Dienstag, August 16, 2016

CH2 Portfolia Ship No. 2 GmbH & Co. KG: Schadensersatz für Anleger.

Erfolgreiche Rückabwicklung gefloppter Fondsbeteiligungen.

Wieder einmal erweisen sich Empfehlungen und Ratschläge von als vertrauenswürdig angesehenen Bankberatern als leere Versprechungen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, vertritt Zeichner des Schifffonds CH2 Portfolia Ship No. 2 GmbH & Co. KG. Der letzte feststellbare Zweitmarktkurs betrug im Juli 2015 nur noch 7,5 % des Nennbetrags. Zu Recht sehen sich viele Anleger angesichts des desolaten Verlaufs auch dieser Beteiligung massiv geschädigt. Sie werden sich eher heute als morgen wünschen, den Fonds wieder los zu sein.

Und in der Tat sind die Aussichten dafür vielversprechend. Beim Vertrieb dieser Beteiligungen gegenüber einem typischen Anleger dürfte es sich um einen „klassischen Fall“ für eine Haftung einer beratenden Bank handeln. Die gegen das Kreditinstitut zu erhebenden Vorwürfe beruhen auf seit Jahren immer wieder zu beobachtenden Abläufen bei der Beratung im Vorfeld der Zeichnung von Fondsbeteiligungen. Oft ist eine Haftung auf Schadensersatz schon wegen verheimlichter Interessenkonflikte (Stichwort "Rückvergütungen") gegeben. Häufig treten weitere Beratungsfehler hinzu, die ebenfalls den Schadensersatzanspruch auslösen können. So wurde die Anlage unseren Mandanten unzutreffend als „sicher“ beschrieben und allgemeine Risiken, etwa des Totalverlusts oder mangelnder Veräußerbarkeit der Beteiligung, verschwiegen. Diese und weitere Themen können, wenn und soweit sie konkret relevant sind, in einer Auseinandersetzung als zusätzliche Argumente neben verheimlichten Provisionen genutzt werden. Letztlich muss kaum ein Anleger auf fehlgeschlagenen Fondsanlagen sitzen bleiben.

Der durch jede fehlerhafte Beratung entstandene Schadensersatzanspruch ist darauf gerichtet, so gestellt zu werden, als wäre die Anlage nie gezeichnet worden. Sie ist vollständig rückabzuwickeln. Neben Erstattung des Anlagebetrags nebst Agio und der Verfahrenskosten wäre auch ein für eine alternative Anlage entgangener Gewinn zu ersetzen. Steuervorteile verbleiben in der Regel beim Anleger. Soweit eine Fondsbeteiligung finanziert wurde, besteht Anspruch auf Erstattung der aufgewendeten Zinsen, wie von Ausschüttungen, die zurückgezahlt werden mussten. Je früher sich Geschädigte entschließen, etwas zu unternehmen, umso eher kommen sie zusätzlich in den Genuss hoher Verzugs- und Prozesszinsen von fünf Prozentpunkten über Basiszins.

Die Aussichten, mit versierter anwaltlicher Unterstützung erfolgreich Schadensersatzansprüche durchzusetzen, darf man grundsätzlich als überdurchschnittlich gut bezeichnen. Die Bereitschaft der Kreditwirtschaft, sich ohne Einleitung eines Rechtsstreits zu einigen, hat spürbar weiter zugenommen.

Wer fallbezogen verlässlich wissen möchte, welche konkreten Möglichkeiten für ihn selbst tatsächlich bestehen, sollte wie folgt vorgehen: Senden Sie uns zur Weiterleitung an den BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt  unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen Unterlagen oder Kopien davon zu, die Sie vor oder anlässlich eines Fondsbeitritts erhalten haben (z. B. Durchschrift/Kopie der Beitrittserklärung, Beitrittsbestätigung der Fondsverwaltung, gegebenenfalls erhaltene Prospekte, Flyer, etc.). Ferner eine (soweit erinnert) kurze Schilderung der Beratungssituation, in der das Kreditinstitut die Empfehlung zur Zeichnung gegeben hat.

Wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügte, als er die Beteiligung zeichnete, sollte dem Rechtsanwalt entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme, den die Anwälte gern vorab mit der Versicherung abklären. Die Informationen, welche die Rechtsanwälte den Unterlagen und Angaben entnehmen, genügen angesichts deren langjährigen einschlägigen Erfahrungen in aller Regel, um eine fundierte Empfehlung aussprechen und, soweit gewünscht, Angaben zu den zu erwartenden Kosten und Gebühren machen zu können. Die Anwälte teilen die Ergebnisse ihrer Sichtung schriftlich mit. Kosten entstehen erst, wenn anschließend ein individuell auf die jeweiligen Interessen zugeschnittenes und kostenmäßig abgestimmtes Mandat erteilt wird. Die Gestaltungsmöglichkeiten, welche  die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte aufzeigen können, sind vielfältig und sollten jedem ermöglichen, eine seriöse anwaltliche Vertretung seiner Interessen in Anspruch zu nehmen.

Diese Empfehlung ist ohne Weiteres auf die Mehrheit aller Fondsanlagen übertragbar, seien es Medien-, Schiffs, Windkraft-, Immobilien- oder andere Fonds. Sollten Sie in weiteren Anlagen involviert sein, informieren Sie uns gern entsprechend, damit Ihnen die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  eine konkrete Einschätzung auch dazu geben können.

Fakten zu der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  Jens Graf Rechtsanwälte

Rechtsanwalt Graf und Mitstreiter sind ausschließlich im Kapitalanlagenrecht tätig und vertreten nur die Anlegerseite. Mit mehr als 25 Jahren Erfahrung in der Person des Kanzleigründers ist die renommierte Kanzlei gut aufgestellt und widmet sich mit Engagement und Kompetenz der Erhaltung vorhandenen und Wiederherstellung verlorenen Vermögens insbesondere von Privatanlegern. Nach der Erhebung WiWo-Top-Kanzleien des angesehenen Magazins WirtschaftsWoche ist Rechtsanwalt Jens Graf einer der "besten deutschen Anlegeranwälte".

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ CH2 Portfolia Ship No. 2 GmbH & Co. KG anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ CH2 Portfolia Ship No. 2 GmbH & Co. KG kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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jg

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.08.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


WIDERRUF VON ANSCHLUSSFINANZIERUNGEN BEI IMMOBILIENDARLEHEN

Die Widerrufsfrist für Immobiliendarlehen, die zwischen November 2002 und Juni 2010 geschlossen wurden, ist am 21. Juni 2016 endgültig abgelaufen. Wurden für diese Darlehen Anschlussfinanzierungen abgeschlossen, kann ein Widerruf unter Umständen noch möglich sein.


Ein Beispiel: Ein Verbraucher hat 2003 ein Darlehen zur Immobilienfinanzierung abgeschlossen. Die Zinsbindung lief 2011 ab und der Verbraucher hat bei dem gleichen Kreditinstitut das Darlehen verlängert. „Der Widerruf für das Immobiliendarlehen aus 2003 hätte bis spätestens 21. Juni 2016 erklärt werden müssen. Für den Widerruf der Anschlussfinanzierung in 2011 stellt sich jetzt die Frage, ob ein komplett neuer Kreditvertrag abgeschlossen wurde oder ob der bestehende Vertrag nur verlängert wurde. Dann wäre es eine reine Prolongation und kein Widerruf mehr möglich“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Simon Kanz. Denn dann gilt der Ursprungsvertrag. Selbst wenn dieser eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthielt, hätte der Widerruf noch fristgerecht erfolgen müssen.

Anders verhält es sich jedoch, wenn es sich bei dem Darlehen um eine „echte“ Anschlussfinanzierung handelt. Dann wurde ein eigenständiger neuer Kredit abgeschlossen, der unabhängig von dem Ursprungsdarlehen zu sehen ist. „Das ist z.B. häufig dann der Fall, wenn der Verbraucher noch zusätzliches Kapital aufgenommen hat, etwa weil das Bauvorhaben teurer geworden ist oder auch wenn der Kreditnehmer gewechselt hat. Das kann der Fall sein, wenn das Darlehen zunächst nur auf den Namen einer Person lief und später eine weitere Person hinzukam“, so Rechtsanwalt Kanz. Dann kann der Widerruf noch möglich sein, sofern dieses „neue“ Darlehen nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurde. Voraussetzung ist, dass die Bank oder Sparkasse eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. „Das war auch nach 2010 noch oft genug der Fall. Angesichts der Zinsentwicklung der vergangenen Jahre kann sich auch der Widerruf bei jüngeren Darlehen durchaus lohnen“, sagt Rechtsanwalt Kanz.

Wurde ein zwischen 2002 und dem 10. Juni 2010 geschlossenes Immobiliendarlehen fristgerecht widerrufen und der Widerruf von der Bank abgelehnt, bestehen gute Chancen, den Widerruf dennoch durchzusetzen. Die Gerichte und nicht zuletzt der BGH haben mit aktuellen Urteilen die Position des Verbrauchers beim Darlehenswiderrufs erheblich gestärkt. Daher sollten sie sich von einer Ablehnung durch die Bank nicht entmutigen lassen, sondern ihr Recht auch durchsetzen. Es geht schließlich um ihr Geld“, sagt Rechtsanwalt Kanz.

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Conti: MS Conti Tansanit insolvent

Gute fünf Jahre nachdem Conti den Schiffsfonds MS Conti Tansanit zur Beteiligung angeboten hat, ist die Schiffsgesellschaft auch schon pleite.  Das Amtsgericht Lüneburg hat am 11. August das vorläufige Insolvenzverfahren über die Conti 178. Schifffahrts-GmbH & Co. Bulker KG MS Conti Tansanit eröffnet (Az.: 47 IN 66/16).


Mit mindestens 25.000 Euro konnten sich die Anleger an dem Bulker MS Conti Tansanit beteiligen. Die Hoffnungen auf reichhaltige Renditen erfüllten sich nicht. Der Schiffsfonds hatte wie viele andere auch mit den Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise zu kämpfen. Am Ende ging der Kampf verloren. Für die Anleger wurde damit traurige Gewissheit, was sich schon vor einigen Monaten andeutete – die Insolvenz ist eingetreten. Statt Renditen müssen die Anleger nun finanzielle Verlusten bis hin zum Totalverlust ihrer Einlage befürchten.

Über viele Jahre war die Handelsschifffahrt von Wachstum gekennzeichnet. Doch mit dem Ausbruch der Finanzkrise im Jahr 2008 war es damit vorbei. Nun rächte es sich, dass in den florierenden Zeiten Überkapazitäten aufgebaut worden waren. Denn die Nachfrage brach ein und viele Schiffe lagen mehr oder weniger beschäftigungslos im Hafen. Das hielt Conti allerdings nicht davon ab, den Schiffsfonds MS Conti Tansanit zur Beteiligung anzubieten. Rund 16 Millionen Euro wurden dazu bei den Anlegern eingesammelt. „Die Rechnung ging allerdings nicht auf. Wenn die Anleger jetzt nicht handeln, müssen sie mit hohen Verlusten rechnen“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Jessica Gaber.

Um den Verlusten entgegenzutreten, können die Anleger ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen. Obwohl im Jahr 2011 die Auswirkungen der Finanzkrise schon längst spürbar waren, wurden Beteiligungen an Schiffsfonds in den Anlageberatungsgesprächen häufig noch als sichere Geldanlage oder Baustein zur Altersvorsorge angepriesen. Tatsächlich steckten schon etliche Fondsgesellschaften in massiven wirtschaftlichen Schwierigkeiten und mussten zum Teil Insolvenz anmelden. „In den Beratungsgesprächen hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Zumal eine Geldanlage mit Totalverlust-Risiko nur schwerlich zur Altersvorsorge geeignet sein kann“, so Rechtsanwältin Gaber. Wurden die Risiken verschwiegen oder nur völlig zu unzureichend dargestellt, kann Schadensersatz geltend gemacht.

Wurden die Anteile über eine Bank vermittelt, hätte diese auch ihre Provisionen, sog. Kick-Backs, offenlegen müssen. Wurden diese verschwiegen, kann das auch Schadensersatzansprüche rechtfertigen.

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Montag, August 15, 2016

Tipp für geschädigte Kapitalanleger

Ist Ihre Kapitalanlage notleidend geworden oder sind Sie sogar um Ihr Geld betrogen worden, dann spielen Sie weder Polizei noch Rechtsanwalt. Nehmen Sie auf keinen Fall Kontakt mit dem Vermittler, Treuhänder, Telefonverkäufer oder mit sonst in dieser Sache involvierten Personen auf.

Sind Sie bei Vermittlern sehr vorsichtig: Sie beherrschen oft meisterhaft ein Doppelspiel und täuschen vor, selbst geschädigt worden zu sein. Lassen Sie sich weder durch Versprechungen noch Drohungen hinhalten.

Wenden Sie sich unverzüglich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Im Idealfall gibt es für Ihren Fall bereits eine Interessengemeinschaft für geschädigte Anleger.

Die Gefahr vor Augen, nochmals Geld in den Sand zu setzen, lässt so manch geschädigten Kapitalanleger glauben, dass ihm nunmehr kostenlose Hilfe zuteil wird. Vorsicht vor Anbietern die geschädigten Kapitalanlegern mit verlockenden Angeboten Ihre Dienste offerieren: Alles kostenlos und ohne Risiko!

Gerade auch weil das Risiko von Rechtsstreitigkeiten und die Notwendigkeit individueller Risikovorsorge in Zukunft deutlich steigen wird und  die Mandanten für einen Rechtsrat in der Regel immer tief in die Tasche greifen müssen, sollte der Wahl des richtigen Anwalts verstärkte Aufmerksamkeit gewidmet werden, rät Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. Denn auch hier wird manchmal die Not und die Ratlosigkeit von Rechtsuchenden nur als Chance zum eigenen Profit begriffen. 

Kapitalanleger die glauben, dass Sie bei ihrer Kapitalanlage nicht richtig beraten wurden, ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht, können sich der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice anschließen.

Die BSZ® e.V. Solidargemeinschaft nimmt geschädigten Kapitalanlegern das Kostenrisiko ab.

Der BSZ e.V. Solidar-Service bietet seinen Fördermitgliedern über BSZ Vertrauensanwälte kostenlos die Prüfung von Schadensersatzansprüchen und die Durchführung erster außergerichtlicher Schritte. Möglich macht das die Kooperation zwischen dem BSZ e.V., dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung, drei Prozessfinanzierungsgesellschaften, Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwälten für Steuerrecht.
 
Die Informationen, welche die Rechtsanwälte den eingereichten Unterlagen und Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um einen ersten und falls erforderlich auch einen zweiten außergerichtlichen Schritt einzuleiten. Oft reicht dies aus, um die Angelegenheit erfolgreich zu beenden. Als Mitglied der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice zahlt man im Erfolgsfall von der beigetriebenen Summe lediglich  einen Förderbeitrag an die BSZ e.V. Fördergemeinschaft. Führen die außergerichtlichen Bemühungen nicht zum Erfolg entstehen dem Mitglied der Fördergemeinschaft keine Kosten.

Der mit dem Fall betraute Rechtsanwalt kann aber durch den damit verbundenen Erkenntnisgewinn eine fundierte Empfehlung für die weitere Vorgehensweise aussprechen. Das Fördermitglied erhält in diesen Fällen kostenlos ein spezifiziertes Angebot wie weiter verfahren werden könnte, welches es dann annehmen oder ablehnen kann. Außerdem wird die Kostenübernahme durch den Prozessfinanzierer geprüft. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft  das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass  eigenes Geld eingesetzt werden muss.

Ein Antrag zur Aufnahme in die „BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice“ kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810


Direkter Link zum Anmeldeformular: https://sammelklagen.wordpress.com/anmeldung


Tausende ehemalige Kunden von Schweizer Banken fordern rechtswidrig kassierte Provisionen zurück.

Abkassiert, verraten, verkauft und abserviert: Tausende ehemalige Kunden von Schweizer Banken fordern rechtswidrig kassierte Provisionen zurück.


In Deutschland werden die von Banken hinter dem Rücken ihrer Kunden heimlich kassierten Provisionen  „Kickbacks“ und in der Schweiz „Retrozessionen“ genannt. So kann durchaus angenommen werden, dass sich in vielen Fällen die Beratung der Kunden mehr an der Höhe der Retrozessionen als an den Kundenbedürfnissen ausrichtete.  Auch viele tausende deutsche Anleger wurden so von Schweizer Banken abkassiert.

Nicht nur bei den betroffenen Bankkunden ist das Thema „Retrozessionen“ aktuell, auch die Medien   berichten über das Thema Retrozessionen sehr ausführlich. Nachfolgend einige Schlagzeilen:

  • Jäger des verlorenen Geldes – Spezialisten versuchen, für Vermögenskunden Provisionen zurückzuholen, die Banken eingestrichen haben. Mit ziemlichem Erfolg. (Beobachter, 16/2016) PDF

  • Ukraine Referendum und Panama-Papiere lassen Anleger in Amsterdam kalt – Aktienkurse in den Niederlanden kaum verändert, Unilever eröffnet in dieser Woche den Reigen der Quartalszahlen (FAZ, 12.04.16) PDF

  • Rachefeldzug von deutschen Steuersündern gegen Schweizer Banken – Schwarzgeld Kunden verlangen zuviel gezahlte Provisionen zurück. Es geht um mehrere Milliarden Franken. Betroffen sind unter anderem die UBS und die Credit Suisse (Sonntagszeitung, 03.01.2016) Online | PDF

  • Kampf um Kickbacks – Kunden können hohe Provisionen einfordern, die Schweizer Banken eingestrichen haben. Doch trotz vermeintlich klarer Rechtslage kommt es immer wieder zu langwierigen juristischen Scharmützeln (Capital, 06/2015)  PDF

  • Dreist, respektlos und arrogant – Schweizer Banken sind seit einigen Jahren dazu verpflichtet, erhaltene Provisionen an ihre Kunden weiterzuleiten. Doch die Geldhäuser spielen auf Zeit – und sitzen auf Milliarden, die Ihnen nicht zustehen. (Süddeutsche Zeitung 04/2015) Online | PDF

  • Rache ist süss – Schwarzgeld / Viele Schweizer Banken haben illegale Provisionen eingestrichen und darauf gesetzt, dass die Schwarzgeld-Kunden stillhalten. Doch die haben inzwischen reinen Tisch gemacht – und nichts mehr zu befürchten. Eine Prozesswelle rollt an (Wirtschaftswoche, 14.07.2014)  PDF

  • Die Banken zahlen nur widerwillig – Die meisten Banken tun sich schwer damit, Bundes­gerichtsentscheide zu befolgen. Das zeigt sich bei der schleppenden Rückzahlung der Retrozessionen, die den Kunden zustehen. Auch die Aufsichtsbehörde Finma kritisiert die Banken (Ktipp, 11.12.13): Online | PDF

  • Geldsegen für Anleger – Schweizer Banken müssen einige Provisionen zurückbezahlen (Preussische Allgemeine Zeitung, 30.11.13) PDF

  • UBS-Kunden müssen um ihr Geld kämpfen – Die UBS zeigt sich im Streit um die Rückerstattung der Retrozessionen weiterhin widerspenstig. Sie zögert Verhandlungen hinaus (Tagesanzeiger, 23.11.13) PDF

  • Die Bankenfront bröckelt – Bislang haben sich alle Banken geweigert, versteckte Provisionen an ihre Beratungskunden ­zurückzuerstatten. Jetzt schert das erste Institut aus. (Beobachter, 15.11.13) Online | PDF

  • Auch deutsche Kleinanleger können Geld zurückfordern – Wer als Deutscher in den vergangenen zehn Jahren Geld legal lin der Schweiz angelegt und versteuert hat, dem müssen UBS und Co. Vertriebsprovisionen zurückzahlen (www.biallo.de, 10/2013) Online | PDF

  • Die Wut der Bankkunden – Beim Versuch, von den Banken die Retrozessionen einzufordern, beissen die meisten auf Granit. Auf der Redaktion des «Tages-Anzeigers» häufen sich Klagen der Anleger (Zürcher Tagesanzeiger 17.10.13) Online | PDF

  • Viele Banken geben den Kunden nicht, was ihnen zusteht – Bankkunden, die Vertriebskommissionen zurückfordern, stossen auf massiven Widerstand. Anwälte werfen einem Teil der Banken Verschleierungs- und Verzögerungstaktik vor (Zürcher Tagesanzeiger, 08.10.13) Online | PDF

  • Retrozessionen: Viele Schweizer Banken haben die Situation ihrer (Schwarzgeld)-Kunden gnadenlos zum eigenen Vorteil ausgenutzt.

  • Tausende ehemaliger Kunden Schweizer Banken fordern die zu Unrecht kassierten Retrozessionen (kick-backs) zurück. www.Fachanwalt-Hotlien.de

  •  „Retrozessionen“ („Kickbacks“) Schweizer Banken werden von ehemaligen Kunden zur Kasse gebeten. www.Fachanwalt-Hotlien.de
     
     
     

Der BSZ e.V. rät ehemaligen Schweizer Bankkunden „Retrozessionen“ zurück zu verlangen. Nutzen Sie dazu unbedingt Schweizer Rechtsexperten. Nur so können Sie von der aktuellen Rechtsprechung auch wirklich profitieren.  Vertriebsprämien aus Finanzanlagen gehören dem Kunden.

Kunden deren Vermögen in der Schweiz von einer Bank oder einem Vermögensverwalter verwaltet und (mittlerweile) in Deutschland deklariert wurde, können bei der Realisierung ihrer Rückvergütungsansprüche von den Schweizer BSZ e.V Experten unterstützt werden. Die Spezialisierung dieser Experten ist gerichtet auf die Durchsetzung von Erstattungsansprüchen gegen Schweizer Banken und/oder Vermögensverwalter, die mit Ihrem Vermögen zusätzliche Einnahmen aus sogenannten Vertriebsentschädigungen generiert haben.

Innerhalb der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schweizer Banken „Retrozessionen“  sind die Experten bereits tätig für viele private und institutionelle Kapitalanleger deren Vermögen von einer Schweizer Bank verwaltet, oder in Form eines Beratungsmandates geführt wurde, private und institutionelle Kapitalanleger deren Vermögen von einem Schweizer Vermögensverwalter verwaltet wurde, Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzleien, die für ihre Mandanten ausländisches Vermögen im Rahmen einer Selbstanzeige nachdeklariert haben.

Der BSZ e.V. rät den betroffenen Bankkunden auf alle Fälle die von der Bank zu Unrecht kassierten Beträge einzufordern. Betroffene die das Risiko scheuen oder auch selbst nicht mehr aktiv werden möchten, können als beitragsfreies  Fördermitglied des  BSZ e.V. die Schweizer Rechtsexperten mit dem Einzug der Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen oder sogar ihre Forderung verkaufen.

Für die kostenlose vertrauliche Beratung durch die mit dem BSZ e.V. verbundenen Rechtsexperten die seit 1996 im Rechtsbereich erfolgreich tätig sind und seit 2014 Bankkunden unterstützen, die Erstattungsansprüche prüfen und durchsetzen wollen, vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Fachexperten.

Die Schweizer Rechtsexperten bieten – falls gewünscht - den BSZ e.V. Mitgliedern auch an, ihre Ansprüche abzutreten. Der Kunde hat dann überhaupt kein Kostenrisiko. Alternativ ist auch ein Verkauf der Ansprüche möglich.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schweizer Banken „Retrozessionen“   kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Bildquelle: © Andrea Damm / www.pixelio.de 

Haben die Banken den Anlegern Schiffsfonds ungeprüft als sichere Anlage verkauft?

Schiffsfonds sind Fonds, welche die Finanzierung von Fracht- und Containerschiffen zum Ziel haben. Soweit die Schiffe nicht lediglich mit Anlegergeldern, sondern auch mit Bankdarlehen finanziert werden sollten, können mit derartigen Beteiligungen oftmals auch Nachschuss- und Haftungspflichten relevant werden. Hinzu kommen im Einzelfall besondere Umstände, wie etwa Rückvergütungen, über welche ebenfalls aufzuklären ist.


Durch die Investition in Schiffsfonds haben Tausende Anleger viel Geld verloren. Täglich bringen immer mehr betroffene Anleger in Telefongesprächen mit dem BSZ e.V.  ihren Unmut  gegen ihre Bank oder ihren Finanzberater mit deutlichen Worten zum Ausdruck. Dies gerade auch, weil sich immer mehr Anleger mit der Aufforderung bereits erhaltene Ausschüttungen zurück zu zahlen konfrontiert sehen.

Die Vorwürfe der Anleger gegen die Finanzinstitute gleichen sich fas alle. Die Banken hätten sich unverhältnismäßig an den Investitionen der Anleger bereichert bzw. die Schiffsfonds ungeprüft vermittelt. Bei dem BSZ e.V. kann man  die Wut der geschädigten Anleger verstehen: ,,Man muss sich doch nur in ihre Lage versetzen. Sie vertrauen ihr sauer erspartes Geld ihrem Bankberater an, um eine sichere Altersvorsorge aufzubauen. Und dann wird ihnen die Beteiligung an Schiffsfonds empfohlen, die einfach hochriskant sind. Am Ende ist das Geld weg und die Anleger haben den Schaden."

Allerdings ist es nicht damit getan, „verbal Dampf abzulassen“ oder gar vor den Banken und Emissionshäusern zu demonstrieren, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V.  ,,Die Verantwortlichen müssen auch zur Rechenschaft gezogen werden!" Daher empfiehlt Roosen geschädigten Schiffsfonds-Anleger dem Rat der erfahrenen BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte zu folgen und ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen zu lassen.

,,Wer eine sichere Altersvorsorge aufbauen möchte, war mit der Beteiligung an einem Schiffsfonds ganz sicher falsch beraten", so ein BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt. Denn es gelte der Grundsatz, dass die Kapitalanlage zum Profil des Anlegers passen muss. Heißt: Einem sicherheitsorientierten Anleger dürfen keine riskanten Kapitalanlagen vermittelt werden. ,,Dazu wurden die Risiken bei der Anlageberatung erfahrungsgemäß auch noch gerne verschwiegen. Zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört aber auch die umfassende Risikoaufklärung. Erst Recht beim Risiko des Totalverlusts", erklärt der Fachanwalt.

Darüber hinaus hätten die Banken auch die Provisionen, die sie für die Vermittlung eingestrichen haben, offenlegen müssen. ,,Die Rechtsprechung des BGH zu diesen so genannten Kick-Backs ist anlegerfreundlich und eindeutig", sagt der Anwalt. Sowohl eine unzureichende Risikoaufklärung als auch das Verschweigen der Provisionen, führe zum Anspruch auf Schadensersatz. ,,Ob eine derartige Falschberatung vorliegt, muss allerdings immer im Einzelfall geprüft werden", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte überprüfen die im Rahmen der Emission und des Vertriebs der Anteile veröffentlichten Informationen auf ihre Korrektheit und setzen etwaige Anlegeransprüche gegebenenfalls auch gerichtlich durch, soweit die im Vorfeld der Anlageentscheidung überlassenen Informationen nicht der wahren Sachlage entsprechen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 15.08.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Samstag, August 13, 2016

Abpfiff für die Hanseatisches Fußball Kontor GmbH

Der Ball rollt – ob jetzt bei Olympia in Rio oder demnächst wieder in der Fußball-Bundesliga. Die Hanseatisches Fußball Kontor GmbH spielt allerdings nicht mehr mit.  Wegen Zahlungsunfähigkeit hat das Amtsgericht Schwerin am 9. August das reguläre Insolvenzverfahren über die Gesellschaft eröffnet (Az.: 580 IN 377/16). Anleger müssen Verluste befürchten.


Fußball ist zum Millionengeschäft geworden. Die Hanseatisches Fußball Kontor GmbH bot den Anlegern an, ein Stück von diesem Kuchen abzubekommen. Dazu mussten sich die Anleger über verschiedene Anlageprodukte wie Fonds, Genussrechte oder Nachrangdarlehen beteiligen. Das Geld sollte dann in junge Talente investiert werden und bei einem Weiterverkauf sollten die Anleger dann von dem Transfer profitieren. „So einfach wie sich das anhört, ist das Profigeschäft im Fußball nicht. Wer kann schon sagen, ob ein Talent den Durchbruch schafft. Und die Profi-Vereine haben selbst ein Auge auf vielversprechende Talente. Von daher waren diese Geldanlagen in meinen Augen von Anfang an hoch spekulativ. Entsprechend hätten die Anleger auch über die Risiken aufgeklärt werden müssen“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Joachim Cäsar-Preller.

Für die Anleger der Hanseatisches Fußball Kontor GmbH rollte der Rubel längst nicht wie erhofft. Die Auszahlungen gerieten ins Stocken und schließlich stellten vier Gläubiger der Gesellschaft Insolvenzantrag. Nachdem das Insolvenzverfahren nun eröffnet ist, müssen die Anleger mit finanziellen Verlusten rechnen. Ihre Forderungen können sie bis zum 20. September form- und fristgerecht beim Insolvenzverwalter anmelden. „Die Hoffnungen auf eine gute Quote im Insolvenzverfahren sind aber eher als gering einzuschätzen. Zumal Genussrechte und Nachrangdarlehen ohnehin nachrangig behandelt werden. Diese Anleger drohen komplett leer auszugehen“, befürchtet der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Ein anderer Weg Verluste abzuwenden, könnte aber die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sein. Denn die Anleger hätten umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Darüber hinaus hätten die Vermittler die Plausibilität des Geschäftsmodells überprüfen müssen. Ist dies nicht geschehen, können sowohl die Unternehmensverantwortlichen als auch die Vermittler in der Schadensersatzpflicht stehen.

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DCM Renditefonds: So funktioniert der Ausstieg

Die DCM AG legte im vergangenen Jahrzehnt zahlreiche geschlossene Immobilienfonds auf. In vielen Fällen bilden die Fonds für Privatanleger einen Baustein zur Altersvorsorge. Die meisten dieser als „Renditefonds“ bezeichneten Beteiligungen erwirtschaften aber bei weitem nicht die prognostizierten Erträge. Deshalb fragen sich viele enttäuschte Anleger, wie sie aus diesen Fonds aussteigen können. Der BSZ e.V. erklärt, wie es funktioniert.


Wenn die im Zeichnungsschein enthaltene Widerrufsbelehrung nicht die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, beginnt die zweiwöchige Widerrufsfrist nicht zu laufen. Wenn dazu noch ein Widerrufsgrund vorliegt, z.B. bei einem Haustürgeschäft, kann der Beteiligungsvertrag auch heute noch widerrufen werden.

Für den Fall, dass ein Widerruf mangels eines Widerrufsgrundes ausscheidet, kommt auch eine außerordentliche Kündigung in Frage. Die meisten Gesellschaftsverträge sehen eine ordentliche Kündigung zwar erst Ende 2020 oder noch später vor. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ein Anleger einer Publikumsgesellschaft, der bei seinem Beitritt über Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung waren, nicht vollständig und verständlich aufgeklärt wurde, die Fondsbeteiligung aber fristlos kündigen.

Ein wirksamer Widerruf hat ebenso wie eine wirksame Kündigung zur Folge, dass der Anleger aus der Fondsgesellschaft ausscheidet und dann nicht mehr verpflichtet ist, weitere Einlagen zu bezahlen. Demgegenüber ist die Fondsgesellschaft verpflichtet, das Auseinandersetzungsguthaben zu berechnen. Dieses Guthaben variiert bei den einzelnen DCM Renditefonds jedoch sehr stark, je nachdem wie werthaltig die jeweilige Beteiligung noch ist.

Die BSZ Vertrauensanwälte vertreten mittlerweile mehr als 100 DCM-Anleger. Aus einer solch großen Gemeinschaft ergeben sich viele Synergieeffekte. So profitieren die nicht rechtsschutzversicherten Mandanten von den Erfahrungen und Erkenntnissen aus diversen Pilotprozessen. Die große Anzahl an Anlegern führt weiterhin dazu, dass wir immer wieder neue wertvolle Informationen und Unterlagen erhalten, die zu einer Verbesserung der Erfolgsaussichten im Einzelfall führen können.

Die BSZ Vertrauensanwälte prüfen die Unterlagen von DCM-Anlegern und kümmern sich wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, ohne weitere Kosten um den Deckungsschutz. Sofern gewünscht stellen sie auch Kontakt zu einem Unternehmen her, das eine Anspruchsgeltendmachung gegen Erfolgsbeteiligung anbietet.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

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Freitag, August 12, 2016

NORDCAPITAL IMMOBILIENFONDS NIEDERLANDE 8: OHNE KÄUFER DROHT DIE INSOLVENZ

Findet sich kein Käufer für die Immobilie des Nordcapital Immobilienfonds Niederlande 8, droht der Fondsgesellschaft wohl die Insolvenz. Die Anleger müssten dann den Totalverlust ihrer Einlage befürchten.


Der Nordcapital Immobilienfonds Niederlande 8 steckt in ernsthaften Schwierigkeiten. Bis Ende des Jahres müssen die Darlehen an die finanzierende Bank zurückgezahlt werden. Das ist offenbar nur durch einen Verkauf der Büroimmobilie in Amsterdam möglich. Ein entsprechender Gesellschafterbeschluss liegt vor. Nur ein Käufer ist noch nicht gefunden. Ein Interessent ist überraschend abgesprungen, berichtet das „fondstelegramm“. Immerhin gibt es noch Gespräche mit zwei weiteren Interessenten. Die Verhandlungssituation ist allerdings alles andere als gut. Denn das Bürogebäude steht seit Anfang des Jahres zu gut 60 Prozent leer. Ein weiterer Mieter wird trotz eines Mietvertrags bis 2020 wohl zum Jahresende ausziehen und die Immobilie hat nach einem Gutachten der Bank nur noch einen Verkehrswert von 12 Millionen Euro.

Die Verbindlichkeiten gegenüber der Bank sind etwa doppelt so hoch. Für die Anleger, die seit 2006 rund 19,5 Millionen Euro in den Immobilienfonds Niederlande 8 investiert haben, dürfte bei einem Verkauf wohl nichts übrigbleiben und unterm Strich stünden erhebliche Verluste. „Das ist trotzdem noch die optimistische Variante. Gelingt es nicht, einen Käufer zu finden, bleibt wohl nur noch der Insolvenzantrag. Dann droht den Anlegern der Totalverlust ihrer Einlage“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt  Simon Kanz.

Damit es nicht soweit kommt, können die Anleger prüfen lassen, ob Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Dabei ist allerdings Eile geboten. Da der Nordcapital Immobilienfonds Niederlande 8 Ende Februar 2006 emittiert wurde, könnten mögliche Verjährungen schon verjährt sein oder verjähren demnächst. Rechtsanwalt Kanz: „Entscheidend ist das Datum des Beitritts zur Fondsgesellschaft. Forderungen verjähren auf den Tag genau zehn Jahre danach.“

Sollte noch keine Verjährung eingetreten sein, können möglicherweise Schadensersatzansprüche aus einer fehlerhaften Anlageberatung geltend gemacht werden. In den Beratungsgesprächen wurden Beteiligungen an Immobilienfonds häufig als Investitionen in das berühmte Betongold dargestellt. „Der Beton kann aber auch brüchig werden. Schwankungen auf dem Immobilienmarkt können zu sinkenden Mieteinnahmen und Leerständen führen. Aus der vermeintlich sicheren Kapitalanlage wird dann ein Verlustgeschäft“, so Rechtsanwalt Kanz. Allerdings hätten die Anleger in den Beratungsgesprächen auch umfassend über die Risiken und insbesondere über ihr Totalverlust-Risiko aufgeklärt werden müssen. Ist diese Aufklärung ausgeblieben oder wurde nur unzureichend durchgeführt, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

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Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft NORDCAPITAL IMMOBILIENFONDS kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Simon Kanz

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 12.08.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.