Die DCM AG legte im vergangenen Jahrzehnt zahlreiche geschlossene Immobilienfonds auf. In vielen Fällen bilden die Fonds für Privatanleger einen Baustein zur Altersvorsorge. Die meisten dieser als „Renditefonds“ bezeichneten Beteiligungen erwirtschaften aber bei weitem nicht die prognostizierten Erträge. Deshalb fragen sich viele enttäuschte Anleger, wie sie aus diesen Fonds aussteigen können. Der BSZ e.V. erklärt, wie es funktioniert.
Wenn die im Zeichnungsschein enthaltene
Widerrufsbelehrung nicht die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, beginnt die
zweiwöchige Widerrufsfrist nicht zu laufen. Wenn dazu noch ein Widerrufsgrund
vorliegt, z.B. bei einem Haustürgeschäft, kann der Beteiligungsvertrag auch
heute noch widerrufen werden.
Für den Fall, dass ein Widerruf mangels eines
Widerrufsgrundes ausscheidet, kommt auch eine außerordentliche Kündigung in
Frage. Die meisten Gesellschaftsverträge sehen eine ordentliche Kündigung zwar
erst Ende 2020 oder noch später vor. Nach der Rechtsprechung des
Bundesgerichtshofs kann ein Anleger einer Publikumsgesellschaft, der bei seinem
Beitritt über Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher
Bedeutung waren, nicht vollständig und verständlich aufgeklärt wurde, die
Fondsbeteiligung aber fristlos kündigen.
Ein wirksamer Widerruf hat ebenso wie eine
wirksame Kündigung zur Folge, dass der Anleger aus der Fondsgesellschaft
ausscheidet und dann nicht mehr verpflichtet ist, weitere Einlagen zu bezahlen.
Demgegenüber ist die Fondsgesellschaft verpflichtet, das Auseinandersetzungsguthaben
zu berechnen. Dieses Guthaben variiert bei den einzelnen DCM Renditefonds
jedoch sehr stark, je nachdem wie werthaltig die jeweilige Beteiligung noch
ist.
Die BSZ Vertrauensanwälte vertreten
mittlerweile mehr als 100 DCM-Anleger. Aus einer solch großen Gemeinschaft
ergeben sich viele Synergieeffekte. So profitieren die nicht
rechtsschutzversicherten Mandanten von den Erfahrungen und Erkenntnissen aus
diversen Pilotprozessen. Die große Anzahl an Anlegern führt weiterhin dazu,
dass wir immer wieder neue wertvolle Informationen und Unterlagen erhalten, die
zu einer Verbesserung der Erfolgsaussichten im Einzelfall führen können.
Die BSZ Vertrauensanwälte prüfen die
Unterlagen von DCM-Anlegern und kümmern sich wenn eine Rechtsschutzversicherung
vorhanden ist, ohne weitere Kosten um den Deckungsschutz. Sofern gewünscht
stellen sie auch Kontakt zu einem Unternehmen her, das eine
Anspruchsgeltendmachung gegen Erfolgsbeteiligung anbietet.
Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus
einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche
Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V.
empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer
solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für
die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung
von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft DCM Renditefonds anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft
DCM Renditefonds kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ
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Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
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erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei,
veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird
gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 13.08.2016
wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht
berücksichtigt.
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