meisten Fällen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer  BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 24.08.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


Dienstag, August 23, 2016

Geldwerte Urteile in Sachen Hartz IV

Das Wochenblatt aus Regensburg berichtet in seiner Online-Ausgabe von drei hilfreichen Urteilen für Hartz-IV-Empfänger, die beweisen, dass sich der Klageweg gegen Jobcenter durchaus lohnen kann.


So bekam ein Mann einen Zuschuss für neue Kleidung in Höhe von 420 Euro. Der Grund: Er hatte innerhalb kurzer Zeit beinahe 40 Kilogramm abgenommen. Zunächst ging der Mann leer aus, erst mit Hilfe des Landessozialgerichts aus Hamburg wurde ihm der Zuschuss bezahlt.

Dass im Falle eines Umzugs ein Hartz-IV-Empfänger auch die Kosten einer Ummeldung für Kommunikationselektronik, sprich Telefon und Internet bekommen kann, ist mittlerweile bekannt. Wichtig, so auch das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen: Der Umzug muss im Vorfeld als erforderliche Maßnahme vom Jobcenter abgesegnet werden.

Geld für Erstausstattungen bekommen normaler Weise nur Säuglinge oder junge Menschen, die in eine eigene Wohnung ziehen. Das Bundessozialgericht sprach nun einem ALG-II-Bezieher eine neue Waschmaschine als Erstausstattung zu. Er hatte sich von seiner Frau getrennt und ist mit seiner Tochter in eine neue Wohnung gezogen. Man könne nicht von dem Mann verlangen, so die Richter, dass er die Waschmaschine in der Wohnung seiner Ex heraus verlangt. Der Mann bekam 250 Euro und trägt nun wieder saubere Hemden.

Sie sehen, man sollte Ablehnungen vom Jobcenter oder vom Arbeitsamt nicht einfach hinnehmen. Sehr oft werden zunächst versagte Leistungen nach einem Anwaltsbrief oder natürlich einer gerichtlichen Geltendmachung bezahlt.

Sie erhalten zu wenig Geld? Sie haben ein Problem mit dem Jobcenter?

Damit Hartz-IV-Bezieher zumindest das bekommen, was ihnen gesetzlich zusteht bietet der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. Hartz-IV-Beziehern eine kostenlose Überprüfung ihres Bescheids durch spezialisierte Rechtsanwälte an.

Den Leistungsempfängern im Land mangelt es mit der BSZ e.V. Langzeitstudie ,,Social Protect Control" und der damit verbundenen Soforthilfe nun nicht mehr an einer schlagkräftigen Interessenvertretung. Jeder Hartz-IV Empfänger hat nun eine starke Interessenvertretung im Rücken und weiß sich jetzt, besser zu wehren und seine Rechte durchzusetzen.

Es entstehen Ihnen keine Kosten!!

Einfach aktuellen Bescheid zur kostenfreien Prüfung einsenden:

BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Weiter Informationen gibt es unter www.hartz4-hotline.de

Hartz-IV-Telefonhotline: 06071 - 981 68 15. Mo-Fr. von 09.00-12.00UHR

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Deutscher Arbeitgeber Verband ehrt Unternehmer in einer Filmreihe

Dokumentation der Erfolgsgeschichte der von Karl Schlecht gegründeten PUTZMEISTER AG.


In seiner Filmreihe „Zeitzeugen der deutschen Wirtschaftsgeschichte“ erinnert der Deutsche Arbeitgeber Verband an bedeutende Unternehmer, ohne die das Wirtschaftswunder nach dem Zweiten Welt krieg nicht möglich geworden wäre. Der aktuelle Beitrag dokumentiert die Entwicklung der von Prof. Karl Schlecht gegründeten PUTZMEISTER AG, die heute der weltweit größte Hersteller von Betonpumpen ist.

Möglich wurde dieser Erfolg durch den Unternehmer- und Erfindergeist des Maschinenbauingenieurs Schlecht. Er schuf die ersten automatischen Verputzmaschinen, die es möglich machten, Mörtel mehrere Stockwerke hinauf zu pumpen und direkt an die Wand zu spritzen.  Heute stellt das Unternehmen jene Hightech-Betonpumpen her, die auf den spektakulärsten Baustellen der Welt zu finden sind. Sie haben den Beton 600 Meter hoch zum Burj Khalifa in Dubai gepumpt, dem noch höchsten Gebäude der Welt.

Im aktuellen Videoporträt des Deutschen Unternehmer Verbandes erzählt Schlecht die Geschichte seines Erfolges. Es ist eine Geschichte voller Wagemut, Risikobereitschaft und Beharrlichkeit. Wie die vielen anderen erfolgreichen Unternehmer der Nachkriegsgeschichte hat Schlecht nie aufgehört, Neues zu erfinden, neue Produktionsmethoden zu entwickeln und vor allem eine Struktur aufzubauen, in der Mitarbeiter Bestleistungen hervorbringen können. Nur auf diese Weise konnten ihre Betriebe wachsen und schließlich sogar an die Weltspitze vorstoßen.

Doch dieses erfolgreiche Modell ist in Gefahr. Auch in Deutschland errichtet der Staat immer mehr bürokratische Hürden und verhindert so die Entwicklung des Geschäftes. Wohin das führt, zeigt das Beispiel Frankreichs, dessen Wirtschaft am Boden liegt.

Der Deutsche Arbeitgeber Verband möchte mit seiner Dokumentationsreihe dem  Wagemut, der Risikobereitschaft und dem Unternehmergeist von Menschen wie Karl Schlecht ein lebendiges Denkmal setzen. Die Filmreihe soll ein Mut machendes Beispiel für all diejenigen sein, die dem nacheifern wollen und eigene Ideen zu Durchbruch und Erfolg bringen werden. Sie soll aber auch als „Eulen-Spiegel“ gegenüber einem Zeitgeist wirken, der immer stärker planwirtschaftliche Konzepte präferiert.

Prof. Karl Schlecht fördert heute mit seiner Stiftung Wissenschaft, Ethik, Bildung und Erziehung sowie Kunst und Kultur. Dabei legt er den Fokus auf „Good Leadership“, also der Verbesserung von Führung in Wirtschaft, Gesellschaft und Politik durch humanistische Werte.

Hier finden Sie den aktuellen Beitrag des Arbeitgeberverbands über Karl Schlecht:

Quelle:

Holger Douglas
Deutscher Arbeitgeber Verband
Unter den Eichen 7
65195 Wiesbaden
Telefon: +49 (0) 6 11 - 2 048 599

Der BSZ e.V. Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.  begrüßt und unterstützt die Initiative des Deutschen Arbeitgeber Verbands  mit der Filmreihe „Zeitzeugen der deutschen Wirtschaftsgeschichte“ bedeutende Unternehmer zu ehren ohne die das „Deutsche Wirtschaftswunder“ nicht möglich gewesen wäre.

Es waren und sind aber auch die ganz normalen Bürger die uns helfen, unsere Wirtschaft erfolgreich voran zu bringen und das Leben etwas freier und erfüllter zu gestalten. Unsere Gesellschaft wird älter und vielfältiger. In den nächsten Jahren und Jahrzehnten wird sich die Bevölkerungsstruktur in Deutschland weiter stark verändern: Die Menschen in Deutschland werden älter, die geborenen Kinder werden mit jeder Generation weniger und die Gesellschaft wird vielfältiger - nicht zuletzt durch die stark gestiegene Zuwanderung.

Um auf die wachsende Kluft zwischen den Generationen aufmerksam zu machen und dieser Entwicklung entgegen zu wirken, ist der BSZ e.V. mit dem Deutscher Arbeitgeber Verband im Gespräch der Filmreihe „Zeitzeugen der deutschen Wirtschaftsgeschichte“ eine zweite Filmreihe „Lebensbilder“ für den normalen Bürger an die Seite zu stellen.

Die Lebensbilder sollen einen Blick   auf eine lebenserfahrene Gruppe von Männern und Frauen erlauben die bereit sind, die Tür zu ihrem Leben für die Öffentlichkeit einen Spalt bereit zu öffnen und ihren Angehörigen und Freunden und nachfolgenden Generationen über den Tod hinaus die Möglichkeit eröffnen, an einem inspirierenden Erlebnis für die wunderbaren Dinge, die passieren können wenn Zeit und Raum überbrückt werden, teilzuhaben. Die Ereignisse und Lebensumstände eines ganz normalen Bürgers sollen in einprägsamen Bildern dargeboten werden.  Auf diese Weise könnten die Verfasser ihres eigenen  Lebensbildes einen Beitrag zur Alltagsgeschichte und zur Heimatgeschichte, zu einer Geschichte die das Leben schrieb gestalten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Montag, August 22, 2016

Kapitalanlage gescheitert? Warum sich der BSZ e.V. mitunter vor Anfragen kaum retten kann!

Jedes Jahr verlieren Kapitalanleger in Deutschland Milliardenbeträge durch dubiose Geldanlagen. Jahr für Jahr werden Unsummen für windige Anlagemodelle aufgewendet, die eigentlich sinnvoller investiert werden könnten. Diese gigantische Geldvernichtung verursacht wirtschaftlichen Schaden von ungeahntem Ausmaß und ist oft mit dem Beziehungsgeflecht organisierter Kriminalität gepaart mit Geldwäsche vernetzt.


Der BSZ e.V. bietet seinen Fördermitgliedern für den Bereich Kapitalanlagerecht hochwertige Informationen, die aus einer Fülle von „Rohinformationen“ und deren Aufbereitung resultieren. Es werden planmäßig Informationen gesammelt, bewertet, verglichen und analysiert. Das fertige Produkt steht den BSZ e.V. Fördermitgliedern kostenlos zur Verfügung.

Die permanente Beobachtung des Kapitalanlagemarkts und die Beobachtung der dort agierenden Unternehmen so wie die Ausschöpfung offener Quellen wie Press, Prospekte und aller möglichen anderer Unterlagen führen zu der Rohinformation. Für den BSZ e.V. ist dies die kostengünstigste aber zugleich auch die effektivste Methode Anlegerschutz zu betreiben. Langfristig gesehen, stellen sich die BSZ e.V. Interessengemeinschaften geschädigter Kapitalanleger als eine gute Waffe heraus, die selbst dem bestorganisierten Kapitalvernichtern überlegen sind.

Zusätzlich versprechen die BSZ e.V. Interessengemeinschaften ihren Mitgliedern ein hohes Maß an Durchschlagskraft, da ein Mitglied nicht nur auf seine eigenen Informationen angewiesen ist sondern über sichere Erkenntnisse aus dem Pool der anderen Anleger verfügt.

Jede Anfrage eines Kapitalanlegers an eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft stellt gleichzeitig eine interessante Information dar. Eine gut organisierte und vernetzte Anlegerschutzgemeinschaft wie Sie der BSZ e.V. darstellt, kann sich aus diesem Grunde mitunter vor Anfragen kaum retten. Dies erhöht natürlich gleichzeitig und stetig den Informationsstand.

Für das BSZ System stellt natürlich die Vernetzung mit erfahrenen Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht eine wesentliche Komponente dar. Das System BSZ e.V. ist somit in der Lage, jede Anfrage binnen 24 Stunden zu beantworten.

Anlageverluste beruhen in vielen Fällen auf einem Mangel an Information zur rechten Zeit. Durch die BSZ e.V. Interessengemeinschaften können Informationshindernisse, wie Datenschutz,  Bank- und Steuergeheimnis etc. zwar nicht überwunden, jedoch weitgehend durch andere Informationsquellen wettgemacht werden. Für eine aussichtsreiche Klage ist eine Vielzahl von qualitativ guten Informationen absolut notwendig. Gleichlautende Informationen aus dem Mitgliederbereich  und anderen Quellen sind dann auch die Bausteine zum gerichtlichen Erfolg.

Der BSZ e.V. sieht sich mitunter von Unternehmen die in das Visier des BSZ e.V. geraten sind  diffamiert und auch durch die Abmahnkeule in seiner wirtschaftlichen Existenz bedroht. Dafür danken wir an dieser Stelle all jenen Menschen die unsere Arbeit mit einem Förderbeitrag unterstützen.  Ansonsten müssen die Menschen die engagiert Anlegerschutz betreiben, ohnehin mit der Tatsache leben, dass ihre oft sehr erfolgreichen Warnungen weder Lob noch Dankbarkeit zur Folge haben, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V.

Eine bei geschädigten Kapitalanlagern weit verbreitete Krankheit scheint die Sparsamkeit am falschen Platz zu sein. Einerseits wird bei der Anlage mitunter kräftig geklotzt, anderseits wird im Falle eines großen Verlustes der unsäglich Spruch von dem guten Geld was man dem schlechten Geld nicht hinterher werfen möchte, ins Feld geführt. Die falsch verstandene Sparsamkeit kommt nur den Initiatoren des Anlagedesasters zu gute.

Der beste Anlegerschutz besteht darin, sich sein Geld zurückzuholen sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. Wenn die Banken und die anderen Finanzakrobaten sich massenhaft Klagen Ihrer Kundschaft ausgesetzt sehen, wird sich die Finanzpolitik dieser Branche relativ schnell ändern.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.


Dieser Text gibt den Beitrag vom 22.08.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Bonitätsanleihen: Anleger könnten Schadensersatz verlangen

Für die Zukunft erwägt die Finanzaufsicht ein komplettes Verbot von Bonitätsanleihen. Privatanleger, die in der Vergangenheit Verluste mit solchen Zertifikaten (Credit Linked Notes) erlitten haben, können die Investition unter Umständen rückabwickeln
 

Nach Einschätzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sind so genannte Bonitätsanleihen grundsätzlich nicht für Privatanleger geeignet. Derzeit läuft die Anhörung von betroffenen Branchenvertretern zu einem beabsichtigten Verbot dieser Finanzprodukte, soweit sie zum Verkauf an Privatanleger vorgesehen sind. 

Alleine die LBBW soll derartige Schuldverschreibungen im Volumen von über 2,5 Mrd. Euro emittiert haben. Weil die Europäische Zentralbank die Leitzinsen quasi auf null gesetzt hat, werfen klassische Unternehmens- und Staatsanleihen mit Top-Rating kaum noch Rendite ab. Viele Privatanleger haben deshalb bei Bonitätsanleihen zugegriffen. Sie bieten höhere Zinsen als klassische Anleihen, sind aber auch deutlich riskanter.

Häufig wird das Risiko vereinfacht so dargestellt, dass der Anleger bei Bonitätsanleihen ein doppeltes Insolvenzrisiko trägt, weil nicht nur die Insolvenz des Referenzschuldners, sondern auch die Insolvenz des Emittenten relevant wird. „Ich bin allerdings nicht ganz sicher, ob das Insolvenzrisiko beispielsweise der Baden-Württembergischen Landesbank (LBBW) wirklich so groß ist, dass damit eine Verzinsung gerechtfertigt werden kann, die dem Doppelten der Referenzanleihe entspricht.“ meint dagegen BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Franz Braun.

Die Anleihebedingungen von Bonitätsanleihen sehen oftmals auch dann eine sofortige Fälligkeit und vor allem eine Reduzierung der Rückzahlung vor, wenn der Referenzschuldner noch gar nicht endgültig insolvent ist. Mitunter genügen bloße Zahlungsschwierigkeiten, die im weiteren Verlauf überwunden werden. Für die Inhaber von Bonitätsanleihen spielt die Stabilisierung des Referenzschuldners dann allerdings keine Rolle mehr.

„Der Teufel steckt wie immer im Detail. Wenn sich die Anleihe nicht nur auf einen Referenzwert oder einen Referenzschuldner bezieht, sondern auf mehrere (Basket), sind viele Kombinationen möglich.“ sagt Braun. Unter anderem deshalb, weil nicht wenige solcher Produkte für Privatanleger schwer zu durchschauen sind, erwägt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein Verbot. Nach Einschätzung der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  CLLB liegt den Erwägungen der BaFin auch der Umstand zugrunde, dass die Produktinformationen, Beratungen und Prospekte zu den emittierten Bonitätsanleihen die Risiken mitunter nicht hinreichend klarstellen. „In diesem Fall kommen Prospekthaftungsansprüche und andere Ansprüche in Betracht und die Anleger können ihre Verluste möglicherweise nachträglich doch noch kompensieren.“ meint Braun. Er rät Privatanlegern, die mit Bonitätsanleihen Geld verloren haben, sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden und mögliche Ansprüche überprüfen zu lassen.  

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Bonitätsanleihen anschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 22.08.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt