Ist Ihre Kapitalanlage notleidend geworden oder sind Sie
sogar um Ihr Geld betrogen worden, dann spielen Sie weder Polizei noch
Rechtsanwalt. Nehmen Sie auf keinen Fall Kontakt mit dem Vermittler,
Treuhänder, Telefonverkäufer oder mit sonst in dieser Sache involvierten Personen
auf.
Sind Sie bei Vermittlern sehr vorsichtig: Sie beherrschen
oft meisterhaft ein Doppelspiel und täuschen vor, selbst geschädigt worden zu
sein. Lassen Sie sich weder durch Versprechungen noch Drohungen hinhalten.
Wenden Sie sich unverzüglich an einen Fachanwalt für Bank-
und Kapitalmarktrecht. Im Idealfall gibt es für Ihren Fall bereits eine
Interessengemeinschaft für geschädigte Anleger.
Die Gefahr vor Augen, nochmals Geld in den Sand zu setzen,
lässt so manch geschädigten Kapitalanleger glauben, dass ihm nunmehr kostenlose
Hilfe zuteil wird. Vorsicht vor Anbietern die geschädigten Kapitalanlegern mit
verlockenden Angeboten Ihre Dienste offerieren: Alles kostenlos und ohne
Risiko!
Gerade auch weil das Risiko von Rechtsstreitigkeiten und die
Notwendigkeit individueller Risikovorsorge in Zukunft deutlich steigen wird
und die Mandanten für einen Rechtsrat in
der Regel immer tief in die Tasche greifen müssen, sollte der Wahl des
richtigen Anwalts verstärkte Aufmerksamkeit gewidmet werden, rät Horst Roosen,
Vorstand des BSZ e.V. Denn auch hier wird manchmal die Not und die Ratlosigkeit
von Rechtsuchenden nur als Chance zum eigenen Profit begriffen.
Kapitalanleger die glauben, dass Sie bei ihrer Kapitalanlage
nicht richtig beraten wurden, ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden
oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht, können sich der BSZ e.V.
Fördergemeinschaft Solidarservice anschließen.
Die BSZ® e.V. Solidargemeinschaft nimmt geschädigten
Kapitalanlegern das Kostenrisiko ab.
Der BSZ e.V. Solidar-Service bietet seinen Fördermitgliedern
über BSZ Vertrauensanwälte kostenlos die Prüfung von Schadensersatzansprüchen
und die Durchführung erster außergerichtlicher Schritte. Möglich macht das die
Kooperation zwischen dem BSZ e.V., dem ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung, drei Prozessfinanzierungsgesellschaften, Fachanwälten für
Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwälten für Steuerrecht.
Die Informationen, welche die Rechtsanwälte den
eingereichten Unterlagen und Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um
einen ersten und falls erforderlich auch einen zweiten außergerichtlichen
Schritt einzuleiten. Oft reicht dies aus, um die Angelegenheit erfolgreich zu
beenden. Als Mitglied der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice zahlt man
im Erfolgsfall von der beigetriebenen Summe lediglich einen Förderbeitrag an die BSZ e.V.
Fördergemeinschaft. Führen die außergerichtlichen Bemühungen nicht zum Erfolg
entstehen dem Mitglied der Fördergemeinschaft keine Kosten.
Der mit dem Fall betraute Rechtsanwalt kann aber durch den
damit verbundenen Erkenntnisgewinn eine fundierte Empfehlung für die weitere
Vorgehensweise aussprechen. Das Fördermitglied erhält in diesen Fällen
kostenlos ein spezifiziertes Angebot wie weiter verfahren werden könnte,
welches es dann annehmen oder ablehnen kann. Außerdem wird die Kostenübernahme
durch den Prozessfinanzierer geprüft. Bei positiver Einschätzung übernimmt die
Prozessfinanzierungsgesellschaft das
Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die
Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein
finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten.
Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall
am Erlös, ohne dass eigenes Geld
eingesetzt werden muss.
Ein Antrag zur Aufnahme in die „BSZ e.V. Fördergemeinschaft
Solidarservice“ kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.sammelklagen.de
Direkter Link zum Anmeldeformular: https://sammelklagen.wordpress.com/anmeldung