Samstag, August 13, 2016

Abpfiff für die Hanseatisches Fußball Kontor GmbH

Der Ball rollt – ob jetzt bei Olympia in Rio oder demnächst wieder in der Fußball-Bundesliga. Die Hanseatisches Fußball Kontor GmbH spielt allerdings nicht mehr mit.  Wegen Zahlungsunfähigkeit hat das Amtsgericht Schwerin am 9. August das reguläre Insolvenzverfahren über die Gesellschaft eröffnet (Az.: 580 IN 377/16). Anleger müssen Verluste befürchten.


Fußball ist zum Millionengeschäft geworden. Die Hanseatisches Fußball Kontor GmbH bot den Anlegern an, ein Stück von diesem Kuchen abzubekommen. Dazu mussten sich die Anleger über verschiedene Anlageprodukte wie Fonds, Genussrechte oder Nachrangdarlehen beteiligen. Das Geld sollte dann in junge Talente investiert werden und bei einem Weiterverkauf sollten die Anleger dann von dem Transfer profitieren. „So einfach wie sich das anhört, ist das Profigeschäft im Fußball nicht. Wer kann schon sagen, ob ein Talent den Durchbruch schafft. Und die Profi-Vereine haben selbst ein Auge auf vielversprechende Talente. Von daher waren diese Geldanlagen in meinen Augen von Anfang an hoch spekulativ. Entsprechend hätten die Anleger auch über die Risiken aufgeklärt werden müssen“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Joachim Cäsar-Preller.

Für die Anleger der Hanseatisches Fußball Kontor GmbH rollte der Rubel längst nicht wie erhofft. Die Auszahlungen gerieten ins Stocken und schließlich stellten vier Gläubiger der Gesellschaft Insolvenzantrag. Nachdem das Insolvenzverfahren nun eröffnet ist, müssen die Anleger mit finanziellen Verlusten rechnen. Ihre Forderungen können sie bis zum 20. September form- und fristgerecht beim Insolvenzverwalter anmelden. „Die Hoffnungen auf eine gute Quote im Insolvenzverfahren sind aber eher als gering einzuschätzen. Zumal Genussrechte und Nachrangdarlehen ohnehin nachrangig behandelt werden. Diese Anleger drohen komplett leer auszugehen“, befürchtet der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Ein anderer Weg Verluste abzuwenden, könnte aber die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sein. Denn die Anleger hätten umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Darüber hinaus hätten die Vermittler die Plausibilität des Geschäftsmodells überprüfen müssen. Ist dies nicht geschehen, können sowohl die Unternehmensverantwortlichen als auch die Vermittler in der Schadensersatzpflicht stehen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Hanseatisches Fußball Kontor GmbH anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Hanseatisches Fußball Kontor GmbH kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Bildquelle: © Wolfgang Dirscherl / www.pixelio.de

cp

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 13.08.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.



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