Schiffsfonds sind Fonds, welche die Finanzierung von Fracht- und Containerschiffen zum Ziel haben. Soweit die Schiffe nicht lediglich mit Anlegergeldern, sondern auch mit Bankdarlehen finanziert werden sollten, können mit derartigen Beteiligungen oftmals auch Nachschuss- und Haftungspflichten relevant werden. Hinzu kommen im Einzelfall besondere Umstände, wie etwa Rückvergütungen, über welche ebenfalls aufzuklären ist.
Durch die Investition in Schiffsfonds haben Tausende Anleger
viel Geld verloren. Täglich bringen immer mehr betroffene Anleger in
Telefongesprächen mit dem BSZ e.V. ihren
Unmut gegen ihre Bank oder ihren
Finanzberater mit deutlichen Worten zum Ausdruck. Dies gerade auch, weil sich
immer mehr Anleger mit der Aufforderung bereits erhaltene Ausschüttungen zurück
zu zahlen konfrontiert sehen.
Die Vorwürfe der Anleger gegen die Finanzinstitute gleichen
sich fas alle. Die Banken hätten sich unverhältnismäßig an den Investitionen
der Anleger bereichert bzw. die Schiffsfonds ungeprüft vermittelt. Bei dem BSZ
e.V. kann man die Wut der geschädigten
Anleger verstehen: ,,Man muss sich doch nur in ihre Lage versetzen. Sie
vertrauen ihr sauer erspartes Geld ihrem Bankberater an, um eine sichere
Altersvorsorge aufzubauen. Und dann wird ihnen die Beteiligung an Schiffsfonds
empfohlen, die einfach hochriskant sind. Am Ende ist das Geld weg und die
Anleger haben den Schaden."
Allerdings ist es nicht damit getan, „verbal Dampf
abzulassen“ oder gar vor den Banken und Emissionshäusern zu demonstrieren, sagt
Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V.
,,Die Verantwortlichen müssen auch zur Rechenschaft gezogen
werden!" Daher empfiehlt Roosen geschädigten Schiffsfonds-Anleger dem Rat
der erfahrenen BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte zu folgen und ihre Ansprüche auf
Schadensersatz überprüfen zu lassen.
,,Wer eine sichere Altersvorsorge aufbauen möchte, war mit
der Beteiligung an einem Schiffsfonds ganz sicher falsch beraten", so ein
BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt. Denn es gelte der Grundsatz, dass die
Kapitalanlage zum Profil des Anlegers passen muss. Heißt: Einem
sicherheitsorientierten Anleger dürfen keine riskanten Kapitalanlagen
vermittelt werden. ,,Dazu wurden die Risiken bei der Anlageberatung
erfahrungsgemäß auch noch gerne verschwiegen. Zu einer ordnungsgemäßen
Anlageberatung gehört aber auch die umfassende Risikoaufklärung. Erst Recht
beim Risiko des Totalverlusts", erklärt der Fachanwalt.
Darüber hinaus hätten die Banken auch die Provisionen, die
sie für die Vermittlung eingestrichen haben, offenlegen müssen. ,,Die
Rechtsprechung des BGH zu diesen so genannten Kick-Backs ist anlegerfreundlich
und eindeutig", sagt der Anwalt. Sowohl eine unzureichende
Risikoaufklärung als auch das Verschweigen der Provisionen, führe zum Anspruch
auf Schadensersatz. ,,Ob eine derartige Falschberatung vorliegt, muss
allerdings immer im Einzelfall geprüft werden", so der BSZ e.V.
Anlegerschutzanwalt.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte überprüfen die im Rahmen
der Emission und des Vertriebs der Anteile veröffentlichten Informationen auf
ihre Korrektheit und setzen etwaige Anlegeransprüche gegebenenfalls auch
gerichtlich durch, soweit die im Vorfeld der Anlageentscheidung überlassenen
Informationen nicht der wahren Sachlage entsprechen.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können.
Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Schiffsfonds kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
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verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 15.08.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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