Jedes Jahr verlieren Kapitalanleger in Deutschland Milliardenbeträge durch dubiose Geldanlagen. Jahr für Jahr werden Unsummen für windige Anlagemodelle aufgewendet, die eigentlich sinnvoller investiert werden könnten. Diese gigantische Geldvernichtung verursacht wirtschaftlichen Schaden von ungeahntem Ausmaß und ist oft mit dem Beziehungsgeflecht organisierter Kriminalität gepaart mit Geldwäsche vernetzt.
Der BSZ e.V. bietet seinen Fördermitgliedern für den Bereich
Kapitalanlagerecht hochwertige Informationen, die aus einer Fülle von
„Rohinformationen“ und deren Aufbereitung resultieren. Es werden planmäßig
Informationen gesammelt, bewertet, verglichen und analysiert. Das fertige
Produkt steht den BSZ e.V. Fördermitgliedern kostenlos zur Verfügung.
Die permanente Beobachtung des Kapitalanlagemarkts und die
Beobachtung der dort agierenden Unternehmen so wie die Ausschöpfung offener
Quellen wie Press, Prospekte und aller möglichen anderer Unterlagen führen zu
der Rohinformation. Für den BSZ e.V. ist dies die kostengünstigste aber
zugleich auch die effektivste Methode Anlegerschutz zu betreiben. Langfristig
gesehen, stellen sich die BSZ e.V. Interessengemeinschaften geschädigter
Kapitalanleger als eine gute Waffe heraus, die selbst dem bestorganisierten
Kapitalvernichtern überlegen sind.
Zusätzlich versprechen die BSZ e.V. Interessengemeinschaften
ihren Mitgliedern ein hohes Maß an Durchschlagskraft, da ein Mitglied nicht nur
auf seine eigenen Informationen angewiesen ist sondern über sichere
Erkenntnisse aus dem Pool der anderen Anleger verfügt.
Jede Anfrage eines Kapitalanlegers an eine BSZ e.V.
Interessengemeinschaft stellt gleichzeitig eine interessante Information dar.
Eine gut organisierte und vernetzte Anlegerschutzgemeinschaft wie Sie der BSZ
e.V. darstellt, kann sich aus diesem Grunde mitunter vor Anfragen kaum retten.
Dies erhöht natürlich gleichzeitig und stetig den Informationsstand.
Für das BSZ System stellt natürlich die Vernetzung mit
erfahrenen Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht eine wesentliche
Komponente dar. Das System BSZ e.V. ist somit in der Lage, jede Anfrage binnen
24 Stunden zu beantworten.
Anlageverluste beruhen in vielen Fällen auf einem Mangel an
Information zur rechten Zeit. Durch die BSZ e.V. Interessengemeinschaften
können Informationshindernisse, wie Datenschutz, Bank- und Steuergeheimnis etc. zwar nicht
überwunden, jedoch weitgehend durch andere Informationsquellen wettgemacht
werden. Für eine aussichtsreiche Klage ist eine Vielzahl von qualitativ guten
Informationen absolut notwendig. Gleichlautende Informationen aus dem
Mitgliederbereich und anderen Quellen
sind dann auch die Bausteine zum gerichtlichen Erfolg.
Der BSZ e.V. sieht sich mitunter von Unternehmen die in das
Visier des BSZ e.V. geraten sind
diffamiert und auch durch die Abmahnkeule in seiner wirtschaftlichen
Existenz bedroht. Dafür danken wir an dieser Stelle all jenen Menschen die
unsere Arbeit mit einem Förderbeitrag unterstützen. Ansonsten müssen die Menschen die engagiert
Anlegerschutz betreiben, ohnehin mit der Tatsache leben, dass ihre oft sehr
erfolgreichen Warnungen weder Lob noch Dankbarkeit zur Folge haben, sagt Horst
Roosen, Vorstand des BSZ e.V.
Eine bei geschädigten Kapitalanlagern weit verbreitete
Krankheit scheint die Sparsamkeit am falschen Platz zu sein. Einerseits wird
bei der Anlage mitunter kräftig geklotzt, anderseits wird im Falle eines großen
Verlustes der unsäglich Spruch von dem guten Geld was man dem schlechten Geld
nicht hinterher werfen möchte, ins Feld geführt. Die falsch verstandene
Sparsamkeit kommt nur den Initiatoren des Anlagedesasters zu gute.
Der beste Anlegerschutz besteht darin, sich sein Geld
zurückzuholen sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. Wenn die Banken und die
anderen Finanzakrobaten sich massenhaft Klagen Ihrer Kundschaft ausgesetzt
sehen, wird sich die Finanzpolitik dieser Branche relativ schnell ändern.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V.
Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere
Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und
unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem
Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und
Verbraucherschutz Projekte bei. Danke!
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 22.08.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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