Anleger in Sachen Solar 9580 auch vor dem OLG Stuttgart erfolgreich !
Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ
e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte meldet, hat diese erfolgreich
Anleger gegen Solar 9580, e.K. Reiner Hamberger in der Berufung vor dem OLG
Stuttgart vertreten.
Das OLG Stuttgart hat nunmehr in einem von CLLB geführten
Verfahren mit Beschluss vom 22.08.2016 bestätigt, dass dem Anleger
Rückzahlungsansprüche gegen Solar 9580, e.K. Reiner Hamberger zustehen.
Diese Auffassung vertrat in diesem Verfahren bereits das
Landgericht Heilbronn mit Urteil vom 26.02.2016. Hiergegen richtete sich die
Berufung von Solar 9580, e.K. Reiner Hamberger.
„Das Urteil das OLG Stuttgart bestätigt nochmals, dass
Anlegern durchaus die Möglichkeit offen steht, von Solar 9580 e.K. Rainer
Hamberger auf gerichtlichem Wege die gezahlten Kaufpreise abzüglich erhaltener
Pachtzinsen zurückfordern,“ so BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Aylin Pratsch.
Bereits seit Anfang 2015 vertreten die BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte Anleger im Zusammenhang mit Solar 9580 und haben schon in
einer Vielzahl von Verfahren vor dem Landgericht Heilbronn sowie dem
Amtsgericht Schwäbisch Hall erfolgreich Schadensersatzansprüche durchgesetzt.
Hintergrund der Verfahren ist der Verkauf vermeintlicher
Solaranlagen von Reiner Hamberger, der unter Solar 9580 auftrat. Bei diesen
Kaufverträgen wurden gleichzeitig Pachtverträge mit Solar 9580 geschlossen.
Hierbei war vorgesehen, dass Solar 9580 die Solaranlagen in sonnigen Regionen
wie beispielsweise Sardinien aufstellen sollte. Eine Übergabe der Solaranlagen
war daher von Anfang an nicht vorgesehen. Vielmehr sollte Solar 9580 die Solaranlagen
betreiben und monatliche Pachtzahlungen aus der Stromgewinnung an die Anleger
zahlen.
Nachdem Anfang 2015 plötzlich die versprochenen monatlichen
Pachtzahlungen ausblieben, haben sich die schlechten Nachrichten für die
Anleger von Solar 9580 auch in der Folgezeit gemehrt. So gab es
Berichterstattungen des MDR sowie der Sendung Plusminus auf ARD, die Recherchen
des Fernsehteams aufzeigten, nach denen an den in den Pachtverträgen
angegebenen Adressen in Sardinien keine Solaranlagen stehen. Für die Anleger
steht daher zu befürchten, dass die Investition in Solaranlagen tatsächlich ein
Schneeballsystem war.
Betroffenen Anlegern raten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte
daher dringend, rechtlichen Beistand aufzusuchen und Ansprüche prüfen und
gegebenenfalls gerichtlich durchzusetzen zu lassen.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft
Solar 9580 anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Solar 9580 kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 26.08.2016 wieder. Eventuelle
spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.