Montag, August 15, 2016

Tausende ehemalige Kunden von Schweizer Banken fordern rechtswidrig kassierte Provisionen zurück.

Abkassiert, verraten, verkauft und abserviert: Tausende ehemalige Kunden von Schweizer Banken fordern rechtswidrig kassierte Provisionen zurück.


In Deutschland werden die von Banken hinter dem Rücken ihrer Kunden heimlich kassierten Provisionen  „Kickbacks“ und in der Schweiz „Retrozessionen“ genannt. So kann durchaus angenommen werden, dass sich in vielen Fällen die Beratung der Kunden mehr an der Höhe der Retrozessionen als an den Kundenbedürfnissen ausrichtete.  Auch viele tausende deutsche Anleger wurden so von Schweizer Banken abkassiert.

Nicht nur bei den betroffenen Bankkunden ist das Thema „Retrozessionen“ aktuell, auch die Medien   berichten über das Thema Retrozessionen sehr ausführlich. Nachfolgend einige Schlagzeilen:

  • Jäger des verlorenen Geldes – Spezialisten versuchen, für Vermögenskunden Provisionen zurückzuholen, die Banken eingestrichen haben. Mit ziemlichem Erfolg. (Beobachter, 16/2016) PDF

  • Ukraine Referendum und Panama-Papiere lassen Anleger in Amsterdam kalt – Aktienkurse in den Niederlanden kaum verändert, Unilever eröffnet in dieser Woche den Reigen der Quartalszahlen (FAZ, 12.04.16) PDF

  • Rachefeldzug von deutschen Steuersündern gegen Schweizer Banken – Schwarzgeld Kunden verlangen zuviel gezahlte Provisionen zurück. Es geht um mehrere Milliarden Franken. Betroffen sind unter anderem die UBS und die Credit Suisse (Sonntagszeitung, 03.01.2016) Online | PDF

  • Kampf um Kickbacks – Kunden können hohe Provisionen einfordern, die Schweizer Banken eingestrichen haben. Doch trotz vermeintlich klarer Rechtslage kommt es immer wieder zu langwierigen juristischen Scharmützeln (Capital, 06/2015)  PDF

  • Dreist, respektlos und arrogant – Schweizer Banken sind seit einigen Jahren dazu verpflichtet, erhaltene Provisionen an ihre Kunden weiterzuleiten. Doch die Geldhäuser spielen auf Zeit – und sitzen auf Milliarden, die Ihnen nicht zustehen. (Süddeutsche Zeitung 04/2015) Online | PDF

  • Rache ist süss – Schwarzgeld / Viele Schweizer Banken haben illegale Provisionen eingestrichen und darauf gesetzt, dass die Schwarzgeld-Kunden stillhalten. Doch die haben inzwischen reinen Tisch gemacht – und nichts mehr zu befürchten. Eine Prozesswelle rollt an (Wirtschaftswoche, 14.07.2014)  PDF

  • Die Banken zahlen nur widerwillig – Die meisten Banken tun sich schwer damit, Bundes­gerichtsentscheide zu befolgen. Das zeigt sich bei der schleppenden Rückzahlung der Retrozessionen, die den Kunden zustehen. Auch die Aufsichtsbehörde Finma kritisiert die Banken (Ktipp, 11.12.13): Online | PDF

  • Geldsegen für Anleger – Schweizer Banken müssen einige Provisionen zurückbezahlen (Preussische Allgemeine Zeitung, 30.11.13) PDF

  • UBS-Kunden müssen um ihr Geld kämpfen – Die UBS zeigt sich im Streit um die Rückerstattung der Retrozessionen weiterhin widerspenstig. Sie zögert Verhandlungen hinaus (Tagesanzeiger, 23.11.13) PDF

  • Die Bankenfront bröckelt – Bislang haben sich alle Banken geweigert, versteckte Provisionen an ihre Beratungskunden ­zurückzuerstatten. Jetzt schert das erste Institut aus. (Beobachter, 15.11.13) Online | PDF

  • Auch deutsche Kleinanleger können Geld zurückfordern – Wer als Deutscher in den vergangenen zehn Jahren Geld legal lin der Schweiz angelegt und versteuert hat, dem müssen UBS und Co. Vertriebsprovisionen zurückzahlen (www.biallo.de, 10/2013) Online | PDF

  • Die Wut der Bankkunden – Beim Versuch, von den Banken die Retrozessionen einzufordern, beissen die meisten auf Granit. Auf der Redaktion des «Tages-Anzeigers» häufen sich Klagen der Anleger (Zürcher Tagesanzeiger 17.10.13) Online | PDF

  • Viele Banken geben den Kunden nicht, was ihnen zusteht – Bankkunden, die Vertriebskommissionen zurückfordern, stossen auf massiven Widerstand. Anwälte werfen einem Teil der Banken Verschleierungs- und Verzögerungstaktik vor (Zürcher Tagesanzeiger, 08.10.13) Online | PDF

  • Retrozessionen: Viele Schweizer Banken haben die Situation ihrer (Schwarzgeld)-Kunden gnadenlos zum eigenen Vorteil ausgenutzt.

  • Tausende ehemaliger Kunden Schweizer Banken fordern die zu Unrecht kassierten Retrozessionen (kick-backs) zurück. www.Fachanwalt-Hotlien.de

  •  „Retrozessionen“ („Kickbacks“) Schweizer Banken werden von ehemaligen Kunden zur Kasse gebeten. www.Fachanwalt-Hotlien.de
     
     
     

Der BSZ e.V. rät ehemaligen Schweizer Bankkunden „Retrozessionen“ zurück zu verlangen. Nutzen Sie dazu unbedingt Schweizer Rechtsexperten. Nur so können Sie von der aktuellen Rechtsprechung auch wirklich profitieren.  Vertriebsprämien aus Finanzanlagen gehören dem Kunden.

Kunden deren Vermögen in der Schweiz von einer Bank oder einem Vermögensverwalter verwaltet und (mittlerweile) in Deutschland deklariert wurde, können bei der Realisierung ihrer Rückvergütungsansprüche von den Schweizer BSZ e.V Experten unterstützt werden. Die Spezialisierung dieser Experten ist gerichtet auf die Durchsetzung von Erstattungsansprüchen gegen Schweizer Banken und/oder Vermögensverwalter, die mit Ihrem Vermögen zusätzliche Einnahmen aus sogenannten Vertriebsentschädigungen generiert haben.

Innerhalb der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schweizer Banken „Retrozessionen“  sind die Experten bereits tätig für viele private und institutionelle Kapitalanleger deren Vermögen von einer Schweizer Bank verwaltet, oder in Form eines Beratungsmandates geführt wurde, private und institutionelle Kapitalanleger deren Vermögen von einem Schweizer Vermögensverwalter verwaltet wurde, Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzleien, die für ihre Mandanten ausländisches Vermögen im Rahmen einer Selbstanzeige nachdeklariert haben.

Der BSZ e.V. rät den betroffenen Bankkunden auf alle Fälle die von der Bank zu Unrecht kassierten Beträge einzufordern. Betroffene die das Risiko scheuen oder auch selbst nicht mehr aktiv werden möchten, können als beitragsfreies  Fördermitglied des  BSZ e.V. die Schweizer Rechtsexperten mit dem Einzug der Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen oder sogar ihre Forderung verkaufen.

Für die kostenlose vertrauliche Beratung durch die mit dem BSZ e.V. verbundenen Rechtsexperten die seit 1996 im Rechtsbereich erfolgreich tätig sind und seit 2014 Bankkunden unterstützen, die Erstattungsansprüche prüfen und durchsetzen wollen, vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Fachexperten.

Die Schweizer Rechtsexperten bieten – falls gewünscht - den BSZ e.V. Mitgliedern auch an, ihre Ansprüche abzutreten. Der Kunde hat dann überhaupt kein Kostenrisiko. Alternativ ist auch ein Verkauf der Ansprüche möglich.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schweizer Banken „Retrozessionen“   kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Bildquelle: © Andrea Damm / www.pixelio.de 

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