Samstag, August 13, 2016

DCM Renditefonds: So funktioniert der Ausstieg

Die DCM AG legte im vergangenen Jahrzehnt zahlreiche geschlossene Immobilienfonds auf. In vielen Fällen bilden die Fonds für Privatanleger einen Baustein zur Altersvorsorge. Die meisten dieser als „Renditefonds“ bezeichneten Beteiligungen erwirtschaften aber bei weitem nicht die prognostizierten Erträge. Deshalb fragen sich viele enttäuschte Anleger, wie sie aus diesen Fonds aussteigen können. Der BSZ e.V. erklärt, wie es funktioniert.


Wenn die im Zeichnungsschein enthaltene Widerrufsbelehrung nicht die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, beginnt die zweiwöchige Widerrufsfrist nicht zu laufen. Wenn dazu noch ein Widerrufsgrund vorliegt, z.B. bei einem Haustürgeschäft, kann der Beteiligungsvertrag auch heute noch widerrufen werden.

Für den Fall, dass ein Widerruf mangels eines Widerrufsgrundes ausscheidet, kommt auch eine außerordentliche Kündigung in Frage. Die meisten Gesellschaftsverträge sehen eine ordentliche Kündigung zwar erst Ende 2020 oder noch später vor. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ein Anleger einer Publikumsgesellschaft, der bei seinem Beitritt über Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung waren, nicht vollständig und verständlich aufgeklärt wurde, die Fondsbeteiligung aber fristlos kündigen.

Ein wirksamer Widerruf hat ebenso wie eine wirksame Kündigung zur Folge, dass der Anleger aus der Fondsgesellschaft ausscheidet und dann nicht mehr verpflichtet ist, weitere Einlagen zu bezahlen. Demgegenüber ist die Fondsgesellschaft verpflichtet, das Auseinandersetzungsguthaben zu berechnen. Dieses Guthaben variiert bei den einzelnen DCM Renditefonds jedoch sehr stark, je nachdem wie werthaltig die jeweilige Beteiligung noch ist.

Die BSZ Vertrauensanwälte vertreten mittlerweile mehr als 100 DCM-Anleger. Aus einer solch großen Gemeinschaft ergeben sich viele Synergieeffekte. So profitieren die nicht rechtsschutzversicherten Mandanten von den Erfahrungen und Erkenntnissen aus diversen Pilotprozessen. Die große Anzahl an Anlegern führt weiterhin dazu, dass wir immer wieder neue wertvolle Informationen und Unterlagen erhalten, die zu einer Verbesserung der Erfolgsaussichten im Einzelfall führen können.

Die BSZ Vertrauensanwälte prüfen die Unterlagen von DCM-Anlegern und kümmern sich wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, ohne weitere Kosten um den Deckungsschutz. Sofern gewünscht stellen sie auch Kontakt zu einem Unternehmen her, das eine Anspruchsgeltendmachung gegen Erfolgsbeteiligung anbietet.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft DCM Renditefonds anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft DCM Renditefonds kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 13.08.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.



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