Abkassiert, verraten, verkauft und abserviert: Tausende ehemalige Kunden von Schweizer Banken fordern rechtswidrig kassierte Provisionen zurück.
In Deutschland werden die von Banken hinter dem Rücken ihrer
Kunden heimlich kassierten Provisionen
„Kickbacks“ und in der Schweiz „Retrozessionen“ genannt. So kann
durchaus angenommen werden, dass sich in vielen Fällen die Beratung der Kunden
mehr an der Höhe der Retrozessionen als an den Kundenbedürfnissen
ausrichtete. Auch viele tausende
deutsche Anleger wurden so von Schweizer Banken abkassiert.
Nicht nur bei den betroffenen Bankkunden ist das Thema „Retrozessionen“
aktuell, auch die Medien berichten über das Thema Retrozessionen sehr
ausführlich. Nachfolgend einige Schlagzeilen:
- Jäger
des verlorenen Geldes – Spezialisten versuchen, für Vermögenskunden
Provisionen zurückzuholen, die Banken eingestrichen haben. Mit ziemlichem
Erfolg. (Beobachter, 16/2016) PDF
- Ukraine
Referendum und Panama-Papiere lassen Anleger in Amsterdam kalt –
Aktienkurse in den Niederlanden kaum verändert, Unilever eröffnet in
dieser Woche den Reigen der Quartalszahlen (FAZ, 12.04.16) PDF
- Rachefeldzug
von deutschen Steuersündern gegen Schweizer Banken – Schwarzgeld Kunden
verlangen zuviel gezahlte Provisionen zurück. Es geht um mehrere
Milliarden Franken. Betroffen sind unter anderem die UBS und die Credit
Suisse (Sonntagszeitung, 03.01.2016) Online | PDF
- Kampf
um Kickbacks – Kunden können hohe Provisionen einfordern, die Schweizer
Banken eingestrichen haben. Doch trotz vermeintlich klarer Rechtslage
kommt es immer wieder zu langwierigen juristischen Scharmützeln (Capital,
06/2015) PDF
- Dreist,
respektlos und arrogant – Schweizer Banken sind seit einigen Jahren dazu
verpflichtet, erhaltene Provisionen an ihre Kunden weiterzuleiten. Doch
die Geldhäuser spielen auf Zeit – und sitzen auf Milliarden, die Ihnen
nicht zustehen. (Süddeutsche Zeitung 04/2015) Online | PDF
- Rache
ist süss – Schwarzgeld / Viele Schweizer Banken haben illegale Provisionen
eingestrichen und darauf gesetzt, dass die Schwarzgeld-Kunden stillhalten.
Doch die haben inzwischen reinen Tisch gemacht – und nichts mehr zu
befürchten. Eine Prozesswelle rollt an (Wirtschaftswoche, 14.07.2014) PDF
- Die
Banken zahlen nur widerwillig – Die meisten Banken tun sich schwer damit,
Bundesgerichtsentscheide zu befolgen. Das zeigt sich bei der schleppenden
Rückzahlung der Retrozessionen, die den Kunden zustehen. Auch die
Aufsichtsbehörde Finma kritisiert die Banken (Ktipp, 11.12.13): Online |
PDF
- Geldsegen
für Anleger – Schweizer Banken müssen einige Provisionen zurückbezahlen
(Preussische Allgemeine Zeitung, 30.11.13) PDF
- UBS-Kunden
müssen um ihr Geld kämpfen – Die UBS zeigt sich im Streit um die
Rückerstattung der Retrozessionen weiterhin widerspenstig. Sie zögert
Verhandlungen hinaus (Tagesanzeiger, 23.11.13) PDF
- Die
Bankenfront bröckelt – Bislang haben sich alle Banken geweigert,
versteckte Provisionen an ihre Beratungskunden zurückzuerstatten. Jetzt
schert das erste Institut aus. (Beobachter, 15.11.13) Online | PDF
- Auch
deutsche Kleinanleger können Geld zurückfordern – Wer als Deutscher in den
vergangenen zehn Jahren Geld legal lin der Schweiz angelegt und versteuert
hat, dem müssen UBS und Co. Vertriebsprovisionen zurückzahlen
(www.biallo.de, 10/2013) Online | PDF
- Die
Wut der Bankkunden – Beim Versuch, von den Banken die Retrozessionen
einzufordern, beissen die meisten auf Granit. Auf der Redaktion des
«Tages-Anzeigers» häufen sich Klagen der Anleger (Zürcher Tagesanzeiger
17.10.13) Online | PDF
- Viele
Banken geben den Kunden nicht, was ihnen zusteht – Bankkunden, die
Vertriebskommissionen zurückfordern, stossen auf massiven Widerstand.
Anwälte werfen einem Teil der Banken Verschleierungs- und
Verzögerungstaktik vor (Zürcher Tagesanzeiger, 08.10.13) Online | PDF
- Retrozessionen:
Viele Schweizer Banken haben die Situation ihrer (Schwarzgeld)-Kunden
gnadenlos zum eigenen Vorteil ausgenutzt.
- Tausende
ehemaliger Kunden Schweizer Banken fordern die zu Unrecht kassierten
Retrozessionen (kick-backs) zurück. www.Fachanwalt-Hotlien.de
- „Retrozessionen“ („Kickbacks“) Schweizer
Banken werden von ehemaligen Kunden zur Kasse gebeten. www.Fachanwalt-Hotlien.de
- Deutsche
Kunden fordern von Schweizer Banken mehrere Milliarden Euro Retrozessionen
zurück. www.Fachanwalt-Hotlien.de
- Retrozessionen:
Vermögensverwaltung in der Schweiz - “Kick-backs“ zurück fordern. www.Fachanwalt-Hotlien.de
- ,,Kick-backs"
von Schweizer Banken jetzt zurück fordern! Auch tausende Deutsche
betroffen! www.Fachanwalt-Hotlien.de
Der BSZ e.V. rät ehemaligen Schweizer Bankkunden
„Retrozessionen“ zurück zu verlangen. Nutzen Sie dazu unbedingt Schweizer
Rechtsexperten. Nur so können Sie von der aktuellen Rechtsprechung auch wirklich
profitieren. Vertriebsprämien aus
Finanzanlagen gehören dem Kunden.
Kunden deren Vermögen in der Schweiz von einer Bank oder
einem Vermögensverwalter verwaltet und (mittlerweile) in Deutschland deklariert
wurde, können bei der Realisierung ihrer Rückvergütungsansprüche von den
Schweizer BSZ e.V Experten unterstützt werden. Die Spezialisierung dieser
Experten ist gerichtet auf die Durchsetzung von Erstattungsansprüchen gegen
Schweizer Banken und/oder Vermögensverwalter, die mit Ihrem Vermögen zusätzliche
Einnahmen aus sogenannten Vertriebsentschädigungen generiert haben.
Innerhalb der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schweizer
Banken „Retrozessionen“ sind die
Experten bereits tätig für viele private und institutionelle Kapitalanleger
deren Vermögen von einer Schweizer Bank verwaltet, oder in Form eines
Beratungsmandates geführt wurde, private und institutionelle Kapitalanleger
deren Vermögen von einem Schweizer Vermögensverwalter verwaltet wurde,
Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzleien, die für ihre Mandanten
ausländisches Vermögen im Rahmen einer Selbstanzeige nachdeklariert haben.
Der BSZ e.V. rät den betroffenen Bankkunden auf alle Fälle
die von der Bank zu Unrecht kassierten Beträge einzufordern. Betroffene die das
Risiko scheuen oder auch selbst nicht mehr aktiv werden möchten, können als
beitragsfreies Fördermitglied des BSZ e.V. die Schweizer Rechtsexperten mit dem
Einzug der Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen oder sogar ihre Forderung
verkaufen.
Für die kostenlose vertrauliche Beratung durch die mit dem
BSZ e.V. verbundenen Rechtsexperten die seit 1996 im Rechtsbereich erfolgreich
tätig sind und seit 2014 Bankkunden unterstützen, die Erstattungsansprüche
prüfen und durchsetzen wollen, vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Fachexperten.
Die Schweizer Rechtsexperten bieten – falls gewünscht - den
BSZ e.V. Mitgliedern auch an, ihre Ansprüche abzutreten. Der Kunde hat dann
überhaupt kein Kostenrisiko. Alternativ ist auch ein Verkauf der Ansprüche
möglich.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Schweizer Banken „Retrozessionen“ kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert
werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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